Oberster EU-Datenschützer stellt Jahresbericht vor

(Harald Krauth)

Am 15. Juni 2011 haben Peter Hustinx, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), und Giovanni Butarelli, der stellvertretender Datenschutzbeauftragte, ihren Jahresbericht 2010 der Presse vorgestellt.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, die vor sechs Jahren eingerichtet worden ist. Ihre Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden. Sie erfüllt diese Aufgabe, indem sie die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung überwacht, in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.

Seit der Lissabon-Vertrag in Kraft getreten ist, steht der Datenschutz ganz oben auf der politischen Agenda. Die Modernisierung des EU-Rechtsrahmes für den Datenschutz, mit der große Erwartungen insbesondere angesichts der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes auf der internationalen Bühne verknüpft sind, hat 2010 bedeutende Fortschritte gemacht

Hustinx erklärte bei der Vorstellung seines Jahresberichts, dass das Jahr 2010 ein sehr arbeitsreiches, dynamisches, aber auch produktives Jahr gewesen sei. 2010 gingen 94 Beschwerden von EU-Bürgern beim Europäischen Datenschutzbeauftragen ein, von denen 25 für zulässig befunden wurden. Diese bezogen sich vor allem auf Fragen des Zugangs und der Berichtung, des Missbrauchs, der übermäßigen Erhebung und Löschung von Daten. Unzulässige Beschwerden betrafen Fragen auf nationaler Ebene, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des EDSB fallen.

In seiner beratenden Funktion hat der EDSB der Umsetzung des „Stockholmer Programms“ sowie der „Digitalen Agenda für Europa“ besondere Aufmerksamkeit geschenkt, da diese große Bedeutung für den Datenschutz haben. In dem „Stockholmer Programm“ werden strategische Leitlinien zur Planung im legislativen und im operativen Bereich für die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts festgelegt. Ziel der „Digitalen Agenda für Europa“ ist es, Prioritäten der EU im Bereich des Internets und digitaler Technologien zu setzen. Zahlreiche dieser Initiativen im Bereich Informationstechnologie sind Schlüsselfaktoren für ein intelligentes Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020.

Der EDSB hat im vergangenen Jahr eine Rekordzahl von 19 Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Die Hälfte entfiel auf den Bereich Sicherheit und Justiz. Auch das zwischen der EU und den USA vereinbarte Abkommen SWIFT, das den Austausch von Bankdaten zwischen den USA und der EU regelt, wurde von Hustinx bemängelt. „Swift ist mit unseren Datenschutzprinzipien nicht vereinbar, einige Punkte sind mangelhaft und müssten verbessert werden“, so der Niederländer.

Der Datenschutzbeauftragte erneuerte auch seine Kritik an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Überprüfung der Richtlinie sei eine der „Schlüsselprioritäten“ für das kommende Jahr. Hustinx zog in Zweifel, ob die Datenspeicherung überhaupt notwendig sei und drängte erneut auf eine weitere Untersuchung der „Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit“ der Maßnahmen durch die EU-Kommission. Bereits Ende Mai hatte Hustinx nach Analyse eines Berichts der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes erklärt, die Richtlinie greife zu stark in die Grundrechte ein und erfülle die Anforderungen auf Schutz und Privatsphäre nicht. Die Richtlinie von 2006 verlangt die verdachtslose Speicherung von Telefon, E-Mail und Internet für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre, damit schwere Straftaten besser aufgeklärt werden können.

Der Jahresbericht findet sich unter:
http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/EDPS/Publications/Annualreport/2010/AR2010_summary_DE.pdf



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