Kurze Meldungen - EP/Biopatentrichtlinie

(Katrin Hatzinger)

Am 10. Mai 2012 hat das Europäische Parlament in einer Resolution eine strengere Umsetzung der Richtlinie zur Patentierung von biotechnologischen Erfindungen angemahnt. Entgegen der Vorgabe der EU-Biopatentrichtlinie, dass wesentliche biologische Verfahren nicht patentiert werden dürfen, wurden in den letzten Jahren immer mehr Patente auf konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen, wie z.B. Brokkoli, Melonen oder Tomaten, angemeldet. Das Europäische Patentamt (EPA) hat zwar einige dieser Patente eingeschränkt; die Abgeordneten fordern aber eine konsequente Umsetzung der sog. Broccoli-Entscheidung des EPA aus dem Jahr 2010 und den Ausschluss konventioneller Zuchtverfahren von der Patentierung. Das müsse auch für die Produkte aus diesen Verfahren gelten. Der Antrag stellt daher klar, dass konventionell gezüchtete Nutztiere und -pflanzen nicht patentiert werden dürfen. Zudem wird die EU-Kommission aufgefordert, ihren Berichtspflichten im Rahmen der Biopatentrichtlinie nachzukommen. Die europäische Biopatentrichtlinie sollte präzisiert und gegebenenfalls geändert werden.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte den Antrag: "Wir wollen und dürfen nicht zulassen, dass es zu einer kommerziellen Monopolisierung unserer Nutztiere und Nutzpflanzen kommt", so die Ministerin.

Die Resolution finden Sie unter:



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