Jobs! Wachstum! Umwelt? Das Arbeitsprogramm 2015 der Kommission

(Julia Maria Eichler)

Am 16. Dezember 2014 hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 vorgestellt. Wie bereits im Vorfeld erwartet, liegt der Schwerpunkt des Arbeitsprogrammes auf der Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen.

23 konkrete Initiativen in zehn verschiedenen Bereichen, darunter die Energieunion, der digitale Binnenmarkt und die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, hat die Kommission für 2015 angekündigt. So möchte sie eine Europäische Agenda für Migration und einen Aktionsplan im Kampf gegen Steuerumgehung und Steuerbetrug ebenso wie ein Mobilitätspaket für Arbeitskräfte angehen.

Dem gegenüber sollen 80 von den 450 Gesetzesvorhaben, die der neuen Kommission von ihrer Vorgängerin überlassen wurden, gestrichen werden. Betroffen sind Gesetzesvorhaben, die überholt sind oder während der Verhandlungen verwässert wurden, so dass sie ihren Zweck nicht länger erfüllen können.

Vor allem im Umweltbereich wurde unter anderem mit der Kreislaufwirtschaftsrichtlinie und Richtlinie für strengere Luftqualitätsvorgaben deutlich an der Vorhabenliste gekürzt. Für die Kreislaufwirtschaftsrichtlinie soll 2015 ebenso wie für einige andere Gesetzgebungsinitiativen ein neuer verbesserter Vorschlag vorgelegt werden, während die Luftqualitätsvorgaben sich im Klimapaket 2030 wiederfinden sollen. Anders der Fall der Mutterschutzrichtlinie – sollte diese nicht in den kommenden sechs Monaten verabschiedet werden, werde sie ersatzlos wegfallen.

Daneben sollen 79 bereits erlassene Gesetze auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden. Diesem Fitness-Check müssen sich die Frontex-Verordnung ebenso wie die BlueCard-Richtlinie, der Visa-Kodex und die Daueraufenthaltsrichtlinie stellen. Dass die zu überarbeiteten und zu streichenden Initiativen die Anzahl derer, die neu in Angriff genommen werden sollen, überschreitet, entspricht ganz Junckers Ziel von Bürokratieabbau und besserer Regulierung. Die EU solle sich um die großen Fragen kümmern und sich bei kleinen zurückhalten. Bevor allerdings endgültig gestrichen wird, sollen noch der Rat und das Europäische Parlament ihre Stellungnahmen abgeben.



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