Tierschutz - Neue EU-Strategie vorgestellt

(Stefanie Heuer)

Am 19. Januar 2012 hat die Europäische Kommission die Mitteilung über die Strategie der EU für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015 vorgestellt. Dies ist die zweite Tierschutzstrategie der EU nach dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006-2010). Dieser fasste die verschiedenen Aspekte der EU-Politik im Bereich des Tierschutzes in Hauptaktionsbereiche zusammen; so zum Beispiel in Hinsicht auf die Haltung von Tieren in der EU zu wirtschaftlichen Zwecken, die Förderung von Alternativen zu Tierversuchen sowie Tierschutzvorschriften beim Transport. Allerdings wurden EU-Vorschriften zum Tierschutz nur unzureichend oder uneinheitlich umgesetzt und angewendet, was u. a. unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Folge hat.

Der Artikel 13 AEUV hält fest, dass bei der Festlegung und Durchführung der Politik der EU in bestimmten Bereichen "den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung" zu tragen ist.

Auf den bisher gewonnenen Erfahrungen aufbauend und unter Einbeziehung der neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse, beinhaltet die neue Tierschutzstrategie zwei einander ergänzende Konzepte:

  1. ein vereinfachter Rechtsrahmen für den Tierschutz;
  2. eine Intensivierung und Optimierung der derzeitigen Maßnahmen.

Mit dem Ziel, einen vereinfachten, konsolidierten Rechtsrahmen der EU für den Tierschutz zu schaffen, prüft die Kommission:

  • die Verwendung ergebnisbasierter Tierschutzindikatoren als mögliches Instrument zur Vereinfachung des Rechtsrahmens und zur Ermöglichung von Flexibilität, um die Wettbewerbsfähigkeit der Tierproduzenten zu verbessern;
  • die Einführung eines neuen EU-Rahmens zur Verbesserung der Transparenz und Eignung der Tierschutzinformationen für Verbraucher zur Erleichterung ihrer Kaufentscheidung;
  • den Aufbau eines europäischen Netzwerks von Referenzzentren zur Sicherstellung, dass die zuständigen Behörden kohärente und einheitliche technische Informationen darüber erhalten, wie die EU-Vorschriften durchgeführt werden sollten;
  • die Festlegung gemeinsamer Kompetenzanforderungen an Personen, die mit Tieren umgehen, um sicherzustellen, dass solche Personen in der Lage sind, Schmerzen, Leiden und Ängste von Tieren zu erkennen, zu vermeiden oder zu begrenzen, und außerdem über die rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf den Schutz und das Wohlergehen der Tiere Bescheid wissen.

Die Intensivierung und Optimierung der bereits vorhandenen Maßnahmen setzt sich aus mehreren Aspekten zusammen. Das Hauptaugenmerk beruht aber auf besserer Compliance, d. h. der Überprüfung der Einhaltung der EU-Vorschriften. Dies soll u.a. durch Besuche von Vertretern des Lebensmittel- und Veterinäramtes gewährleistet werden sowie deren Schulung im Rahmen des Programms "Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel". Ein weiterer Aspekt ist die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Dabei werden bilaterale Handelsabkommen oder Kooperationsforen sowie das Engagement bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) fortgesetzt. Solche Maßnahmen bieten die Gelegenheit, das Tierschutzverständnis der EU auf globaler Ebene darzulegen. Aber auch Verbraucher müssen über EU-Vorschriften informiert sowie für die Achtung von Tieren sensibilisiert werden, um sicherzustellen, dass sie nicht durch irreführende Tierschutzangaben auf Produkten getäuscht werden.

Darüber hinaus ist die Kommission bemüht, den Tierschutz noch enger mit der Gemeinsamen Agrarpolitik zu verknüpfen, um Synergien zu optimieren. Derzeit fließt bereits der größte Teil der für den Tierschutz bestimmten EU-Mittel im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums an Landwirte. Schließlich soll auch das Wohlergehen von Zuchtfischen näher untersucht werden.

Die Mitteilung vom 19. Januar finden Sie unter:



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