EU gibt 142,8 Millionen für staatliche Reformen

(Ulrike Truderung, Referentin für EU-Förderpolitik/-projekte)

Bereits am 26. November 2015 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen, der nun in Kürze im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert werden soll, veröffentlicht. Das neu einzurichtende Programm soll EU-Mitgliedstaaten technische Hilfe zur Umsetzung von Strukturreformen zur Seite stellen. Im Zentrum steht der Kapazitätsaufbau in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten zur Planung und Umsetzung von Reformen. Unter anderem soll so Hilfe zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, die jährlich im Rahmen des Europäischen Semesters von der Europäischen Kommission ausgesprochen werden, geleistet werden.

Ausgangspunkt für diese Initiative war die positive Zwischenauswertung der technischen Hilfe zur Umsetzung von Strukturreformen für Griechenland und Zypern. Im Zuge dieser Auswertung war die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die geleistete Unterstützung erfolgreich war und nicht nur Staaten in Krisensituationen, sondern allen Mitgliedstaaten der EU angeboten werden sollte. Die Unterstützung durch das Programm steht also allen Mitgliedstaaten offen, unabhängig davon, ob sich der betreffende Staat in einer Krise befindet.

Staaten können Hilfe beantragen, wenn sie

•     Reformen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen oder der Implementierung von Unionsrecht durchführen,

•     Programme zur wirtschaftlichen Anpassung in Rahmen bestehender Instrumente durchführen, oder

•     auf eigene Initiative Reformen zur nachhaltigen Förderung von Investitionen, Wachstum oder der Schaffung von Arbeitsplätzen durchführen.

Die Unterstützung soll nur auf Antrag eines Mitgliedstaates erfolgen. Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, die Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Programm für Strukturelle Reformen soll nach Plänen der Kommission mit insgesamt 142,8 Mio. € ausgestattet werden. Dieser Betrag soll aus Mitteln der horizontalen technischen Hilfe für die Struktur- und Investitionsfonds zur Verfügung gestellt werden, die für die Programmverwaltung innerhalb der Kommission vorgesehen sind. Die auf nationaler bzw. regionaler Ebene vorgesehenen Gelder bleiben davon unberührt. Es kommt also zu keiner Kürzung von Fördermitteln. Die Mitgliedstaaten sind jedoch eingeladen, eigene finanzielle Beiträge zum Programm zu machen und so das Budget weiter zu erhöhen. Bei der Finanzierung der im Programm durchgeführten Maßnahmen zeigt sich die Kommission großzügig: Bis zu 100% der in einem Projekt entstehenden Kosten können von der Kommission übernommen werden.

Das Programm bezieht sich insbesondere auf

a.    die Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Haushaltsverfahren, Schuldenverwaltung und Steuerverwaltung;

b.    institutionelle Reformen und effiziente, dienstleistungsorientierte öffentliche Verwaltung, verbesserte Rechtsstaatlichkeit, Reform des Justizwesens und verstärkte Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche;

c.    die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Entwicklung des Privatsektors, Investitionen, Privatisierung, Handel und ausländische Direktinvestitionen, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen, nachhaltige Entwicklung der einzelnen Sektoren und Innovationsförderung;

d.    die allgemeine und berufliche Bildung, Arbeitsmarktpolitik, soziale Inklusion, Systeme der sozialen Sicherheit, öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitsversorgungssysteme, Asyl, Migration und Grenzmanagement;

e.    die Landwirtschaftspolitik und nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete;

f.     die Politik für den Finanzsektor und Zugang zu Finanzierungen.

Aus dem Programm können folgende Maßnahmen finanziert werden:

a.    Bereitstellung von Fachwissen für politische Beratung, politischen Wandel sowie rechtliche, institutionelle, strukturelle und administrative Reformen;

b.    Bereitstellung von Sachverständigen (einschließlich Sachverständiger vor Ort) für einen kürzeren oder längeren Zeitraum;

c.    Aufbau institutioneller, administrativer oder sektoraler Kapazitäten und damit verbundene unterstützende Maßnahmen (Schulungsaktivitäten, Studien, Aufbau von IT-Kapazitäten, Öffentlichkeitsarbeit).

Die Förderung richtet sich ausschließlich an die Mitgliedstaaten selber. Die Initiative stellt dabei eine engere Verzahnung von Fördergeldern mit den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters dar, die sich möglicherweise als Modell für die nächste Förderperiode herausstellen könnte.



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