EU-Bildungsminister: Zugänge zur Hochschulbildung verbessern

(Doris Klingenhagen)

Im Bildungsminister-Rat wurden am 16./17. Mai 2013 „Schlussfolgerungen über die soziale Dimension von Hochschulbildung“ verabschiedet. Diese stehen im Kontext des in der Europa-2020-Strategie formulierten Ziels, den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem Hochschulabschluss auf 40 Prozent eines Jahrgangs zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten stimmten darin überein, dass die aktuellen Herausforderungen Europas zwar nicht allein durch die Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungssysteme gelöst werden können, dass diese aber einen entscheidenden Beitrag zur Befähigung der Menschen für die Anforderungen des heutigen europäischen Arbeitsmarktes leisten. Deshalb müssten noch mehr Anstrengungen unternommen werden, um gleichberechtigte Zugänge zur Hochschulbildung für alle zu schaffen. Die Zahl von Menschen, die aus sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Gründen oder wegen mangelnder Unterstützung und fehlender Information keinen Zugang zur Hochschule haben oder diese vorzeitig verlassen, sei noch deutlich zu hoch. Benötigt werden unter anderem eine stärkere Unterstützung der Studierenden und Absolventen in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung sowie die Förderung von Solidarität untereinander.

Um hier Fortschritte zu machen, schlagen die  Mitgliedsstaaten den Austausch guter Praxis  vor, eine  vergleichbare wissensbasierte Politikanalyse dieses Feldes und die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel für nachhaltige Unterstützungssysteme, die die Bereitschaft der Mobilität unterrepräsentierter und benachteiligter  Studierendengruppen erhöhen.

Die Mitgliedstaaten sehen darüber die Möglichkeit, die Zusammenarbeit aller Bildungsakteure – auch in der informellen und non-formalen Bildung – zu fördern, um Personengruppen zu erreichen, die bisher an der Hochschule unterrepräsentiert sind. Aus diesen Gruppen sollten auch in größerer Zahl Personen für die Lehre gewonnen werden. Weiter sollten alle Mitgliedstaaten Strategien für eine bessere Erreichbarkeit dieser Zielgruppe entwickeln und Angebote schaffen, die über die Hochschule hinausreichen. Dazu gehören Informationen und Beratung über weitergehende Bildungsmöglichkeiten und arbeitsmarktbezogene Möglichkeiten. Eine Überprüfung der finanziellen Fördersysteme halten sie ebenfalls für eine geeignete Maßnahme. Einen weiteren Ansatzpunkt sehen die Mitgliedsstaaten darin, die Durchlässigkeit zu Angeboten der Hochschulbildung zu verbessern. Dabei wird insbesondere an ausbildungsbezogene Lernwege und Abschlüsse oder auch an non-formal erworbene Qualifikationen gedacht. Eine andere Möglichkeit wäre, Lernangebote zu flexibilisieren, z.B. durch die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums, die Anerkennung von Praktika oder praktischen Tätigkeiten, durch Modularisierung von Lerninhalten und  Angebote von E-Learning wie auch durch den Einsatz neuer Medien. Auch vergleichbare Daten und Erkenntnisse über Hindernisse des Zugangs, der Teilhabe oder Gründe eines vorzeitigen Abbruchs  bzw. der Beendigung eines Studiums der bisher unterrepräsentierten und benachteiligten Gruppen könnten einen Beitrag leisten.

Die Schlussfolgerungen beinhalten darüber hinaus folgende Möglichkeiten für die EU-Kommission, tätig zu werden: Die EU-Kommission sollte die Mitgliedsstaaten bei der Erstellung, Sammlung und Auswertung von vergleichbaren Daten zur sozialen Dimension der Hochschulen  unterstützen. Die Mitgliedstaaten begrüßten die Initiative der Kommission, über die Auswirkungen von verschiedenen finanziellen Fördersystemen auf die Effektivität, Wirtschaftlichkeit sowie über den gleichberechtigten Zugang zu Hochschulsystemen eine Studie anzufertigen. Die Kommission sollte weiterhin Peer-Learning-Modelle entwickeln und die Verknüpfung von Maßnahmen und Initiativen mit dem Bologna-Prozess zur Realisierung der sozialen Dimension in der Hochschulbildung herstellen  – wie auch für einen optimalen Einsatz der Fördermittel aus dem neuen EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport sorgen. Darüber hinaus  sollte sie finanzielle Mittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative der EU für Arbeitslose unter 25 Jahren ebenso für die Förderung eines Hochschulzugangs einsetzen.   



erweiterte Suche