Mitteilung der Kommission: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten

(Maike Bannick)

Am 18. April 2012 hat die Europäische Kommission ein Beschäftigungspaket vorgestellt, das konkrete Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze beinhaltet. Hintergrund dieser Empfehlung sind die hohen Arbeitslosenzahlen in der Europäischen Union (EU): Im Januar 2012 lag die Arbeitslosenquote bei 10,2 %. Zwar konnten in den Jahren 2008 bis 2011 1,5 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden, jedoch sind in dem gleichen Zeitraum auch sechs Millionen Stellen gestrichen worden. Im Rahmen der Strategie "Europa 2020" hat sich die EU zum Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2020 bei den 20- bis 64-Jährigen eine Erwerbsquote von 75 % zu erzielen, was einem Zuwachs von 17,6 Millionen Arbeitsplätzen entspricht.

Im sog. "Jobpaket" wird zum Ausdruck gebracht, dass die EU-Politik eine beschäftigungs- und sozialpolitische Dimension benötigt, damit die Beschäftigungssituation langfristig verbessert werden kann. Dabei spricht sich die Kommission in ihren Ausführungen dafür aus, menschenwürdige und nachhaltige Entgelte ohne Niedrigentgeltfallen in allen Mitgliedsstaaten zu etablieren. Damit reagiert sie auf eine problematische Entwicklung auf dem europäischen Arbeitsmarkt, wo die Armutsrate trotz Beschäftigung bei gut acht Prozent liegt. Außerdem fordert die Kommission eine Überarbeitung des Kündigungsschutzes sowie der Arbeitsverträge, um Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen entgegenzuwirken und zugleich den Arbeitnehmern mehr Rechte und Sicherheiten zu gewähren. Gleichzeitig wird das Konzept der "Flexicurity" hervorgehoben, das den europäischen Arbeitsmarkt modernisieren und diesem mehr Flexibilität bei gleichzeitiger sozialer Absicherung gewähren soll.

Als Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation werden im Beschäftigungspaket eine Reihe von Strategien aufgeführt. Dazu zählt u.a. die Stärkung der nationalen Beschäftigungspolitik: Qualifikationsmöglichkeiten und Informationen über starknachgefragte Berufe sollten verbreitet werden, um Fachkräfte in Sektoren wie z.B. Informations- und Kommunikationstechnik, im Gesundheitswesen und im Energiesektor auszubilden. Es müssten günstige Bedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze geboten werden, wie z.B. Einstellungszuschüsse. Insgesamt sei der Fachkräftebedarf besser zu planen. Auch der Arbeitsmarkt an sich sollte reformiert werden, so dass das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage ausgeglichen werden kann. Zur Reform gehört genauso, geeignete Verträge für die Arbeitnehmer zu entwickeln. Des Weiteren wird für die Schaffung eines EU-Arbeitsmarktes geworben, der erleichtern soll, einen Arbeitsplatz in einem anderen EU-Land anzutreten. Dafür müssen die zum Teil noch vorhandenen Hindernisse der Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigt werden. Unterstützt werden soll dieser Prozess durch den Ausbau von EURES, dem europäischen Portal zur beruflichen Mobilität. Auch die Koordinierung der Beschäftigungspolitik soll ausgeweitet werden: Angedacht sind hier z.B. Möglichkeiten für den Meinungsaustausch und das Monitoring.

Im Zusammenhang mit dem Beschäftigungspaket, das auf den beschäftigungspolitischen Leitlinien nach dem Beschluss 2010/707/EU über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten basiert, wurden neun Begleitdokumente veröffentlicht, die die ausbaufähigen Handlungsfelder einzeln noch einmal genauer in den Fokus nehmen, wie Praktika/Traineeships, Haushalt und Pflege, Arbeitsmarktsituation der Jugendlichen, Informations- und Kommunikationstechniken, Gesundheitswesen, grünes Wachstum, die Gestaltung eines offenen und dynamischen Arbeitsmarktes und ein Überblick über die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt. Dabei werden den Mitgliedstaaten Möglichkeiten vorgeschlagen, wie und in welchen Sektoren Potential für zusätzliche Arbeitsplätze vorhanden ist.

Außerdem werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen, wie die Arbeitsmarktsituation verbessert werden kann. Das Beschäftigungspaket stellt eine Reaktion auf die Aufforderung des Europäischen Rates dar, die neue wirtschaftspolitische Steuerung durch eine stete Überwachung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu stärken.

Insgesamt können die sozialen Komponenten, auf die im Jobpaket verwiesen wird, positiv bewertet werden. Die Anregungen der Kommission sind ein wichtiger Schritt in Reaktion auf die momentanen schwierigen Zeiten. Das Konzept der "Flexicurity" bringt jedoch durch den größeren Spielraum flexibler Arbeitsverhältnisse eine Gefahr für die Arbeitnehmer mit sich. Auch muss bedacht werden, dass das Jobpaket der Kommission lediglich Handlungsempfehlungen für die Mitgliedstaaten bietet und es keine Verpflichtungen zu den aufgeführten Schritten.

Die Mitteilung der Kommission sowie die erwähnten Dokumente finden Sie unter:



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