Die Umsiedlung von Flüchtlingen spaltet die EU: Solidarität vor dem EuGH

(Julia Maria Eichler)

Wie groß die Unterschiede bei dem Umgang mit der Flüchtlingskrise derzeit in der EU sind, kann man nirgendwo so gut beobachten wie bei der Umsiedlung von Flüchtlingen. 2015 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten dazu entschlossen, 160.000 Flüchtlinge aus den am stärksten von der Flüchtlingskrise betroffenen EU-Mitgliedstaaten, unter anderem aus Italien und Griechenland, innerhalb der Union umzusiedeln (EKD Europa-Informationen Nr. 149).

Irland, das ebenso wie Großbritannien und Dänemark, grundsätzlich nicht an Maßnahmen im Bereich des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ partizipiert, hat nun von seinem „Opt-in“ – also der freiwilligen Verpflichtung – Gebrauch gemacht. Die Kommission verkündete am 01. März 2016 offiziell, dass sich Irland vollständig an der Umsiedlung der 160.000 Schutzsuchenden beteiligen werde.

Anders ist die Situation in der Slowakei und Ungarn. Beide Länder hatten am 22. September 2015 gegen die Umverteilung von 120.000 Schutzsuchenden gestimmt, mussten sich jedoch der Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat beugen. Nun reichten beide Anfang Dezember Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein und beantragten, den Beschluss des Rates für nichtig zu erklären. Sie machten u. a. geltend, dass der Beschluss auf der verkehrten Rechtsgrundlage ergangen sei, im Rat Einstimmigkeit erforderlich gewesen wäre und das Recht zur Stellungnahme der nationalen Parlamente und das Anhörungsrecht des Europäischen Parlaments nicht ausreichend beachtet worden seien. Darüber hinaus stehe der Beschluss im Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015 und verstoße gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und Normenklarheit, weil in mehreren Punkten unklar sei, wie die Bestimmungen des angefochtenen Beschlusses anzuwenden seien, etwa hinsichtlich der Auswahlkriterien für die Umsiedlung und die Rechtstellung der Asylbewerber. Rumänien, das mit Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung gestimmt hatte, kündigte Ende Februar an, die ersten Schutzsuchenden Anfang März aus Italien und Griechenland aufzunehmen. Insgesamt hat Rumänien für die ersten Umsiedlungen 315 Plätze zur Verfügung gestellt.

Die Klagen von Ungarn finden Sie hier:
http://www.ekd.be/EuGH_Umgang_Umsiedlung

Die Klage der Slowakei finden Sie hier:
http://www.ekd.be/EuGH_Klage_Slowakei



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