Weg frei für die Förderung von Projekten für die Ärmsten

(Ulrike Truderung)

Am 25. Februar 2015 hat die Europäische Kommission das deutsche Operationelle Programm (OP) zur Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am meisten von Armut betroffenen Personen (EHAP) in Deutschland (Europa-Informationen Nr. 145) genehmigt. Damit ist der Weg frei für die Förderung von Projekten aus diesem Fonds. Ein Interessenbekundungsverfahren wird hierzu voraussichtlich im Mai 2015 beginnen, mit dem Start der genehmigten Projekte selbst wird im September / Oktober 2015 gerechnet.

In der Vorbereitung der nationalen OP‘s war es den EU-Mitgliedstaaten weitgehend freigestellt, zu definieren, welche Zielgruppen in ihrem nationalen Kontext zu den „am meisten von Armut betroffenen Personen“ gehören. In Deutschland entschied man sich dabei für die folgenden drei Zielgruppen:

  • Besonders benachteiligte Zugewanderte aus EU-Mitgliedstaaten;
  • deren Kinder; und
  • Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.

Insbesondere für die Mitaufnahme der dritten Zielgruppe – Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen – hatten die freien Wohlfahrtsverbände, inklusive der Diakonie Deutschland, sich stark eingesetzt.

Der EHAP stellt insofern eine Ergänzung zum Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland dar, als dass er sich nicht ausschließlich auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen konzentriert. Das Ziel der zu fördernden Projekte ist vielmehr, die jeweiligen Zielgruppen in niedrigschwelligen Ansätzen an Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems heranzuführen sowie den Zugang von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion zu verbessern.

Die Betroffenen sollen insbesondere stärker von den regulären Hilfesystemen bezüglich der Versorgung mit Kleidung, Lebensmitteln und Wohnraum und von bestehenden sozialen Dienstleistungen profitieren; zugewanderte Kinder sollen in den geförderten Projekten beispielsweise besseren Zugang zu Kindertagesstätten, Sprachkursen und Freizeitangeboten erhalten, indem die Eltern gezielt über diese Angebote informiert werden.

Projekte müssen stets in einem Kooperationsverbund von Kommunen und freien Trägern bzw. gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden. Zu solchen gemeinnützigen Einrichtungen gehören insbesondere Migrantenverbände und -vereine.
Anders als in vielen anderen europäischen Förderprogrammen ist es im Falle des EHAP auch möglich, dass eine gemeinnützige Einrichtung Antragstellerin ist – es ist also in diesem Fall nicht zwingend nötig, dass der Antrag von einem öffentlichen bzw. kommunalen Partner gestellt und koordiniert wird. Dennoch muss die jeweilige Kommune als Partner in die Projektaktivitäten mit einbezogen sein.

Insgesamt stehen für dieses Programm in Deutschland im Förderzeitraum 2014-2020 rund 92,8 Millionen Euro zur Verfügung – die vorgesehenen rund 70 Millionen Euro aus EU-Töpfen werden dabei aus Bundesgeldern weiter aufgestockt. In Kombination von EU-und Bundesfördergeldern wird so eine Förderquote von 95 Prozent für die geförderten Projekte erreicht, so dass der Eigenanteil für die Träger bei 5 Prozent der Projektkosten liegt.

Weitere Informationen zum EHAP finden Sie auch auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter:
www.ehap.bmas.de

 



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