Jugend in Aktion: Aktion 4.3. - Verbesserung der Mobilität von Jugendbetreuern und Unterstützung arbeitsloser Menschen durch Jugendarbeit

Ausschreibung

(Harald Krauth)

Förderziel:
Ziel der Aktion 4.3. ist es, die Mobilität und den Austausch von Jugendarbeitern zu fördern, um ihr Profil als Fachkräfte im Jugendbereich zu bereichern. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Erlernen neuer Fähigkeiten und Kompetenzen. Die Aktion soll damit zum Kapazitätsaufbau und zur Entwicklung der damit verbundenen Strukturen beitragen. Weiteres Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Entwicklung innovativer Ansätze und Methoden zu fördern, mit denen Jugendbetreuer arbeitslose Jugendliche unterstützen können, damit diese die Kenntnisse, Fähigkeiten und das Vertrauen erwerben, die für den Einstieg in den Arbeitsmarkt benötigt werden.

Die Ziele der vorliegenden Aufforderung sind im Einzelnen:

  • Jugendarbeitern die Möglichkeit zu verschaffen, in einem anderen Arbeitsumfeld im Ausland zu arbeiten;
  • ein besseres Verständnis der europäischen Dimension der Jugendarbeit zu gewinnen;
  • die beruflichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen von Jugendarbeitern zu verbessern;
  • Erfahrungsaustausch und Ansätze zur Jugendarbeit und außerschulischer Bildung in Europa zu unterstützen;
  • zur Entwicklung stärkerer und qualitativ hochwertigerer Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen in Europa beizutragen;
  • Qualität und Rolle der Jugendarbeit in Europa zu stärken.

Vorrang haben dabei Initiativen, die die ständigen Prioritäten des Programms "Jugend in Aktion" am besten aufgreifen: Teilhabe junger Menschen, kulturelle Vielfalt, Unionsbürgerschaft sowie Integration junger Menschen mit erhöhtem Förderbedarf. Bevorzugt werden zudem Projekte, die der folgenden jährlichen Priorität Rechnung tragen:

  • Jugendarbeitslosigkeit und/oder Mobilität arbeitsloser junger Menschen sowie deren aktive gesellschaftliche Teilhabe.


Förderfähige Maßnahmen:
Im Rahmen dieses Projekts wird die individuelle Mobilität von bis zu zwei Jugendarbeitern unterstützt. Sind zwei Jugendarbeiter an dem Projekt beteiligt, so gilt der Grundsatz der Gegenseitigkeit, d. h. es sollte ein Austausch der Jugendarbeiter zwischen den beiden Partnerorganisationen stattfinden. Dies ermöglicht es den Partnern auch, die Stabilität ihres Personalwesens aufrechtzuerhalten.

Jugendarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, sollten nachweisen, dass eine stabile Verbindung sowie eine regelmäßige, strukturierte und langfristige Zusammenarbeit mit der Organisation bestehen, die sie entsendet. Die Aufforderung richtet sich nicht an junge ehrenamtliche Mitarbeiter, die nur gelegentlich in einer Jugendorganisation oder öffentlichen Einrichtung arbeiten.

Antragsteller:
Projekte einreichen/daran teilnehmen können:

  • Nichtregierungsorganisationen,
  • auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätige Organisationen, die mindestens in acht am Programm teilnehmenden Ländern (27 Mitgliedstaaten der EU; EWR-/EFTA-Länder: Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz; Kandidatenländer: Kroatien, Türkei) Mitgliedsorganisationen haben, sowie
  • öffentliche Einrichtungen mit Niederlassungen auf regionaler oder lokaler Ebene.

An den Projekten müssen zwei Partner in solider Partnerschaft aus mindestens zwei verschiedenen Programmländern beteiligt sein, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der EU sein muss und als entsendende oder aufnehmende Organisation des/der Jugendarbeiter(s) am Projekt beteiligt ist.

Förderung:
Insgesamt stehen für die Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen eine Million Euro zur Verfügung; pro Projekt sind max. 25.000 Euro möglich.

Informationen:
Die aktuelle Ausschreibung, das Antragsformular sowie der Leitfaden für Antragsteller können auf folgender Website eingesehen werden:
http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2011/documents/call_4_3/applicants_guidelines_de.pdf

Die Aktion 4.3c wird zentral in Brüssel verwaltet. Ansprechpartner ist: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, Programm „Jugend in Aktion“ – EACEA/17/11, BOUR, 4/029, Avenue du Bourget, 1, B-1140 Brüssel.

Fragen zur der Ausschreibung können unter folgender E-Mail an die Exekutivagentur gerichtet werden: eacea-P6@ec.europa.eu

Fristen: Die Antragsfrist endet am 1. September 2011. Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 1. Juni 2012 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 12 Monate. Die Laufzeit der Mobilitätsmaßnahme beträgt mindestens 2 Monate und höchstens 6 Monate.



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