Kommission plant Smart(er) Borders?

(Julia Maria Eichler)

Im März 2015 hat die Testphase für das „Smart Borders“-Vorhaben der Europäischen Kommission (EKD-Europa-Informationen Nr. 144) begonnen. In 12 Ländern an 17 Luft-, Wasser- und Landgrenzen sollen verschiedene Durchführungsvarianten des geplanten Grenzmanagementsystems getestet werden. In Deutschland sind vom 22. Juni 2015 bis zum 06. September 2015 Tests am Frankfurter Flughafen geplant.

Schon im Februar 2013 hatte die Europäische Kommission das Gesetzespaket „Intelligente Grenzen“ vorgelegt. Vorgesehen sind ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) und ein Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) für Drittstaatsangehörige. Der Vorschlag war jedoch sowohl im Europäischen Parlament als auch im Ministerrat auf erhebliche Kritik gestoßen.

Die Kommission gab deshalb eine technische Studie in Auftrag, die im Oktober 2014 veröffentlicht wurde. Auf über 400 Seiten wurden in der Studie die verschiedenen Optionen und Kombinationen von zu erhebenden Daten, Fingerabdrücken und Gesichtserfassung bei Grenzkontrollen diskutiert.

Der Studie folgt nun das Pilotprojekt, bei dem die praktische Umsetzung der in der Studie vorgeschlagenen verschiedenen Optionen getestet wird. Im November 2015 sollen die Ergebnisse dieser Tests veröffentlicht werden. Anfang 2016 möchte die Kommission dann einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen. Der neue Vorschlag, der nach bisherigen Informationen den gleichen Ansatz verfolgt, soll „smarter“ werden. Nur noch 26 statt 36 Daten soll erhoben werden, nicht mehr alle zehn Fingerabdrücke - dafür aber vielleicht in Kombination mit Gesichtserfassung. Statt 1,1 Milliarden soll er 700 Millionen kosten.

Doch nicht nur bei dem Wunsch nach einer Kostenreduzierung scheinen sich die Mitgliedsstaaten durchzusetzen. Der ursprüngliche Vorschlag von 2013 sah nach zwei Jahren eine Evaluationsphase vor, in der auch der Zugang zur Datenbank für Strafverfolgungsbehörden eruiert werden sollte. Inzwischen denkt die Kommission auch darüber nach, einen Zugriff zum Zwecken der Verhütung und Verfolgung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten von Anfang an in dem Gesetzespaket vorzusehen.

Das neben vielen anderen der damalige Europäische Datenschutzbeauftrage Peter Hustinx schon 2013 Bedenken anmeldete, ob ein solcher Eingriff in die Privatsphäre Drittstaatsangehöriger notwendig und damit zu rechtfertigen sei, scheint dabei in den Hintergrund zu rücken.



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