Konsultation zur Unionsbürgerschaft: "Unionsbürger - Ihre Rechte, Ihre Zukunft"

(Maike Bannick)

Das Jahr 2013 ist das "Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger". Anlässlich des 20. Jahrestages der Einführung der Unionsbürgerschaft soll der Blickpunkt verstärkt auf die Rechte der Bürger der Europäischen Union (EU) gelegt werden. Um einen Eindruck zu bekommen, welche Hindernisse das Ausleben der Unionsbürgerrechte noch einschränken, hat die Europäische Kommission am 9. Mai 2012 eine Konsultation unter dem Titel "Unionsbürger - Ihre Rechte, Ihre Zukunft" gestartet.

Mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde auch der Unionsbürgerschaft der Weg bereitet, deren Rechte mit dem Vertrag von Lissabon noch einmal verstärkt worden sind. Unionsbürger ist automatisch jede Person, die eine Staatsangehörigkeit in einem der EU-Mitgliedstaaten hat. Die Unionsbürgerschaft gewährt den Bürgern EU-weit zahlreiche Rechte unabhängig davon, ob sie sich in dem Land ihrer Nationalität befinden. Dazu zählen z.B. die Reise- und Niederlassungsfreiheit, Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Staatszugehörigkeit, Wahlrechte, konsularischer Schutz in Drittstaaten, das Petitionsrecht und das Recht der Bürgerinitiative.

Die Europäische Union hat bereits vor dieser Konsultation Maßnahmen ergriffen, um die Rechte der Unionsbürgerschaft zu stärken. 2010 wurde von der Kommission auf der Grundlage von Eurobarometer-Erhebungen, einer im selben Jahr durchgeführten Konsultation und Bürgeranfragen/-beschwerden ein Bericht über die Unionsbürgerschaft veröffentlicht mit dem Ziel, die Bürger verstärkt auf ihre Rechte und Möglichkeiten hinzuweisen. In dem Bericht wurden verschiedene Aktionsbereiche aufgeführt, in denen noch Handlungsbedarf besteht.

Dazu gehören:

  • Bürger als Privatpersonen (z.B. grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente, Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen, Schutz in Strafsachen, grenzüberschreitende Gesundheitsvorsorge, konsularischer Schutz in Drittstaaten)
  • Bürger als Verbraucher (z.B. einheitliche Verbraucherschutzregeln, Bürger in der Rolle als Passagiere und Urlauber)
  • Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige (z.B. Verwaltungsverfahren, Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen, Sozialversicherungssysteme)
  • Bürger als politische Akteure
  • Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung der Bürger
  • Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

Dabei wurden jeweils konkrete Maßnahmen aufgelistet, die für eine Verbesserung der Rechte und Behebung der Schwierigkeiten der Unionsbürger sorgen sollen. Die Kommission berichtet auf ihrer Internetseite über die bereits erzielten Fortschritte durch diese Maßnahmen. Zum Beispiel wurde Ende 2011 eine Richtlinie über den konsularischen Schutz vorgelegt und eine Internetseite zum Thema eingerichtet; eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wurde verabschiedet; es wurden zentrale Anlaufstellen für Bürger eingerichtet (Portal "Ihr Europa" und "Europe-Direct"-Zentren) etc.

Die Konsultation läuft noch bis zum 9. September 2012. In Anlehnung an die Ergebnisse der Konsultation wird die Kommission 2013 einen neuen Bericht über die Unionsbürgerschaft präsentieren.

Mehr zu dem Thema Unionsbürgerschaft sowie die angesprochenen Berichte finden Sie unter:



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