Jugendministerrat setzt auf Kreativitäts- und Innovationspotential junger Menschen

(Doris Klingenhagen)

Der Rat der Jugendminister hat am 11. Mai 2012 Schussfolgerungen zur Förderung des Kreativitäts- und Innovationspotenzials junger Menschen angenommen. Er machte darin deutlich, dass nicht formales und informelles Lernen sowie Jugendarbeit und Jugendorganisationen wichtige Instrumente zum Erwerb notwendiger Fähigkeiten und Kompetenzen sind. Als Grundforderung formulierte der Rat, dass junge Menschen unbedingt am Arbeitsmarkt beteiligt werden müssen, damit ihr Kreativ- und Innovationspotenzial genutzt wird. Beispielhaft weist er dabei auf die Jugendinitiativen im Programm "JUGEND IN AKTION" hin, die den kreativen Unternehmergeist bei jungen Menschen anregen und fördern.

An die Mitgliedstaaten gingen folgende Empfehlungen:

  • Kreativität und Innovationsfähigkeit junger Menschen durch Angebote der persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern und die Sicherung der Jugendarbeit zu gewährleisten,
  • eine angemessene und nachhaltige Finanzierung der Angebote zu ermöglichen,
  • sich für strategische Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen, Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie dem Privatsektor einzusetzen, um Jugendinitiativen anzuregen,
  • die Anerkennung und Validierung von nicht formalem und informellem Lernen zu verbessern.

Darüber hinaus wurde im Rat diskutiert, welche Beiträge Jugendarbeit zur Lösung der Jugendarbeitslosigkeit leisten kann. Es wurde deutlich, dass die Stärkung des Freiwilligendienstes und die bessere Anerkennung des nicht formalen und informellen Lernens zwei zentrale Beiträge der Jugendpolitik darstellen. Weiterhin wurde eine Expertengruppe auf Ebene der EU eingerichtet, die den Auftrag hat, sich über Verfahren auszutauschen, bei denen die Kreativität und Innovationsfähigkeit junger Menschen durch nicht formales und informelles Lernen gefördert werden und ihnen so Kompetenzen und Fähigkeiten vermittelt, die für die Beschäftigungsfähigkeit von Belang sind.

Zu den Schlussfolgerungen:



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