Christliche Organisationen zur EU-Förderung im Bereich Asyl und Migration

(Katrin Hatzinger)

Der Arbeitskreis christlicher Organisationen, die in Brüssel zu Fragen der Asyl- und Migrationspolitik arbeiten (Christian Group), hat am 30. April 2012 eine Stellungnahme zur Förderung von asyl- und migrationspolitischen Maßnahmen im neuen Finanzrahmen ab 2014 abgegeben.

Am 15. November 2011 hat die EU-Kommission unter dem Titel "Ein offenes und sicheres Europa: Die Haushaltsmittel für den Bereich Inneres für 2014-2020" eine Mitteilung vorgelegt (KOM(2011) 749). Darin wird u.a. die Zusammenlegung von drei der bisherigen Fonds (EFF, Integrationsfonds und Rückführungsfonds) in einen "Asyl- und Migrationsfonds" (AMF) vorgeschlagen. Der AMF soll in diesen sechs Jahren über ein Mittelvolumen von insgesamt 3,9 Mrd. Euro verfügen. Intern sollen diese Finanzmittel, einer Folgenabschätzung des Sekretariats der Europäischen Kommission zufolge, wie folgt aufgeteilt werden:

  • Asyl: 36 Prozent (1,4 Mrd. Euro),
  • Bekämpfung irregulärer Migration/Rückkehr: 23 Prozent (0,9 Mrd. Euro),
  • Integration (inkl. European Migration Network): 30 Prozent (1,2 Mrd. Euro),
  • Externe Dimension: 11 Prozent (0,4 Mrd. Euro).

Der von der Europäische Kommission am 15. November 2011 vorgeschlagene Asyl- und Migrationsfonds (KOM (2011) 751 endg. und KOM (2011) 752 endg.) soll vorrangig der integrierten Steuerung von Migrationsströmen dienen. Unterstützt werden sollen Maßnahmen, die sich mit sämtlichen Aspekten der Migration befassen (Asylfragen, legale Zuwanderung, Eingliederung in die Gesellschaft und Rückführung von sich illegal in der EU aufhaltenden Drittstaatangehörigen).

Das Papier des Arbeitskreises, der eng mit dem EKD-Büro zusammenarbeitet, konzentriert sich u.a. auf folgende Aspekte:

  • Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften als Partner bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Programme

Bislang sieht der Vorschlag der EU-Kommission die Einbeziehung von Partnern aus der Zivilgesellschaft lediglich bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Programme vor und zwar mit dem Zusatz, wenn es "angemessen" ist. Hier sprechen sich die Verfasser für eine umfassende Zusammenarbeit aus, die der Kooperation mit Behörden ebenbürtig ist und insbesondere auch die Rolle von Kirchen und Religionsgemeinschaften berücksichtigt. Letztere sollten explizit als Partner anerkannt werden.
Einbeziehung dieser Partner bei der Vorbereitung, Umsetzung, Begleitung, Evaluierung und Überarbeitung der nationalen Programme und der Aktionen der Union

  • Die Einbeziehung der Partner aus der Zivilgesellschaft und aus dem kirchlichen Raum sollte sich zudem nach Auffassung des Arbeitskreises auch auf den sog. Politikdialog zwischen Kommission und einem bestimmten Mitgliedstaat erstrecken.

Hinsichtlich der Aktionen fordern die Unterzeichner u.a., dass künftig Maßnahmen

  • zur Verbesserung der Asylpolitiken und -verfahren,
  • zur Integration von Asylsuchenden z.B. auf dem Arbeitsmarkt,
  • die Verelendung und Obdachlosigkeit vorbeugen; und
  • Alternativen zur Inhaftierung von Migranten

gefördert werden sollten.

Schließlich wird in der Stellungnahme angeregt, hohe finanzielle Anreize für Mitgliedstaaten zu schaffen, um mit der Neuansiedlung von Flüchtlingen zu beginnen. Im Hinblick auf die vorgesehene Förderung einer gerechten und effektiven Umsetzung der gemeinsamen Rückführungsstandards schlagen die christlichen Organisationen vor, auch Maßnahmen des Abschiebemonitorings unter dem neuen Asyl- und Migrationsfonds als förderfähig anzuerkennen.



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