"Youth on the Move": Mobilitätsförderung von jungen Menschen

(Doris Klingenhagen)

Am 03. Oktober 2010 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates „Jugend in Bewegung – die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ veröffentlicht. Die vorgeschlagene Empfehlung ist Bestandteil der Leitinitiative „Youth on the Move“ der Strategie Europa 2020. Das Ziel der Leitinitiative ist „die Steigerung der Leistung und der internationalen Attraktivität der höheren Bildungseinrichtungen Europas durch die Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU durch Exzellenz und Verteilungsgerechtigkeit sowie der Förderung der Mobilität von Studenten und Auszubildenden und die Verbesserung der Beschäftigungschancen von Jugendlichen“.

Die Kommission ist davon überzeugt, dass Auslandsaufenthalte eine grundlegende Möglichkeit für junge Menschen sind, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen, ihre persönliche Entwicklung voranzubringen und ihren aktiven Bürgersinn zu stärken. Junge Menschen, die mobil sind, sind dies zumeist auch später im Arbeitsleben. Darüber hinaus kann Mobilität zu Lernzwecken zur Öffnung der Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen und sie gleichzeitig europäischer, internationaler sowie leichter zugänglich und effizienter machen. Die angestrebte Hauptzielgruppe umfasst 16- bis 35-jährige und bezieht sich auf junge Menschen in allen Lern- und Ausbildungskontexten wie Schule, Berufsbildung, Hochschule sowie Jugendaustausch, Freiwilligentätigkeit oder Praktika innerhalb oder außerhalb der EU.

Die Kommissionsempfehlung beinhaltet elf konkrete Ansatzpunkte für die Mitgliedstaaten, diese Initiative zu unterstützen:

1. Information und Beratung zu Mobilitätsmöglichkeiten, die z.B. die Qualität der Information und Beratung zu nationalen und regionalen Mobilitätsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit von Stipendien und Ausrichtung auf Lernende innerhalb und außerhalb der EU verbessert.
2. Motivation für eine Teilnahme an transnationalen Mobilitätsmaßnahmen z.B. durch „Peer-Austausch“ zwischen mobilen und noch nicht mobilen Jugendlichen oder das Angebot kurzer Mobilitätsmaßnahmen.
3. Vorbereitung der Mobilität im Hinblick auf Fremdsprachenkenntnisse z.B. durch kreative Methoden des Fremdsprachenerwerbs und die Verankerung von sprachlicher und kultureller Vorbereitung in den Lehrplänen der allgemeinen und beruflichen Bildung.
4. Abbau von rechtlichen und institutionellen Hemmnissen für Lernerfahrungen im Ausland, betrifft Visaerteilungen, rechtliche Vorschriften im Hinblick auf die Teilnahme Minderjähriger, klare Systeme für Auszubildende u.a.
5. Sicherstellung der Übertragbarkeit von Stipendien, Darlehen und Leistungen.
6. Qualität der Mobilität sichern, z.B. durch die Nutzung der Europäischen Qualitätscharta für Mobilität, klare Regelungen zwischen Entsende– und Aufnahmeeinrichtungen sowie angemessene und bezahlbare Unterkünfte.
7. Anerkennung der Lernergebnisse z.B. durch die Anwendung der bestehenden EU-Instrumente wie Europass, Youthpass, Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR) und Werbung dafür bei Arbeitgebern und die Anerkennung informellen und nichtformalen Lernens zu verbessern (betrifft: Freiwilligentätigkeit, Jugendarbeit).
8. Benachteiligte Lernende mit Angeboten zu versorgen, die ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigen.
9. Partnerschaften und Finanzierung z.B. durch Mobilitätspartnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Akteuren auf lokaler Ebene (Ko¬operation zwischen Bildungs- und Wirtschaftssektor) sowie die Schaffung einer Komplementarität von nationalen und europäischen Programmen.
10. Rolle der Multiplikatoren
Jegliches Engagement von Lehrkräften, Ausbildern und Jugendbetreuerinnen für die Mobilität sind anzuerkennen, sowie ihre eigene Mobilität zur beruflichen Weiterentwicklung ist zu unterstützen und als Bestandteil ihrer Ausbildung zu fördern.
11. Überwachung des Fortschritts: „Mobilitätsanzeiger“
Dies beinhaltet der regelmäßige Bericht an die Kommission über die Fortschritte bei der Beseitigung von Mobilitätshindernissen zu berichten und dazu die nationalen Statistikquellen anzupassen.

Die Kommission will im Wesentlichen die Bemühungen der Mitgliedstaaten dadurch unterstützen und untermauern, dass sie die bestehenden Programme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung im Hinblick auf die Entwicklung eines integrierten Ansatzes von Mobilität für den nächsten Finanzrahmen (2014 – 2020) koordiniert überarbeitet, der die Leitinitiative wesentlich unterstützen wird.

Hier der Link zum Vorschlag der Kommission:
http://ec.europa.eu/education/yom/rec_de.pdf



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