Kurze Meldung: KOM/Entsenderichtlinie:

(Helen Abram)

Die EU-Kommission hat am 08. März 2016 einen Vorschlag vorgelegt, mit dem sie die 20 Jahre alte Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern in der EU reformieren will. Sie fördert damit den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Arbeitnehmer künftig besser geschützt werden. Es soll mehr Transparenz und größere Rechtsklarheit hergestellt werden sowie gleiche Wettbewerbschancen für inländische und entsandte Unternehmen. Hierfür sollen für entsandte Arbeitnehmer künftig die gleichen Vergütungsvorschriften, ggf. auch Prämien und Zuschläge, gelten wie für lokale Arbeitnehmer und nicht wie bisher, nur die Mindestlohnsätze. In allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegte Vorschriften sollen für entsandte Arbeitnehmer aller Wirtschaftszweige verbindlich werden. Für langfristig entsandte Arbeitnehmer müssten, bei einem Aufenthalt von mehr als 24 Monaten, die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen des Aufnahmemitgliedsstaates gelten, sofern dies für den Arbeitnehmer günstiger ist.

Der Vorschlag ist abrufbar unter:
http://www.ekd.be/Vorschlag_Entsenderrichtlinie



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