Mitteilung zur "Solidarität" als Kernbegriff europäischer Asylpolitik

(Katrin Hatzinger)

Die Chancen, bis Ende 2012 ein gemeinsames europäisches Asylsystem auf hohem Schutzniveau zu vollenden, schwinden; die Debatten in den Ratsarbeitsgruppen gestalten sich schwierig und zäh. Mit einer Mitteilung über verstärkte EU-interne Solidarität im Asylbereich vom 02. Dezember 2011 beabsichtigt die Europäische Kommission, positive Akzente zu setzen. Dabei geht es ihr darum, den Zusammenhalt der Mitgliedstaaten zu stärken, aber auch sicherzustellen, dass Schutzbedürftige effektiv Schutz erhalten. Art. 80 AEUV bezeichnet Solidarität als Leitmotiv des gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Allerdings gibt es bekanntermaßen in zahlreichen Ländern der EU teilweise starke Defizite im Asylverfahren. Deshalb hat EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström bei der Vorstellung des Papiers die betreffenden Staaten aufgefordert, "ihr Haus in Ordnung" zu bringen. Jenseits von Appellen könnte die Verhängung von Sanktionen sich jedoch längerfristig als wirkungsvolleres Mittel herausstellen. Als Hüterin der europäischen Verträge wäre es die Aufgabe der Kommission, bei Verstößen gegen EU-Standards einzuschreiten. In der Mitteilung heißt es dazu lapidar: "Die Mitgliedstaaten setzen das EU-Recht um, die Kommission evaluiert regelmäßig und ahndet Verstöße." Dies geschieht aber noch zu wenig.

Das Papier ist ein ehrenwerter Versuch, einen anderen Klang in die politische Auseinandersetzung zu bringen, enthält de facto aber wenig Neues: Praktische Zusammenarbeit und technische Hilfe, finanzielle Solidarität, Aufgabenteilung sowie Verbesserung der Instrumente zur Steuerung des Asylsystems lauten die Schlagworte. Erwähnenswert ist, dass für 2014 eine Evaluierung ("Eignungstest") der Dublin-Verordnung durch die Kommission avisiert wird und dass die Möglichkeit einer gemeinsamen Prüfung von Asylverfahren im Hoheitsgebiet der EU ("joint processing") im Rahmen einer Studie untersucht werden soll. Zudem sollen Mandat und Rechtsgrundlage des Europäischen Unterstützungsbüros in Asylfragen (EASO) regelmäßig einer Evaluierung unterzogen werden (erstmals 2013), um zu prüfen, ob sie den Ansprüchen an Solidarität noch genügen. Eine einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit, etwa zwischen EASO, FRONTEX und Europol wird angedacht, um Krisen zu bewältigen, aber auch um präventiv tätig zu werden. Schließlich soll der neue Asyl- und Migrationsfonds ab 2014 flexibler sein.

Die Mitteilung finden Sie unter:



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