Kurze Meldungen – EuGH/Abschiebehaft

(Katrin Hatzinger)

Am 17. Juli 2014 hat der EuGH in Luxemburg entschieden, dass Abschiebehäftlinge getrennt von gewöhnlichen Strafgefangenen untergebracht werden müssen, und zwar nicht in Gefängnissen, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen (Rechtssache C 473/13). Sollte ein Bundesland nicht über derartige Einrichtungen verfügen, müssten die Betroffenen in eine solche in einem anderen Land gebracht werden. Die Praxis mehrerer Bundesländer, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit Straftätern unterzubringen, muss also reformiert werden, da sie gegen EU-Recht verstößt. Damit kommt das Gericht einer langjährigen Forderung von Kirchen und Menschenrechtsorganisationen nach, die sich schon lange dafür eingesetzt hatten, dass es eine getrennte Unterbringung von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen geben muss. So sieht es auch die Rückführungsrichtlinie vor. Dabei darf die Verhängung von Haft als besonders einschneidende Maßnahme immer nur das letzte Mittel sein. Geklagt hatten eine Syrerin und ein Marokkaner, die 2011 und 2012 aus Hessen und Bayern abgeschoben werden sollten.



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