Europäisches Grenzüberwachungssystem noch vor Ende des Jahres einsatzbereit

(Katrin Hatzinger)

Am 19. Juni 2013 hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments (EP) über das Europäische Grenzkontrollsystem (EUROSUR) abgestimmt. So kann das neue System nach der formalen Annahme durch das EP und den Rat für Justiz und Inneres voraussichtlich noch vor Ende des Jahres in Betrieb genommen werden.

„EUROSUR wird die EU-Behörden mit besseren Instrumenten ausstatten, um schwere Verbrechen wie Drogen- und Menschenhandel zu bekämpfen, und wird auch dazu beitragen, die Rettung von Migranten zu verbessern, die mit kleinen Booten versuchen, europäische Küsten zu erreichen“, kommentierte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström die Einigung. Dazu werden Satellitentechnik und Überwachungsdrohnen eingesetzt. Auf rund 338,7 Millionen Euro schätzt die EU-Kommission die Kosten für das neue Überwachungssystem. Eine von den Grünen herausgegebene Studie rechnet mit mindestens doppelt so hohen Kosten (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 141). Das Parlament konnte sich mit seiner Forderung, eine Pflicht zur Seenotrettung in der Verordnung zu verankern, die auch von kirchlichen Organisationen und Menschenrechtsorganisationen erhoben worden war, nicht durchsetzen. Anfang Juni hatte der Rat  den bereits gefundenen Kompromiss mit dem EP abgelehnt – Frankreich, Italien, Spanien und Griechenland hatten dagegen gestimmt –, u.a. weil den Mitgliedsstaaten  die Regelung zur Seenotrettung von schiffbrüchigen Flüchtlingen zu weit gegangen war. Die Grünen-Europaabgeordnete Ska Keller zeigte sich angesichts der Ablehnung schockiert: „Es ist bestürzend, wie sehr sich einige Mitgliedsstaaten um ihre humanitäre Verantwortung drücken. Jedes Jahr ertrinken Hunderte von Flüchtlingen im Mittelmeer. Und die Mitgliedsstaaten sind offenbar nicht gewillt, daran etwas zu ändern.“

Die EU-Innenkommissarin hingegen zeigte sich zuversichtlich, dass EUROSUR den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der Behörden innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten bei der Grenzüberwachung durch die Einrichtung nationaler Koordinierungszentren wesentlich verbessern werde. So steige die Chancen, grenzüberschreitende Verbrechen zu verhindern, kleine Schiffe zu entdecken und Tragödien zu verhindern, „die wir leider besonders im Mittelmeer so oft beobachten“.

Der Einsatz von EUROSUR werde unter der Voraussetzung des vollen Respekts von Grundrechten und dem Prinzip der Nicht-Zurückweisung erfolgen. Seine Umsetzung werde zudem die europäischen Vorgaben zum Datenschutz voll respektieren. Diese strikten Garantien würden auch in der Zusammenarbeit mit Drittstaaten gelten.

Trotz dieser besänftigenden Worte deuten alle Anzeichen daraufhin, dass das neue kostspielige System zu einer weiteren Abschottung Europas vor Schutzsuchenden beitragen und der Zugang zu Asyl in der EU weiter erschwert werden wird. Denn die unklare Zuständigkeitsstruktur bleibt bestehen, die immer wieder dazu führt, dass Menschen in Not gar nicht oder nicht rechtzeitig geholfen werden kann.

Hintergründe zu der Verordnung finden Sie unter:



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