Kurze Meldungen - EU/Beitritt EMRK

(Katrin Hatzinger)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat sich am 18. Dezember 2014 in einem Gutachten zum Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Probleme bei der Vereinbarkeit mit Unionsrecht festgestellt. Allerdings wäre ein Beitritt auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. „Dabei geht es in erster Linie darum, dass die Union – insbesondere der EuGH – im Falle eines Beitritts zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit verlieren würde, weitere bahnbrechende Merkmale der Rechtsordnung autonom zu entwickeln und das Verhältnis zwischen Union und Mitgliedsstaaten und zwischen den Mitgliedsstaaten untereinander grundlegend neu zu gestalten", so Oskar Josef Gstrein vom Jean-Monnet Lehrstuhl der Universität Saarbrücken in einem Internetbeitrag. Es geht also wieder einmal um das Verhältnis der Gerichtshöfe untereinander und hier duldet der EuGH offensichtlich keinen anderen Spruchkörper neben sich. Die Verhandlungen bis zu einem fertigen Entwurf für ein Beitrittsabkommen gestalteten sich also äußerst komplex und schwierig und werden sich wohl noch Jahre hinziehen, obwohl der Vertrag von Lissabon in Art. 6 Absatz 2 des EU-Vertrags eine verbindliche Beitrittsverpflichtung vorsieht.



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