Kurze Meldungen - EuGH/Dublin-II-Verordnung

(Christopher Hörster)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat durch ein Urteil vom 3. Mai 2012 den Anwendungsbereich der Dublin-II-Verordnung, welche die Zuständigkeit für Asylgesuche in der EU festlegt, näher bestimmt. Nach der Entscheidung kann eine Überstellung eines Asylsuchenden in einen anderen Mitgliedstaat nach der Verordnung nicht mehr erfolgen, wenn der Asylantrag zurückgenommen wurde, bevor der übernehmende Staat der Überweisung zustimmt. Schwedische Behörden hatten eine Asylsuchende nach Frankreich überweisen wollen, obwohl diese ihren Asylantrag zurückgenommen hatte.  
  
Das Urteil finden Sie unter:



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