Aktionsprogramm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“: Unterstützung für Initiativen von zivilgesellschaftlichen Organisationen

Ausschreibung

(Harald Krauth)

Förderziel:
Im Mittelpunkt des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ steht das Konzept der „Aktiven Europäischen Bürgerschaft“. Mit dem Programm möchte die EU-Kommission einen Brückenschlag zwischen den europäischen Bürgern und der EU herstellen. Die einzelnen Aktionen des Programms sollen zum einem den Dialog zwischen der EU und den Bürgern fördern und zum anderen sollen die Bürger dazu gebracht werden, sich aktiv an der Weiterentwicklung der EU zu beteiligen.

Die Aktionen des Programms (z.B. Begegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften) sollen auch dazu führen, dass die EU-Bürger der einzelnen EU-Länder - insbesondere die Bürger der alten und neuen EU-Staaten - einander näherkommen, indem sie Erfahrungen, Meinungen und Wertevorstellungen austauschen. Die Projekte, die gefördert werden, sollen die gemeinsame Geschichte und Kultur sowie die gemeinsamen Werte hervorheben. Der gemeinsame Wertekanon, der die einzelnen EU-Mitgliedstaaten trotz aller Unterschiede verbindet, soll herausgestellt werden. Bei den Bürgern soll so ein Zugehörigkeitsgefühl zur EU gefördert werden.

Im Rahmen des EU-Programms fördert die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur über Maßnahme 3 der Aktion 2 „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“ „Initiativen von zivilgesellschaftlichen Organisationen“.

Förderfähige Maßnahmen:
Die Organisationen der Zivilgesellschaft auf lokaler, regionaler oder auf Bundesebene sind wichtige Mittler zwischen den europäischen Bürgern und der EU. Deswegen unterstützt die Aktion 2, Maßnahme 3 deren Zusammenarbeit im Rahmen von konkreten länderübergreifenden Kooperationsprojekten, die sich mit Fragestellungen von europäischem Interesse befassen.

Die Projekte können ganz unterschiedliche Themen behandeln. Der Programmleitfaden enthält eine Liste mit spezifischen Zielen, ständigen Themen sowie horizontalen Merkmalen, die die Antragsteller bei der Konzeption ihrer Projekte berücksichtigen sollten.

Ständige Themen sind folgende: Zukunft der EU und ihre Grundwerte (z.B. Aktionen, die im Zusammenhang mit Grundwerten wie Menschenrechten, Toleranz, Solidarität und Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stehen), aktive europäische Bürgerschaft: Beteiligung und Demokratie in Europa, interkultureller Dialog, Wohlbefinden der Menschen in Europa: Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung. Unter dem letzt genannten Thema werden Projekte gefördert, die sich mit den Herausforderungen, mit denen die europäischen Gesellschaften heutzutage konfrontiert sind, auseinandersetzen. Die EU-Kommission benennt als Beispiele die Globalisierung, Einwanderung, zunehmende Individualisierung und den demographischer Wandel. Zu den horizontalen Merkmalen zählen u.a. die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft und die gemeinsamen europäischen Wertevorstellungen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projektinhalte europäisch ausgelegt sind.

Die Projekte müssen transnational ausgerichtet sein, d.h., dass mindestens eine Organisation aus einem anderen EU-Land an dem Projekt beteiligt sein muss. Die Projekte müssen in einem EU-Land stattfinden.

Die Projekte sollten in einer der folgenden Formen durchgeführt werden: „Veranstaltungsprojekte“, die vorwiegend Konferenzen, Seminare, Kolloquien, Workshops, Diskussionen, Anhörungen, Zusammenkünfte, Schulungsaktivitäten oder soziokulturelle Aktivitäten umfassen, oder „Produktions- und Realisierungsprojekte“, die vor allem Publikationen, Websites, Fernseh- und Radiosendungen, die Produktion von audiovisuellem Material, Meinungsumfragen, Studien, Analysen, die Produktion von Bildungs- und Schulungsmaterialien bzw. die Anwendung neuer Informationstechnologien umfassen

Über das Programm wurden mehrfach europäisch ausgelegte Projekte von kirchlichen und diakonischen Einrichtungen unterstützt.

