Erneuerte Europäische Agenda für die Erwachsenenbildung

(Doris Klingenhagen)

Der Bildungsministerrat hat am 20. Dezember 2011 die Entschließung über eine erneuerte Europäische Agenda für die Erwachsenenbildung vorgestellt. Er beschreibt darin fünf prioritäre Bereiche für den Zeitraum 2012-2014.

  1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität:
    Um das EU-Ziel der Teilnahme von 15 Prozent der Erwachsenen an Lerntätigkeiten zu erreichen und gleichzeitig den Anteil junger Erwachsener mit Hochschulabschluss auf 40 Prozent zu steigern, stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt: die Entwicklung von umfassendem und leicht zugänglichem Informationsmaterial, Orientierungssystemen und Aufklärungsstrategien. Diese sollen insbesondere benachteiligte Gruppen, Schulabbrecher, Jugendliche, die sich weder in Schul- oder Berufsausbildung noch in fester Anstellung befinden, sowie gering qualifizierte Erwachsene zur Teilnahme motivieren, um ihr Qualifikationsniveau zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Arbeitgeber motiviert werden, arbeitsplatzgestütztes Lernen auszubauen. Darüber hinaus sollen flexiblere Lernwege für Erwachsene einschließlich eines breiteren Zugangs zur Hochschulbildung gefördert werden sowie funktionstüchtige Systeme zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens.
  2. Verbesserung der Qualität und Effizienz in Bildung und Ausbildung:
    Um den Erwachsenenbildungssektor zu stärken, sollten Maßnahmen zur Entwicklung von Qualitätssicherung für Anbieter beispielsweise durch klarere Zulassungsregelungen für Träger, die in diesem Bereich tätig werden wollen, ergriffen werden sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Erwachsenenbildungspotentials u. a. durch Kompetenzprofile. Weiterer Handlungsbedarf wird in der Gewährleistung eines tragfähigen und transparenten Finanzierungssystems gesehen. Gefordert wird hier ein starkes Engagement der öffentlichen Hand u. a. auch mit einer Unterstützung von Personen, die einen solchen Bildungsgang nicht bezahlen können. Entwicklungsbedarf sieht die Agenda weiter darin, das Bildungsangebot besser auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes auszurichten und in der Intensivierung der Zusammenarbeit aller Beteiligten, die für die Erwachsenbildung relevant sind z. B. in Form von "lernenden Regionen" oder "lokalen Bildungszentren".
  3. Förderung der Chancengleichheit, des Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns durch die Erwachsenenbildung:
    Damit der Erwachsenenbildungssektor in die Lage versetzt wird, für stärkeren sozialen Zusammenhalt zu sorgen und Personen eine zweite Chance zur beruflichen und privaten Entfaltung zu geben wie auch gleichzeitig einen Beitrag zur Senkung des Anteils frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger zu leisten, bedarf es besonders der Verbesserung von Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten bei Erwachsenen sowie der Ausweitung ihrer Kenntnisse im IT-Bereich. Die Berücksichtigung besonderer Zielgruppen wie Migranten, benachteiligte Gruppen, Flüchtlinge und Asylbewerber oder auch Menschen mit Behinderungen oder Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Haftanstalten und eine entsprechende Angebotsausrichtung auf ihre Bedürfnisse soll als Mittel zur sozialen Eingliederung und aktiver Beteiligung an der Gemeinschaft und der Gesellschaft stärker Berücksichtigung finden.
  4. Stärkung der Kreativität und Innovationskraft von Erwachsenen und ihres Umfeldes:
    Verbesserungsbedarf sieht der Rat in neuen Pädagogikkonzepten und kreativen Lernumfeldern der Erwachsenenbildung. Besonders sollten zukünftig bereichsübergreifende Schlüsselkompetenzen wie Lernkompetenz, Initiativgeist, unternehmerisches Denken, Kulturbewusstsein und kultureller Ausdruck gefördert werden. Dementsprechend sollte gleichzeitig die Rolle von Kultureinrichtungen gestärkt werden. Die bessere Nutzung von neuen Medien und Informationstechnologien sollten als Zugang zum Angebot ausgeweitet werden, um neue Zielgruppen zu erreichen oder spezielle Bedarfe zu decken, z. B. für Menschen in abgelegenen Regionen.
  5. Verbesserung der Wissensbasis über die Erwachsenenbildung und der Überwachung des Erwachsenenbildungssektors:Handlungsbedarfe zeichnen sich hier insbesondere in der Erhebung von Ausgangsdaten u. a. über die Beteiligung, Anbieter, Finanzierung und Ergebnisse der Erwachsenenbildung ab sowie in der Ausweitung des Datenbereichs auf die Altersgruppe der über 64-Jährigen, angesichts der Verlängerung des Berufslebens. Zudem sollte die Berichterstattung über die politischen Strategien im Erwachsenenbildungsbereich als Teil des gemeinsamen Fortschrittsberichts zu „ET 2020“ (Education and Training Strategy) erfolgen.

Hier geht es zur Ratsentschließung:



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