Weniger Ausnahmen, klarere Regeln: Konsultation der EU-Kommission zur Mehrwertsteuer für öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen im Gemeinwohlinteresse geht in die Endrunde

(Susanne Herkommer)

Die Europäische Kommission hat die Frist für die am 14. Oktober 2013 gestartete öffentliche Konsultation zu einer Reform des EU-Mehrwertsteuersystems für öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen im Gemeinwohlinteresse (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 144) bis zum 25. April 2014 verlängert. Dies war aufgrund zunächst fehlender Übersetzungen des Konsultationspapiers erforderlich geworden.

Mit der Konsultation will die EU-Kommission die Chancen für eine mögliche Reform der Mehrwertsteuerregeln in der EU ausloten. Zur Debatte stehen fünf Optionen, die von einer Vollbesteuerung bis hin zu einem bereichsspezifischen Ansatz reichen.

Bisher haben sich unter anderem bereits die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge sowie der Deutsche Landkreistag an der Konsultation beteiligt.

Auch das Katholische Büro in Berlin und der Bevollmächtigte des Rates der EKD werden sich mit einer ökumenischen Stellungnahme an der Konsultation beteiligen. Darin wird betont, dass sich die bestehenden Vorschriften bewährt haben und kein grundlegender Reformbedarf besteht. Gefordert wird allerdings eine Klarstellung in den EU-Vorschriften dahingehend, dass bestimmte Kooperationen unter öffentlichen Einrichtungen nicht der Mehrwertsteuer unterfallen. In der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes war dies in Frage gestellt worden. Kirchengemeinden beispielsweise werden bei der Verwaltung regelmäßig durch die Landeskirche oder durch Gemeindeverbände unterstützt. Diese Zusammenarbeit würde sich bei Erhebung von Mehrwertsteuer auf die Beistandsleistungen nicht mehr rechnen. Effiziente und bewährte Formen der Zusammenarbeit müssten beendet werden, obwohl durch diese Art der inner-kirchlichen Kooperation keine Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem privaten Sektor droht. Zudem macht die Stellungnahme auf die sozialen Implikationen einer möglichen Abschaffung der Steuerbefreiung von Dienstleistungen im Gemeinwohlinteresse, insbesondere Krankenhausbehandlungen, eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen sowie Kinder- und Jugendbetreuung, aufmerksam. Die Besteuerung würde zu einer erheblichen Kostensteigerung führen. Eine Belastung der Sozialversicherungssysteme wäre die Folge. Auch Haushalte mit Kindern wären überproportional betroffen.

Alle Konsultationsbeiträge werden nach Ablauf der Frist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Die Konsultation dient der Vorbereitung einer förmlichen Folgenabschätzung durch die Kommission. Mit einer Gesetzesinitiative ist frühestens nach der Konstituierung der neuen Kommission Ende 2014 zu rechnen.



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