Förderung der Eingliederung von Roma in das und durch das Bildungssystem

Ausschreibung

(Harald Krauth)

Förderziel:
Der Großteil der Roma im erwerbsfähigen Alter verfügt nicht über den Bildungshintergrund, der für einen guten Arbeitsplatz erforderlich ist. Daher möchte die EU-Kommission Bildungsaktivitäten für Roma unterstützen, damit diese erfolgreich in den Arbeitsmarkt eintreten können. Ziel der im Rahmen des EU-Programms Lebenslanges Lernen veröffentlichen Ausschreibung ist folgendes:

  • Unterstützung von länderübergreifenden Kooperationsprojekten zur Ausarbeitung und Umsetzung von Bildungs- und anderer politischer Maßnahmen, um die Beteiligung und den Bildungsgrad von Romaschülern in der allgemeinen Bildung und in der Berufsbildung zu verbessern,
  • Unterstützung von Netzwerkaktivitäten zur Sensibilisierung für die erfolgreichsten Verfahrensweisen und Abstimmung dieser Aktivitäten mit Bildungs- und anderen politischen Maßnahmen für die soziale Integration von Romakindern und -schülern


Förderfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Weiterbildung von Lehrkräften und gemeinschaftlichen Ombudsleuten;
  • Kooperationsprojekte für den Aufbau von Kapazitäten;
  • Kooperationsprojekte (z. B. wechselseitiges Lernen, Ausweitung, Verstärkung oder Verallgemeinerung der besten pädagogischen, abhelfenden und betreuenden Praktiken);
  • Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen, die auch die Themen Chancengleichheit und Erziehung zum Bürgersinn umfassen können;
  • Vernetzung.


Förderung:
Die EU-Kommission stellt 584.000 Euro zur Verfügung. Der maximale Zuschuss pro Projekt beträgt 150.000 Euro Der Höchstsatz der finanziellen Förderung liegt bei 75 % der förderfähigen Kosten.


Antragsteller:
Antragsberechtigt sind Nichtregierungsorganisationen, die sich mit der Eingliederung von Roma beschäftigen, sonstige öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen, nationale Ministerien, Schulen sowie andere Ausbildungseinrichtungen. Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben: 27 Mitgliedstaaten der EU; EWR-/EFTA-Länder: Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz; Kandidatenländer: Kroatien, Türkei


Informationen:
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, der Leitfaden für Antragsteller sowie die Antragsformulare finden sich unter: http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2011/call_roma_2011_en.php


Fristen:
Einreichungsfrist: 16. September 2011.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 13. März .2013 beginnen und dürfen maximal 12 Monate andauern.



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