Kommissionvorschlag zu GVO-Nahrungsmitteln

(Johanna Tietze)

Die Europäische Kommission hat am 24. April 2015 die Ergebnisse ihrer Überprüfung der aktuellen Zulassungsregeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) vorgestellt. Hierin schlägt sie die Änderung der Regulierung von GVO-Lebens-und Futtermitteln vor. Darunter fallen Nahrungsmittel, die selbst genetisch verändert worden sind, aus genetisch veränderten Produkten bestehen oder hergestellt worden sind. Die von der Kommission vorgeschlagene Regelung betrifft überwiegend importierte GVO-Lebensmittel, da in der EU gegenwärtig nur eine gentechnisch veränderte Maisart angebaut wird. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist vom aktuellen Kommissionsvorschlag nicht betroffen, da hierzu gerade die Richtlinie Nr. 2015/ 412 zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen am 2. April 2015 in Kraft getreten ist (EKD-Europa-Informationen Nr. 147).

Die Kommission schlägt hierbei vor, aus Gründen der Sicherstellung eines EU-weit einheitlichen Schutzniveaus die gegenwärtigen Vorschriften des EU-Zulassungssystems sowie die Kennzeichenpflichten für GVO-Lebensmittel unberührt zu lassen. So sollen auch weiterhin GVO-Lebensmittel zunächst einer Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen werden. Die EFSA prüft das GVO-Lebensmittel auf mögliche Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier sowie auf Umweltgefahren. Fällt die Bewertung positiv aus, so entscheiden Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten mit qualifizierter Mehrheit über die Zulassung oder deren Ablehnung. Wenn in zwei nacheinander abstimmenden Gremien durch die Vertreter der Mitgliedsstaaten keine Einigung erreicht wird, d.h. man sich weder über die Zulassung noch über eine Ablehnung einigen kann, liegt die endgültige Entscheidung bei der Kommission.

Da in den EU-Mitgliedsstaaten stark unterschiedliche Vorstellungen zu GVO-Lebensmitteln vorherrschen, musste die Kommission bis jetzt in allen Fällen die Entscheidung selbst treffen. Daher schlägt die Kommission nun vor, den Mitgliedsstaaten eine „Opt out“-Möglichkeit einzuräumen. Danach können die Mitgliedsstaaten individuell die Verwendung von GVO-Lebensmitteln in der Nahrungsmittelkette (d.h. auch für Tierfutter) verbieten, obwohl das Lebensmittel ansonsten in der EU zugelassen ist. Dem Verbot müssen legitime Erwägungen zugrunde liegen, die nicht schon im Zulassungsverfahren durch die EFSA geprüft worden waren. Ein „Opt out“-Verbot muss zudem im Einklang mit dem Unionsrecht und den internationalen Verpflichtungen der EU stehen, zu denen auch die Regeln der Welthandelsorganisation zählen.

Der Kommissionsvorschlag wird sowohl von Umweltorganisationen als auch von Vertretern der Agrarwirtschaft kritisiert. Greenpeace rügt, dass es trotz des „Opt out“-Modells möglich sei, zunächst die Zulassung eines GVO-Lebensmittels durchzusetzen, da die Kommission weiterhin über die Zulassung eines GVO-Lebensmittels entscheiden soll, wenn sich die Mitgliedsstaaten nicht einigen können. EuropaBio, der Europäische Verband der Bioindustrien, kritisiert den Kommissionsvorschlag hingegen aus einem anderen Grund. „Die Europäische Kommission opfert das Grundprinzip des Binnenmarktes, indem sie vorschlägt, einen Flickenteppich von nationalen Verboten für den Import von sicheren Lebensmitteln einzuführen”, so Jeff Rowe von EuropaBio.

Die Europäische Kommission hingegen setzte einen weiteren Paukenschlag in Sachen GVO-Lebensmittel. Nur zwei Tage nach der Vorstellung ihres Regelungsvorschlages zum Umgang mit GVO-Lebensmitteln autorisierte die Kommission den Import von 19 GVO-Produkten.

Den Änderungsvorschlag zur Verordnung Nr. 1829/2003 finden Sie unter
http://ekd.be/EU-Komm-Vorschlag_GVO



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