Einigung über GVO-Anbauverbote

(Anne M. Müller)

Wie im vergangenen Sommer angekündigt, sind die Trilogverhandlungen unter der italienischen Ratspräsidentschaft in Bezug auf nationale Anbauverbote von genetisch veränderten Organismen (GVO) in der Nacht zum 4. Dezember 2014 zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 146).

Ebenso hat das Europäische Parlament (EP) dem Gesetzesvorschlag am 13. Januar 2015 zugestimmt. Jeder Mitgliedsstaat kann nun auf seinem Hoheitsgebiet den Anbau von GVO verbieten und sogar Nachbarstaaten, die den Anbau erlauben, auffordern ein Übergreifen auf sein Gebiet zu verhindern. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht der einzelnen EU-Staaten. Gemäß der Forderung des EP und der im Juli vom EU-Rat verabschiedeten Vorlage können für ein Verbot nun auch beispielsweise umweltpolitische oder sozioökonomische Gründe geltend gemacht werden. Wenn die Mitgliedsstaaten endgültig zugestimmt haben, kann die neue EU-Richtlinie im Frühjahr 2015 in Kraft treten.

Der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU/Europäische Volkspartei EVP) hält die Einigung für die „bestmögliche Lösung", da „den Bedenken der Verbraucherinnen und Verbrauchern Rechnung" getragen und trotzdem der GVO-Technologie Chancen eingeräumt werden. Den Grünen werden der Gentechnikindustrie zu viele gesetzlich verankerte Mitspracherechte eingeräumt, während Stefan Jansson, Professor für Pflanzenphysiologie und Molekularbiologie an der schwedischen Universität von Umeå, in einem offenen Brief zusammen mit anderen Wissenschaftlern erklärte, dass nicht-wissenschaftliche Begründungen für Anbauverbote die wissenschaftliche Basis des ganzen Systems in Frage stellen würden.

Dagegen steht, dass sich Schätzungen zufolge zehn bis fünfzehn Prozent der etwa 12.000 in Europa gefundenen GVO reproduziert, verbreitet und dadurch Umwelt- und Wirtschaftsschäden und soziale Schäden verursacht hätten, die die EU mindesten zwölf Billionen Euro pro Jahr kosten würden.



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