Mehr neue Technologien an Hochschulen

(Doris Klingenhagen)

Am 22. Oktober 2014 wurde der von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene „Bericht über neue Formen des Lehrens und Lernens an Hochschulen" veröffentlicht. Erarbeitet wurde er von der „Hochrangigen Gruppe zur Modernisierung der Hochschulbildung" unter dem Vorsitz der ehemaligen Präsidentin Irlands Mary McAleese und schließt an den bereits 2013 erschienenen Bericht „Modernisierung der Qualität der Lehre und des Lernens an europäischen Hochschulen" an. Hintergrund des Berichts ist die Erkenntnis, dass immer mehr Bildungsressourcen aus der ganzen Welt frei zugänglich sind und zunehmend interaktiv genutzt werden – d. h. sie gehen über eine bloße „Vorlesung im Internet" hinaus. Digitales Lehren und Lernen könne besser an die individuellen Bedürfnisse der Studierenden angepasst werden. Zugleich können Lehrkräfte dank Fortschritten bei der Lernanalyse den Studierenden schneller Rückmeldung geben und Notwendigkeiten der Unterstützung identifizieren.

Auf Grundlage einer eingehenden Analyse der aktuellen Situation und bewährter Verfahren aus der EU und der ganzen Welt hat die Arbeitsgruppe Wege aufgezeigt, wie die Einführung einer neuen, technologiebasierten Bildungsmethodik unterstützt werden kann. Der Arbeitsgruppe zufolge bleiben dabei die Hochschulen die Hauptakteure des Wandels, die staatlichen Stellen müssen jedoch das Umfeld schaffen, welches diesen Wandel unterstützt. Europa verzeichnet zwar Fortschritte in diesem Bereich, liegt gegenüber den USA jedoch im Rückstand. Die Ergebnisse des Berichts münden u. .a in folgende Empfehlungen:

Die Europäische Kommission sollte die Mitgliedsstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung umfassender nationaler Rahmen für die Diversifizierung des Angebots und die generelle Einbindung neuer Lern- und Lehrmethoden unterstützen. Mittels des Programms „Erasmus+" sollte sie Hochschulen anregen, ihre digitalen Kapazitäten auszubauen. Weiter sollten die Europäische Kommission sowie nationale Behörden Anbieter im Bereich der Hochschulbildung durch Schaffung von Anreizen dazu veranlassen, gemäß dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS), Punkte für alle Formen von Online-Kursen zu vergeben und anzuerkennen. Die Europäische Kommission sollte weiter grenzüberschreitende Initiativen zur Entwicklung von Qualitätsstandards für offene und Online-Lernangebote fördern.

Nationale Behörden sollten die Entwicklung eines nationalen Rahmens für digitale Kompetenzen initiieren. Dieser Rahmen sollte Strategien für die berufliche Entwicklung von Hochschullehrkräften enthalten, insbesondere im Blick auf digitale Technologien. Nationale Behörden sollten darüber hinaus Finanzmittel gezielt für die Förderung der Einbindung neuer Lern- und Lehrmethoden im gesamten Hochschulbereich bereitstellen und finanzielle Anreize für flexiblere Lehrmethoden und eine vielfältigere Zusammensetzung der Studierenden schaffen.

Regierungsbehörden und Hochschuleinrichtungen sollten auf einen vollständig offenen Zugang zu Bildungsressourcen hinarbeiten; bei öffentlichen Ausschreibungen sollten offene Lizenzen eine Pflichtvoraussetzung sein, damit die Inhalte geändert, vervielfältigt und anderswo genutzt werden können. Bei öffentlich finanzierten oder bezuschussten Bildungsressourcen sollte darauf hingewirkt werden, die Materialien so breit wie möglich verfügbar zu machen.



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