Transparenzregister soll verbindlich werden

(Josephine Merkel, Praktikantin)

Vom 01. März 2016 bis zum 01. Juni 2016 hat die Europäische Kommission eine Konsultation über einen Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister durchgeführt. Die Eintragung in das bisherige Transparenzregister, das 2011 (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 137) vom Europäischen Parlament und von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, um die Tätigkeiten von Interessenvertreter Einfluss offen zu legen, ist nicht verpflichtend. Dies soll nun geändert werden. Angestrebt wird ein verbindliches Register, das neben dem Europäischen Parlament und der Kommission auch den Rat umfassen soll. So soll die Arbeit und die Entscheidungsfindung auf EU-Ebene transparenter gestaltet werden.

Auch das Brüsseler EKD-Büro hat sich an der Konsultation beteiligt und darauf hingewiesen, dass Transparenz im Bereich der Interessenvertretung mehr Vertrauen und Rückhalt in die Politik schaffe, indem sie Machtmissbrauch und Korruption erschwere. Der Austausch mit Interessenvertre-tungen sei wichtig, weil mit ihm neue Aspekte und Ideen in den Entscheidungsprozess mit einfließen können. Die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen trage zu mehr Vertrauen in Strukturen und zur Akzeptanz der Politik bei. Dabei würde das derzeitige Transparenzregister ei-nen guten Ausgleich zwischen dem Offenlegen der Tätigkeiten von Interessenvertretern und Verwal-tungsaufwand erreichen. Denn ein zu großer Aufwand durch die Verwaltung des Transparenzregisters würde vor allem kleine Nichtregierungsorganisationen belasten.

Transparenz rege zudem zur Partizipation der Bürger an, was nicht nur Bürgernähe schaffe, indem Ansichten von Bürgern Eingang in die europäische Politik finden, sondern auch dazu führe, dass Kompromisse zwischen Ansichten gefunden, verstanden und implementiert werden können. Zudem gehöre es zum Wesen einer freien demokratischen Gesellschaft, dass Menschen für ihre Interessen eintreten und sich politisch engagieren können. Hierfür seien Transparenz und der chancengleiche Zugang zu Informationen aber eine unabdingbare Voraussetzung.

Die angestrebte Erweiterung des Transparenzregisters auf den Ministerrat als Mit-Gesetzgeber begrüßte das EKD-Büro. Neue Regelungen für Interessenvertreter allein seien jedoch nicht ausreichend. Es bedürfe vor allem einer Selbstverpflichtung der Politik, die Arbeitsprozesse im Gesetzgebungsverfahren der Öffentlichkeit umfassend zugänglich zu machen und zu erläutern.

 

Den Beitrag des EKD-Büros finden Sie hier: http://ekd.be/2aKhMoC

Den Aufruf zur Konsultation finden Sie hier: http://ekd.be/2ax1coH



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