Kommission legt Vorschläge zur Entsendung von Arbeitnehmern und Streikrecht vor

(Christopher Hörster)

Die Europäische Kommission hat am 21. März 2012 zwei Vorschläge zur Arbeitnehmerfreizügigkeit vorgelegt. Zum einen soll durch die Richtlinie zur Durchsetzung der "Entsenderichtlinie"  die Entsendung von Arbeitnehmern in andere Mitgliedstaaten vereinfacht, zum anderen durch die Verordnung zu kollektiven Maßnahmen ein Ausgleich zwischen Streikrecht und Grundfreiheiten hergestellt werden.

Hintergrund der Richtline zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie sind bestehende Schwierigkeiten, wenn ein Arbeitgeber Angestellte in einen anderen Mitgliedstaat entsendet, um dort Dienstleistungen zu erbringen. Obwohl insbesondere die Gewerkschaften immer wieder eine Überarbeitung der zugrundeliegenden Entsenderichtlinie gefordert hatten, um entsandte Arbeitnehmer heimischen Arbeitnehmern weitgehend gleichzustellen, entschloss sich die Kommission lediglich zu einer Richtlinie, die die praktische Anwendung der bestehenden Regelungen verbessern soll.

Hintergrund der Verordnung zum Streikrechtrecht sind die beiden Urteil des EuGH "Viking" und "Laval". In den Entscheidungen wandte der EuGH die Grundfreiheiten auf Gewerkschaften an und eröffnete so ein Spannungsverhältnis zwischen kollektiven Arbeitsmaßnahmen und den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarktes. Die Kommission versucht nun in dem Vorschlag, ein Gleichgewicht zwischen marktwirtschaftlicher Integration und sozialen Erfordernissen herzustellen. Allerdings wurde der Vorschlag bereits vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sowie von einzelnen Abgeordneten des Europäischen Parlaments kritisiert. Eingriffe in das im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten liegende Streikrecht dürften in keinem Fall geduldet werden, erklärte beispielsweise DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.  

Richtig ist sicherlich, dass die in den Verträgen ausdrücklich den Mitgliedstaaten vorbehaltene Kompetenz bezüglich des Streikrechts (Art. 153 Abs. 5 AEUV) respektiert werden muss. Auch im Rahmen der Entsendung ist die Forderung, Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten den einheimischen gleichzustellen, sicherlich im Sinne der Europäischen Integration.

Die Vorschläge der Kommission finden Sie unter:



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