Kurze Meldungen - KOM/DAWI

(Christopher Hörster)

Die Kommission hat am 25. April 2012 eine De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) angenommen. Staatliche Ausgleichsleis-tungen für diese Art Dienstleistungen, unter die auch die von kirchlichen Trägern erbrachten sozialen Dienstleistungen fallen, müssen nun nicht mehr bei der Europäischen Kommission angemeldet werden, wenn sie 500.000 Euro in drei Jahren nicht übersteigen. Mit der Verabschiedung einer De-minimis-Verordnung speziell für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse kommt die Kommission einer langjährigen Forderung der Kirchen und kirchlichen Träger nach. Die Erhaltung des hoher sozialer Standards bei der Erbringung sozialen Dienstleistungen durch kirchliche Träger ist durch die Verordnung ein Stück weit gesichert worden. "Wir wollen und dürfen nicht zulassen, dass es zu einer kommerziellen Monopolisierung unserer Nutztiere und Nutzpflanzen kommt", so die Ministerin.

Die Verordnung finden Sie unter:



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