Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel

Europa-Informationen Nr. 134

Europa für Bürgerinnen und Bürger“: Betriebskostenzuschüsse für Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen

Ausschreibung

(Harald Krauth)

 

Förderziel:

Mit dem Programm „Europa für Bürger und Bürgerinnen“ soll den europäischen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, am Aufbau eines immer stärker zusammenwachsenden Europas aktiv zu partizipieren. Das Programm möchte die Entwicklung einer europäischen Identität unterstützen, die auf anerkannten gemeinsamen Werten, einer gemeinsamen Geschichte und Kultur aufbaut. Somit soll das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bei den Bürgern gefördert werden. Die europäischen Bürger sollen Erfahrungen, Meinungen und Wertevorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen. Dieser interkulturelle Austausch soll das gegenseitige Verstehen der europäischen Bürger fördern, dabei die kulturelle Vielfalt achten und würdigen sowie zum interkulturellen Dialog beitragen.

 

Im Rahmen des EU-Programms hat die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur nun eine Ausschreibung für die Aktion 2 „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“ veröffentlicht. Die Ausschreibung gewährt Betriebskostenzuschüssen für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks) sowie für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene, die die europäische Bürgerschaft fördern.

 

Betriebskostenzuschüsse dienen im Unterschied zu Projektzuschüssen der Finanzierung von Ausgaben, die bei der Durchführung der regelmäßigen Tätigkeit einer Organisation anfallen. Zu diesen Kosten gehören vor allem Personalkosten, Gemeinkosten (Mieten und Immobilienkosten, Geräte, Büromittel, Telekommunikation, Portogebühren usw.), Kosten für interne Besprechungen, Veröffentlichungen, Informations- und Verbreitungskosten sowie Kosten, die direkt mit dem Arbeitsprogramm der Organisation zusammenhängen. Ziel dieser Aktion  ist es,

·         Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und Kultur durch die Aktivitäten und die Zusammenarbeit von Think-Tanks und Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene zu unterstützen;

·          die Interaktion zwischen den Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen zu fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beizutragen und sowohl die Vielfalt als auch die Einheit Europas zu betonen.

Als vorrangige Themen werden in diesem Zusammenhang angesehen:

·         Zukunft der Europäischen Union und ihrer Grundwerte;

·         aktive europäische Bürgerschaft, Beteiligung und Demokratie;

·          interkultureller Dialog;

·         Wohlbefinden der Menschen in Europa, Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung sowie Auswirkungen

·         von EU-Politik.

 

Um Betriebskostenzuschüsse bewerben können sich gemeinnützige Organisationen aus der EU, Albanien, Kroatien und Mazedonien, (bei Netzwerken ohne separate Betriebsstruktur mit eigenem Status kann der Antrag von der Mitgliedsorganisation eingereicht werden, die für die Koordinierung des Netzes zuständig ist). Die Bewerber müssen im Bereich der europäischen Bürgerschaft tätig sein, das Gros ihrer Aktivitäten in den genannten Ländern durchführen, durch ihre Tätigkeit mindestens eines der oben genannten Ziele und eines der angegebenen vorrangigen Themen abdecken sowie einer der folgenden Kategorien

zuzuordnen sein:

 

·         Maßnahme 1:

A. Think-Tanks, die sich mit europäischer öffentlicher Politik befassen.

·          Maßnahme 2:

B. Zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäische Ebene

·          europäische Spitzenverbände (Plattformen),

·          europäische Netzwerke,

·          Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind und deren Arbeit europaweite Auswirkungen hat

C. Organisationen der Zivilgesellschaft im Bereich der europäischen Erinnerung.

 

Prinzipiell können die Betriebskostenzuschüsse als einjährige Unterstützung wie auch auf der Basis mehrjähriger Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit der das Programm abwickelnden Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur beantragt werden. In dem derzeit laufenden Auswahlverfahren ist jedoch nur eine Bewerbung um einen Jahreszuschuss für 2011 möglich. Dafür kommen Organisationen in Frage, die seit über einem Jahr in rechtsgültiger Form in einem der oben angegebenen Länder ansässig sind und folgende geographische Abdeckung erreichen:

·         Europäische Spitzenverbände und europäische Netzwerke müssen in mindestens acht der in Frage kommenden Länder Mitglieder haben;

·         Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind und deren Arbeit europaweite Auswirkungen hat, müssen in mindestens acht dieser Staaten aktiv sein.

Insgesamt sollen etwa zwölf  Förderanträge bewilligt werden, für die 2011 insgesamt ca. 1 Million Euro zur Verfügung stehen.

 

Die Antragsformulare im Rahmen des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen finden sich unter:

http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/funding/2011/call_action2_1_12_en.php

 

Ansprechpartner ist die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Education,Audiovisual and Culture Executive Agency - EACEA), Referat P7 - Bürgerschaft, Büro: BOUR 01/17,Avenue du Bourget 1, B-1140 Brüssel,

E-mail: eacea-p7-operatinggrants@ec.europa.eu,Fax: 00322/296.23.89.

 

Frist: 15. Oktober 2010



erweiterte Suche