Startschuss für die Strukturfondsperiode 2014-2020 - neue Beteiligungsmöglichkeiten für kirchliche Akteure

(Ulrike Klose)

Am 25. Februar 2014 hat die Bundesregierung die Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik und der Europäischen Kommission eingereicht. Innerhalb von drei Monaten soll diese von der Kommission genehmigt werden. Damit ist die Grundlage für die zukünftige Regionalförderung in Deutschland gelegt (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 143).

Die Partnerschaftsvereinbarung ist die vertragliche Grundlage für die Einrichtung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Diese Fonds umfassen den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) sowie den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und den Kohäsionsfonds.

Nach der Abgabe der Partnerschaftsvereinbarung haben die Bundesregierung und die Bundesländer nun drei Monate Zeit, um die Entwürfe ihrer Operationellen Programme (OPs) zur Genehmigung einzureichen, in denen die zukünftigen Förderschwerpunkte festgelegt werden. Auch die Operationellen Programme bedürfen vor ihrem Inkrafttreten noch einer Genehmigung durch die Europäische Kommission, so dass nach derzeitigem Stand wohl erst ab Herbst mit dem Start der ersten Programme gerechnet werden sollte.

Dennoch bestehen schon jetzt für kirchliche Träger Möglichkeiten, sich an der inhaltlichen Gestaltung der zukünftigen Regionalförderung zu beteiligen.

So werden im Rahmen des zukünftigen Programms LEADER, mit dem lokale Projekte im ländlichen Raum gefördert werden können, derzeit in mehreren Bundesländern (beispielsweise in Brandenburg und Schleswig-Holstein) sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAG) gebildet. Die Aktionsgruppen setzen sich aus Vertretern der lokalen Öffentlichkeit und Privatpersonen mit sozioökonomischen Interessen zusammen, beispielsweise aus Unternehmern und ihren Organisationen, Kommunalbehörden, Nachbarschaftsorganisationen, Bürgergruppen und gemeinnützigen Organisationen. Auch Kirchen können sich an diesen Aktionsgruppen beteiligen. Die Mitwirkung in den Lokalen Aktionsgruppen ist deshalb besonders interessant, weil hier Entscheidungen darüber getroffen werden, welche Projekte in der entsprechenden ländlichen Region in den kommenden sieben Jahren Förderung durch EU-Gelder erhalten werden. Ein ähnliches Prinzip wird in einigen Bundesländern auch innerhalb der anderen Fonds verfolgt.

Darüber hinaus führen einige Bundesländer derzeit öffentliche Konsultationsverfahren durch, bei denen Akteure der Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen sind, zu den vorgesehenen Operationellen Programmen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Änderungen anzuregen.

Das Operationelle Programm für den ESF auf Bundesebene wurde von Deutschland bereits eingereicht und soll voraussichtlich noch im Sommer von der Kommission genehmigt werden. Mit ersten Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen in den einzelnen ESF-Programmen auf Bundesebene könnte daher ab September gerechnet werden. Dabei sieht es nach derzeitigem Stand danach aus, dass das erfolgreiche Programm „Rückenwind" der freien Wohlfahrtsträger eine Neuauflage erfahren wird.

Räumliche Veränderungen gibt es bei einigen INTERREG-Programmen, in denen auch über europäische Grenzen hinweg Projekte der regionalen Entwicklung gefördert werden können. So wurden z. B. mehrere deutsch-dänische Programmräume zu einem größeren, grenzüberschreitenden Programm zusammengefasst. Darüber hinaus wird ein neues, transnationales Donauraum-Programm aufgelegt, das neben den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern auch die EU-Mitgliedstaaten Österreich, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien, die Slowakei und Slowenien sowie die Nicht-EU-Mitgliedstaaten Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine umfasst. Auch im Bereich der INTERREG-Programme finden derzeit mehrere Online-Konsultationen statt, bei denen Organisationen in den Programmgebieten Stellungnahmen zu den geplanten Förderschwerpunkten abgeben können.

2014 wird also ein spannendes Jahr mit vielen Neuerungen, aber auch Weiterentwicklungen von altbewährten Strukturen innerhalb der Fonds werden.



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