Kurze Meldungen - EU / Single Permit

(Katrin Hatzinger)

Am 13. Dezember 2011 ist die Richtlinie über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, die sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten und arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, in Kraft getreten.

Mit dem sog. Single Permit sollen Bürger aus Drittstaaten, die legal in der EU arbeiten, im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und öffentliche Dienstleistungen vergleichbare Rechte wie EU-Bürger genießen. Die neuen Regeln gelten für Bürger aus Drittstaaten, die in einem Mitgliedstaat der EU leben und arbeiten wollen oder bereits legal in einem Land der EU wohnen und arbeiten. Sie finden keine Anwendung auf Bürger mit langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen, Flüchtlinge und entsandte Arbeitskräfte, für die andere Bestimmungen gelten. Nicht betroffen sind zudem Saisonarbeitnehmer und innerbetrieblich Versetzte.

Die EU-Mitgliedstaaten können zudem spezifische Einschränkungen dieser Rechte verfügen und natürlich auch weiterhin die Einwanderung in ihr Hoheitsgebiet selbst steuern und über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis selbst entscheiden.

Die Mitgliedstaaten haben nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Den Richtlinientext finden Sie hier:



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