Europäische Bürgerbeauftragt nimmt Triloge ins Visier

(Nicoletta Backhaus, Praktikantin)

Das EKD-Büro Brüssel hat die Gelegenheit wahrgenommen, sich an der bis zum 31. März 2016 laufenden Konsultation der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Transparenz von „Trilogen“ im Rahmen des Europäischen Gesetzgebungsprozesses zu beteiligen (siehe EKD Europa-Information Nr. 149). Triloge sind informelle Verhandlungen über Gesetzgebungsvorschläge zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission. Durch sie soll eine möglichst frühzeitige Einigung im Gesetzgebungsprozess erreicht werden. Die Konsultation richtet sich vor allem an Unionsbürger sowie Vertreter der Zivilgesellschaft. Es wird unter anderem erfragt, wie größere Transparenz den EU-Gesetzgebungsprozess beeinflussten, ob eine Veröffentlichung aller zwischen den Institutionen ausgetauschten Dokumente größere Transparenz sicherstellen und welche konkreten Maß- nahmen die Institutionen unternehmen könnten, um über die Verhandlungen im Vorhinein zu informieren und Dokumente zur Verfügung zu stellen.

 

Das EKD-Büro weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Praxis der informellen Trilogverhandlungen die europäische Öffentlichkeit – und damit vor allem die einzelnen Bürger und Nicht- regierungsorganisationen – vom Gesetzgebungsprozess ausschließe. Doch der gesetzgeberische Meinungsfindungsprozess müsse gerade für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein. Ansonsten tue das dem öffentlichen Vertrauen in die EU und dem Rückhalt für die Gesetzgebung unter den einzelnen EU-Bürgern Abbruch und steigere das Demokratie- defizit der Union. Politische Meinungsbildung finde immer auch in Diskussion mit Interessenvertretern und der Zivilgesellschaft statt, nicht nur in den Institutionen. Hierfür müsse es aber der Zivilgesellschaft möglich sein, die notwendigen Informationen zu erhalten. Daneben sei Transparenz eine Schranke für Machtmissbrauch und Korruption sowie für interne, sachfremde Kompensationsgeschäfte, bei denen Zugeständnisse gegen Unterstützung in anderen Bereichen getauscht würden. Die Institutionen sollten Dokumente, die Grundlage der gesetzgeberischen Entscheidung darstellten, kontinuierlich und systematisch noch vor einer Einigung zu einem Kompromisstext veröffentlichen. Außerdem sollten die Termine, inhaltliche Schwerpunkte und Teilnehmerlisten im Voraus veröffentlicht werden. Zum Schluss sollten Sitzungsprotokolle veröffentlicht und über den aktuellen Sachstand berichtet werden.

 

Den Aufruf zur Konsultation finden Sie hier:
http://ekd.be/Konsultation_Transparenz_Trilogen



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