Projektbeispiele:
Das Ökumenische Forum christlicher Frauen in Europa, Bereich Deutschland e.V. hat über das EU-Programm einen Zuschuss für das Projekt „Egeria Weg - Ökumenischer Frauenpilgerweg für ein gemeinsames Europa“ erhalten. Im Herbst 2008 pilgerten 18 Frauen zwei Wochen lang durch Slowenien und Kroatien. Sie folgten der ökumenischen Frauenpilgerstrecke "Egeria-Weg", die das Ökumenische Forum Christlicher Frauen in Europa e.V. seit 2005 einrichtet. Auf dem Weg trafen sie mit slowenischen und kroatischen Frauen zusammen und lernten so deren vielfältige Traditionen und Lebensentwürfe kennen. Gemeinsam sprach man über die europäische Integration, die Situation von Frauen während und nach den Jugoslawienkriegen in den neunziger Jahren, aber auch über Fragen zur sozialen Gerechtigkeit und zur gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen. Info: http://www.egeria-project.eu/

Im Oktober 2008 fand die christlich-muslimische Europa-Konferenz "Europäische Bürgerinnen und Bürger und Gläubige sein: Christen und Muslime als aktive Partner in den europäischen Gesellschaften" im belgischen Mechelen bei Brüssel statt. Die Konferenz wurde vom Ausschuss für die Beziehungen zu den Muslimen in Europa (CRME), einem ökumenischen Komitee der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und vom Rat der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) organisiert. Eine in Englisch verfasste Pressemitteilung sowie weitere Unterlagen zu der Konferenz finden Sie hier: http://www.cec-kek.org/content/islam_eu.shtml

Die in Deutsch verfasste Einladung mit dem Programmablauf können Sie hier einsehen: http://www.ccee.ch/ressourcen/download/20081014075814.doc


Antragsteller:
Nichtregierungsorganisationen und Organisation der Zivilgesellschaft.

Förderung:
Zuschüsse für Veranstaltungsprojekte (Konferenzen, Seminare, Kolloquien, etc.) werden auf Basis von Pauschalsätzen gezahlt. Die Beträge berechnen sich unter Zugrundelegung der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer pro Tag der Veranstaltung. Die Teilnahme an einer Veranstaltung durch eine Person an einem Tag entspricht einen Teilnehmertag. Die Höchstgrenze liegt bei 400 Teilnehmertagen. Förderfähig sind nur Projekte, die insgesamt mindestens 50 Teilnehmertage vorsehen. Zur Abrechnung mit der Exekutivagentur genügt die Übermittlung einer Liste mit der Angabe der Teilnehmeranzahl. Zudem wird ein Pauschalbetrag von maximal 4.500 Euro für möglicherweise erstellte Endprodukte (DVD, Website etc.) gezahlt.

Bei Produktions- und Realisierungsprojekte (Publikationen, Fernseh- und Radiosendungen, Meinungsumfragen, Studien) werden 60 % der Kosten erstattet. Hier verlangt die Exekutivagentur eine ausführliche Abrechnung. Die Förderung beträgt mindestens 10.000 Euro. Die Exekutivagentur hat angekündigt, dass ab 2011 der maximale Zuschuss von 55.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht wird.

Informationen:
Der Programmleitfaden (dient als Leitfaden für Antragsteller) findet sich unter:
http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/programme/programme_guide_de.php

Die Schwerpunktthemen für das kommende Jahr sind u.a. in dem Arbeitsprogramm für das Jahr 2011 aufgeführt Auf dieser Grundlage wird voraussichtlich im Herbst auch der Programmleitfaden aktualisiert. Das Arbeitsprogramm findet sich unter: http://ec.europa.eu/citizenship/pdf/doc1082_en.pdf

Listen, die die in den letzen Jahren erfolgreich geförderten Projekte beinhalten, können hier eingesehen werden:
http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/results_compendia/results_en.php

Antragsteller können sich an die Kontaktstelle „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. wenden. Sie ist die offizielle deutsche Kontaktstelle für das EU-Förderprogramm. Die Kontaktstelle informiert und berät Projektinteressierte in allen Phasen der Antragstellung: Kontaktstelle Deutschland „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V., Haus der Kultur c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V., Weberstr. 59a, 53113 Bonn,, E-Mail: info@kontaktstelle-efbb.de, Internet: www.kontaktstelle-efbb.de; Christine Wingert-Beckmann, Tel.: 0228-201.67.29, E-Mail: wingert@kontaktstelle-efbb.de Monika Lühn, Tel.: 0228-201.67.21, E-Mail: luehn@kontaktstelle-efbb.de

Informationen erteilt auch die „Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)“, Abteilung P7, Bürgerschaft, Anträge „Aktion 2 – Maßnahme 3“, Avenue du Bourget, 1 (BOUR 01/25), B-1140 Brüssel, Tel: 00.32-2-299.9130, E-Mail: eacea-p7-civilsociety@ec.europa.eu

Frist: 1. Februar 2011. Das Projekt muss zwischen 1. August 2011 und 31. Januar 2012 beginnen. Die maximale Projektdauer beträgt 12 Monate.

 



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