Kurze Meldung: Rechtstaatsdialog/Polen

(Julia Maria Eichler)

Die Europäische Kommission hat am 27. Juli 2016 im Rahmen des Verfahrens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips eine „Empfehlung zur Rechtsstaatlichkeit" an Polen gesendet, in der sie ihre Bedenken hinsichtlich der Reform des Verfassungsgerichts darlegt und konkrete Empfehlungen, wie diese Bedenken ausgeräumt werden können, gibt. Damit leitet die Kommission die zweite Phase in dem im Januar 2016 begonnenen Rechtsstaatsdialog mit Polen ein (EKD-Europa-Informationen Nr. 152). Die Kommission hatte am 1. Juni 2016 eine Stellungnahme zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen abgegeben. Doch auch das neue Verfassungsgerichtsgesetz, dass das polnische Parlament am 22. Juli 2016 verabschiedete, konnte die Bedenken der Kommission nicht ausräumen. Die Kommission sieht die Rechtsstaatlichkeit in Polen weiterhin als systemisch gefährdet an. Die polnische Regierung hat nun innerhalb von drei Monaten Zeit, um die von der Kommission beanstandeten Probleme zu beheben. Das Europäische Parlament hat seinerseits am 13. April 2016 eine nicht-bindende Entschließung mit breiter Mehrheit angenommen, in der die Abgeordneten die polnische Regierung auffordern, die Empfehlungen der Venedig-Kommission uneingeschränkt umsetzen und die ernsthafte Sorge äußern, dass die effektive Lähmung des Verfassungsgerichtshofs in Polen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Der Dialog der Kommission gemäß dem Rahmen für Rechtsstaatlichkeit wird vom Europäischen Parlament ausdrücklich begrüßt.

 

Die Empfehlungen der Europäischen Kommission finden Sie hier:

Die Entschließung des Europäischen Parlaments finden Sie hier:



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