Mehr Geld für weniger Projekte: Der neue Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

(Ulrike Klose)

Am 14. März 2014 stimmte der Rat endgültig dem vorliegenden Kompromissentwurf des neuen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zu. Das Europäische Parlament hatte den Entwurf bereits am 13. März bewilligt. Der AMIF bündelt in der neuen Förderperiode die bisherigen Aufgaben der sogenannten SOLID-Fonds (Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF), Europäischer Integrationsfonds (EIF) und Europäischer Rückkehrfonds (ERF)).

Das Gesamtbudget des AMIF soll in der Periode 2014-2020 insgesamt rund 3,1 Mrd. Euro betragen - ein deutlicher Anstieg von den 2,2 Mrd. Euro, die 2007-2013 für die SOLID-Fonds bereitgestellt worden waren. Davon sollen rund 2,75 Mrd. Euro in nationale Programme einfließen, während 385 Mio. Euro für Projekte auf europäischer Ebene, für die Finanzierung des Europäischen Migrationsnetzwerkes und für Notfallhilfe sowie für technische Hilfe vorgesehen sind. Mindestens 20 Prozent der Gelder, die für die Mitgliedstaaten vorgesehen sind, müssen dabei in Maßnahmen investiert werden, die die Unterstützung legaler Migration und die Integration von Migranten zum Ziel haben. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Maßnahmen auf nationaler Ebene, jedoch wird zusätzlich auch auf Maßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene verwiesen. Weitere 20 Prozent der Gelder müssen in Maßnahmen zur Verbesserung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems fließen.

Vorgesehen sind auch rund 360 Mio. Euro für die Förderung von „Resettlement"-Projekten, also der Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU. Dabei erhält der aufnehmende Staat eine Pauschale von 6.000,00 Euro pro aufgenommenen Flüchtling. Die Summe kann auf 10.000,00 Euro erhöht werden, falls die Person als besonders hilfsbedürftig gilt oder sie aus einem Gebiet stammt, dem höchste Priorität zugemessen wird - wie beispielsweise Syrien oder der Ukraine. Mit diesem System soll die Solidarität der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Bearbeitung von Asylanträgen gestärkt werden. Die Teilnahme am „Resettlement"-Programm der EU ist jedoch für die Mitgliedstaaten weiterhin optional. Darüber hinaus wurden während der Verhandlungen die ursprünglich von der Kommission vorgesehenen Mittel für „Resettlement"- und „Relocation"-Projekte deutlich gekürzt (um 50 Prozent).

Gleichzeitig mit dem neuen AMIF wird auch der neue Fonds für die innere Sicherheit (ISF) eingerichtet. Dieser soll ein Volumen von 2,8 Mrd. Euro haben und für die Verstärkung von Infrastrukturen an Grenzen und für die Grenzüberwachung sowie für IT- und Kommunikationssysteme des Europäischen Grenzkontrollsystems EUROSUR verwendet werden. Darüber hinaus sollen mit Mitteln des ISF Projekte gefördert werden, die zur Vereinfachung der Verwaltung von Migrationsströmen, Visaanträgen und der konsularischen Zusammenarbeit beitragen.

Die Förderung durch den AMIF ist auch für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant, die mit Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern arbeiten möchten. Innerhalb des Fonds können im Bereich Flüchtlings- und Asylpolitik Projekte gefördert werden, die eine Verbesserung der Aufnahmebedingungen von Flüchtlingen und der Beratung und Betreuung Asylsuchender zum Ziel haben, mit einem speziellen Augenmerk auf besonders Schutzbedürftige. Auch Projekte im Integrationsbereich können über den Fonds gefördert werden; hier soll insbesondere das Thema Vorintegration besonders betont werden. Ebenfalls sollen Migrantinnen und Migranten bessere Chancen erhalten, am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben. Schließlich werden über den AMIF auch Maßnahmen zur Rückkehrunterstützung und Reintegration in den Heimatländern gefördert - dies beinhaltet dabei ausdrücklich auch das
„Monitoring" von Abschiebungen durch unabhängige Einrichtungen sowie die Finanzierung von Alternativen zur Inhaftierung von Asylbewerbern.

Der EU-Zuschuss soll 75 Prozent der förderfähigen Projektkosten betragen, in begründeten Fällen kann er auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Projekte können eine maximale Laufzeit von
36 Monaten haben. Positiv zu bewerten ist, dass das Partnerschaftsprinzip, also die Beteiligung von Sozialpartnern sowie von NRO und internationalen Organisationen an den Maßnahmen, zukünftig bindend vorgeschrieben ist; dieses Prinzip war bis 2013 lediglich auf freiwilliger Basis vorgesehen. Im Gegensatz zur vergangenen Förderperiode sollen zukünftig verstärkt größere Projekte gefördert werden. Die Förderung wird sich daher auf eine begrenzte Anzahl Projekte konzentrieren. Für kleinere, lokal verankerte Projekte beispielsweise von Kirchengemeinden oder NRO wird es somit in Zukunft schwieriger werden, Förderung zu erhalten - ein deutlicher Rückschritt im Vergleich zur vergangenen Förderperiode. Um die Chancen auf Förderung zu erhöhen, erscheint es daher zukünftig ratsam, kleine Projektideen zu einem größeren Projekt mit mehreren Partnern zusammenzufassen.

In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Verwaltung des AMIF zuständig. Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Projektförderung aus den EU-Fonds" unter der Adresse:



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