COMENIUS-Berufsbegleitende Fortbildung für Personal in der Schulbildung

Ausschreibung

(Harald Krauth)

Förderziel:
Über COMENIUS-Lehrerfortbildung werden berufsbegleitende Fortbildungskurse, Hospitationen und die Teilnahme an europäischen Konferenzen gefördert. Damit soll die Mobilität des Bildungspersonals in Europa erhöht und verbessert werden. Ziel ist es außerdem, innovative pädagogische Ansätze zum lebenslangen Lernen zu entwickeln und das Erlernen moderner Fremdsprachen zu fördern.


Förderfähige Maßnahmen:
Fortbildungskurse im Ausland für Lehrkräfte

Die Fortbildungskurse richten sich an:

  • Lehrkräfte aller Schulformen und Fächer einschließlich Erzieherinnen und Erzieher des vorschulischen Bereichs;
  • Pädagogische Fachkräfte an Schulen und vorschulischen Einrichtungen;
  • Personen aus dem Bereich Schulleitung, Schulverwaltung und Lehrerbildung;
  • Arbeitslose Lehrkräfte, die den Lehrerberuf wieder aufnehmen;
  • Pädagogisches Personal einer an einer COMENIUS-Schulpartnerschaft teilnehmenden Schule, das sich in der Sprache der Partner fortbildet.

Die Fortbildungsmaßnahmen haben eine Dauer zwischen einer und sechs Wochen. Angeboten werden z.B.:

  • Allgemein berufsbegleitende Fortbildungskurse, wenn sie z.B. der Erweiterung unterrichtsbezogener Kenntnisse und Fähigkeiten von Lehrenden und schulpädagogischen Fachkräften sowie der Verbesserung ihres Wissens über Schulbildung in Europa dienen (z.B. Kurse zu Fachthemen der Gesellschafts- oder Naturwissenschaften, Kommunikationsmedien, Pädagogik etc.). An den Kursen müssen Personen aus mindestens drei Staaten teilnehmen (maximal zehn aus einem Staat).
  • Fremdsprachlich ausgerichtete Kurse können gefördert werden, wenn a) Kenntnisse in weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen erworben oder entsprechende Sprachkenntnisse ausgebaut werden, b) bei "großen" Zielsprachen wie Englisch, Französisch oder Spanisch die Fähigkeit, die Fremdsprache (Didaktik, Methodik) oder in der Fremdsprache (bilingualer Unterricht) zu unterrichten, verbessert wird. An den Kursen müssen Personen aus mindestens drei Teilnahmestaaten am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmen (maximal zehn Lehrkräfte aus einem Staat).
  • Ein Job-Shadowing oder die Hospitation an einer Einrichtung der am Programm teilnehmenden Staaten kann gefördert werden, wenn ein genaues Programm vorgelegt wird, in dem die geplanten Aktivitäten beschrieben werden. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Fortbildungsmaßnahme/ Hospitation in einer Schule oder einer Einrichtung der Schulbildung (z.B. lokale Schulaufsicht, Nichtregierungsorganisation).
  • Die Teilnahme an europäischen Konferenzen und Seminaren kann gefördert werden, wenn der Veranstalter ein COMENIUS-Netzwerk, ein zentrales multilaterales COMENIUS-Projekt, eine Nationale Agentur oder eine europäische Vereinigung aus dem Bereich der Schulbildung ist.

Prioritär werden 2011 in Deutschland individuelle Job-Shadowing-Maßnahmen gefördert, deren Zielsetzung und Rückkoppelung der Ergebnisse in die entsendende Einrichtung klar definiert sind.

Interessenten können sich über das Angebot an Fortbildungen in der COMENIUS-GRUNDTVIG-Fortbildungsdatenbank informieren:
http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase.

Finanzielle Förderung:
Unterstützt werden Aufenthalte von fünf Tagen bis zu maximal sechs Wochen.

Für die sprachliche Vorbereitung wird eine Pauschale in Höhe von 150 Euro gewährt. Fahrkosten werden i.d.R. zu 100 % gedeckt. Aufenthaltskosten werden auf Basis von Tages- und Wochensätzen berechnet und gezahlt. Die Berechnung ist abhängig von der Dauer der Fortbildungsmaßnahme und dem Zielland. Die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen bzw. für Seminare/Konferenzen werden auf der Basis der tatsächlich entstehenden Gebühren, maximal jedoch mit 100 Euro pro Tag der Fortbildung bezuschusst.

Informationen:
Der aktuelle Aufruf und der Programmleitfaden finden sich unter:
http://ec.europa.eu/education/llp/doc848_de.htm

Die Programmbeschreibung unter:
http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-lehrerfortbildung.html

Das „Merkblatt 2011“ enthält grundlegende Informationen zu der Aktion:
http://www.kmk-pad.org/fileadmin/Dateien/download/vf/comenius-lehrerfortbildung/CLF_Merkblatt_2011_aktuell.pdf

Hinweise zu den unterschiedlichen Einreichungsregelungen der Bundeländer finden sich unter:
http://www.kmk-pad.org/programme/programm-fuer-lebenslanges-lernen/regelungen-der-bundeslaender.html

Häufig gestellte Fragen zu dem Programm werden hier beantwortet:
http://ec.europa.eu/education/llp/doc/call09/fiches_de.pdf

Ansprechpartner:
Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz, Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich, Postfach 2240, 53012 Bonn. Telefon 0228/501- 0. E-Mail: Internetseite der Nationale Agentur: http://www.kmk-pad.org/

Die für Bundesländer zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier:
http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-lehrerfortbildung/kontakt.html


Antragsfrist:
16. September 2011
. Die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. Januar 2012 starten, spätestens am 30. April 2012.



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