Die Auswirkungen der Dublin-Verordnung auf den Schutz der Asylbewerber

(Joachim Clauß)

Am 4. Juni 2013 stellte der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS) in Brüssel eine Studie über die Auswirkungen der Dublin-II-Verordnung auf den Schutz der Asylbewerber vor. Diese Verordnung legt den Grundsatz fest, dass derjenige Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, der die Einreise zugelassen bzw. nicht verhindert hat. Der JRS untersuchte die Auswirkungen der Verordnung aus der Sicht von Asylbewerbern. Dazu wurden in einem Zeitraum von eineinhalb Jahren 257 Asylbewerber in Belgien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Malta, Polen, Rumänien und Schweden befragt.

Ein Schlüsselfaktor zur Wahrung der Grundrechte ist das Recht auf Information für Asylbewerber. Dennoch habe ein Drittel der Befragten nichts über das Dublin-Verfahren gewusst und nur 9 Prozent habe es vollständig verstanden. Dabei hätten mehr Informationen positive Auswirkung auf die Fälle gehabt, z. B. hinsichtlich der Möglichkeit, Transfers in andere Mitgliedsstaaten anzufechten.

Der Zugang zu Anwälten sei sehr wichtig, jedoch hätten 41 Prozent der Befragten diese Unterstützung nicht erhalten. Anwälte spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle dabei, die Einhaltung der Grundrechte sicherzustellen und Asylbewerber zu informieren. Leider waren die verfügbaren Anwälte oft nicht auf Asylfragen spezialisiert.

Die Aufnahmebedingungen, wie die Bereitstellung der Grundversorgung und angemessenen Wohnraums, sind ebenfalls entscheidende Elemente eines funktionierenden Asylsystems. Diejenigen unter den Befragten, die sich über die bereitgestellte Grundversorgung negativ äußerten, neigen laut der Studie eher dazu, das Dublin-Verfahren zu umgehen und in einen anderen Mitgliedstaat weiter zu flüchten.

Eine meist unbegründete Maßnahme ist die Inhaftierung von Asylbewerbern. 40 Prozent der Befragten waren inhaftiert. Die Inhaftierung  erschwert den  Zugang zu Informationen und zu Anwälten jedoch besonders.

Ein weiteres Maß für die Achtung der Würde von Asylsuchenden ist die persönliche Entscheidungsfreiheit, in ein bestimmtes EU-Land zu reisen, wo sie sich geschützt fühlen und in welches sie bereits eine Verbindung haben. Jedoch schränke die Dublin-Verordnung durch die Prüfung der Asylanträge im zuerst betretenen EU-Staat, diese Entscheidungsfreiheit enorm ein.

Durch die großen Unterschiede in den Praktiken der Mitgliedstaaten bringe das Dublin-System zudem nur einen geringen Mehrwert für das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Da das Verfahren nicht genug Schutz biete, versuchten Asylbewerber es zu umgehen, was zu Zweit- und Drittbewegungen innerhalb der EU führe. Dies gehe einher mit persönlichen Risiken, wie der Verfolgung durch die Behörden, Inhaftierung, Transfer zu anderen Mitgliedstaaten und die Trennung von der Familie. Dass so viele diese Risiken auf sich nehmen müssten, um sich selbst zu schützen, ist der größte Vorwurf gegen das Dublin-System.

Hoffnung weckte bei der Vorstellung des Berichts die schwedische ALDE-Europaabgeordnete Cecilia Wikström. Es würden, sagte sie, im Zuge der Neufassung der Dublin-Verordnung, die am 12. Juni 2013 vom Europäischen Parlament angenommen wurde, Verbesserungen eintreten. Jedoch müsse die Umsetzung in den Mitgliedstaaten besser überwacht werden.

Den vollständigen Bericht finden sie hier:



erweiterte Suche