GRUNDTVIG-Weiterbildung für Bildungspersonal (IST)

Ausschreibung

(Harald Krauth)

Förderziel:
Ziel dieser Aktion ist es, die Qualität des lebenslangen Lernens dadurch zu fördern, dass Mitarbeitern der Erwachsenenbildung im weitesten Sinnen sowie deren Ausbildern die Möglichkeit gegeben wird, an bis zu sechs Wochen dauernden Fortbildungsmaßnahmen im europäischen Ausland teilzunehmen. Auf diese Weise werden die Teilnehmer gefördert, ihre praktischen Fähigkeiten im Bereich Lehre/Coaching/Beratung/Management zu verbessern.


Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert wird die Teilnahme an Kursen und Seminaren von europäischem Charakter zu Themen der Erwachsenenbildung, wenn sie z.B. folgende Themen/Inhalte behandeln:

  • Arbeit mit Benachteiligten,
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf,
  • Demografischer Wandel,
  • Ehrenamtliche Tätigkeit und Freiwilligendienst,
  • Integration von Migranten,
  • Management/Finanzierung von Erwachsenenbildung und deren Einrichtungen,
  • Aktive Bürgerschaft (active citizenchip.)

Um den Antragstellern die Suche zu erleichtern, welche Fortbildungen im Rahmen dieser Aktion förderungsberechtigt sind und welche am besten dem Ausbildungsbedarf entsprechen, steht die COMENIUS-GRUNDTVIG-Fortbildungsdaten-bank zur Verfügung: http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase .

Antragsteller können auch Fortbildungsmaßnahmen wählen, die in der Datenbank nicht verzeichnet sind. Sie müssen aber den notwendigen Kriterien entsprechen. Dies wird durch die Nationale Agentur geprüft.


 
Antragsteller:
Antragsberechtigt sind haupt- oder ehrenamtliche Personen, die einer der folgenden Kategorien angehören:

  • Lehrer/Trainer in der Erwachsenbildung im weitesten möglichen Sinn (formal, non-formal und informell);
  • Leiter einer Erwachsenenbildungseinrichtung;
  • Aufsichts- und Verwaltungspersonal;
  • Sonderpädagogen, Sozialpädagogen im Bereich der Erwachsenenbildung;
  • Mediatoren;
  • Bildungs-und Berufsberater.


Finanzielle Förderung:
Unterstützt werden Aufenthalte von fünf Tagen bis zu maximal sechs Wochen. Für die sprachliche Vorbereitung wird eine Pauschale in Höhe von 150 Euro gewährt. Fahrkosten werden bis zu einer Höhe von maximal 400 Euro anerkannt. Aufenthaltskosten werden auf Basis von Tages- und Wochensätzen berechnet und gezahlt. Die Berechnung ist abhängig von der Dauer der Fortbildungsmaßnahme und dem Zielland. Kursgebühren können bis zu einer Höhe von maximal 750 Euro (bzw. maximal 150 Euro pro Tag) anerkannt werden.


Informationen:
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen findet sich unter:

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: http://www.na-bibb.de/uploads/grundtvig_mobilitaet/infoblatt_fuer_antragsteller_gru_ist.pdf


Ansprechpartner:
Nationale Agentur (NA) Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Robert-Schuhmann-Platz 3, 53175 Bonn, Frau Carina Lochner, Tel: 0228-107-1751; Frau Ulrike Suckrau, Tel: 0228-107-1513 Internetseite der NA:
http://www.na-bibb.de/ueber_grundvig_182.html

Der Antrag muss bei der Nationalen Agentur eingereicht werden.


Antragsfrist:
16. September 2011
. Die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. Januar 2012 starten, spätestens am 30. April 2012.

 



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