Der Bevollmächtigte des Rates der EKD

Europa-Newsletter Nr. 125

Ausschreibungen

Harald Krauth

Programm Daphne III - Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen - Betriebskostenzuschüsse

Förderziel:
Das Programm Daphne III, das eine Laufzeit bis 2013 hat, kofinanziert Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen im öffentlichen oder privaten Bereich sowie Aktionen zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen.

Die Gewaltdefinition ist bei Daphne III sehr breit gefächert und umfasst jegliche Form von Gewalt, von sexuellem Missbrauch, Gewalt in der Familie, wirtschaftliche Ausbeutung, Tyrannisieren und Aggressionen in der Schule bis hin zu Menschenhandel und Gewalttaten gegen häufig diskriminierte Personengruppen wie behinderte Menschen, Minderheiten, Migranten und weiteren gefährdeten Personengruppen. Durch das Programm soll ferner ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, Wohlbefinden und sozialem Zusammenhalt herbeigeführt werden.

Förderfähige Maßnahmen:
Zur Unterstützung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NRO) oder anderen Organisationen (Vereinigungen, Stiftungen etc.) werden aus dem EU-Programm seit diesem Jahr auch Betriebskostenzuschüsse gewährt, die zur Deckung der normalen Betriebskosten einer Organisation dienen.

Die Betriebskostenzuschüsse werden nur an Organisationen vergeben, deren Maßnahmen über eine europäische Dimension verfügen, d.h. dass mindestens 12 EU-Mitgliedstaaten an den Maßnahmen beteiligt sein müssen.

Mit den Finanzhilfen werden Nichtregierungsorganisationen und andere Organisationen unterstützt, die im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von und des Schutzes vor Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen oder im Bereich der Unterstützung von Opfern tätig sind oder mit der Umsetzung gezielter Maßnahmen betraut sind, durch die die Ablehnung solcher Gewalt gefördert oder eine Änderung der Haltung und des Verhaltens gegenüber gefährdeten Gruppen, und Gewaltopfern angeregt werden soll.

In der Ausschreibung wird darauf hingewiesen, dass Projektvorschläge besonders berücksichtigt werden, die das Arbeitsprogramm des Jahres 2009 berücksichtigen. Das auf der Kommissionsseite veröffentlichte aktuelle Arbeitsprogramm ist allerdings das von 2008. Bitte überprüfen Sie vor Antragstellung, ob auf der Kommissionsseite (Link unten) ein neues Arbeitsprogramm publiziert worden ist.

Das Arbeitsprogramm 2008 räumt Projekten, die sich auf nachstehende Themen beziehen, Priorität ein:

  1. sexueller Missbrauch, Ausbeutung sowie Menschenhandel.
  2. Gewalt gegen und Missbrauch von Frauen, Jugendlichen und Kindern, soweit diese Gewalt oder dieser Missbrauch mit schädlichen traditionellen Praktiken in Verbindung stehen (z.B. weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsehen oder erzwungene sexuelle Handlungen sowie Ehrenmorde),
  3. Gewalt, die gegen bestimmte, besonders gefährdete Gruppen von Frauen, Jugendlichen und Kindern (z.B. Kleinkind und Vorschulkinder, Kinder in sozialschwachen Verhältnissen, ältere Frauen, Behinderte) ausgeübt wird.
  4. Erfassung von Daten, die Kinderrechte betreffen und Darstellung existierender nationaler Gesetze in diesem Gebiet, die auf der Kinderrechtskonvention basieren.
  5. Gewalt die gegen Frauen, Jugendliche und Kinder im Kontext des Familienumfelds und in der Schule verübt wird (z.B. Mobbing in der Schule) oder in dem Zusammenhang von Sport- und Freizeitaktivitäten.

Förderung:
Für Betriebskostenzuschüsse stehen für 2009 ca. 2 Millionen Euro zur Verfügung. Einzelzuschüsse dürfen den Höchstbetrag von 250.00 Euro nicht überschreiten. Die Finanzhilfe deckt höchstens 80 % der Gesamtkosten der Maßname ab.

Antragsteller:
Antragsteller müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • die Organisation ist gemeinnützig;
  • die Organisation ist nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats oder EFTA-/EWR Landes (Island, Lichtenstein, Norwegen) ordnungsgemäß konstituiert worden;
  • die Tätigkeit der Organisation weist eine europäische Dimension auf, die generell mindestens 12 EU- oder EFTA-/EWR-Staaten einschließt;
  • die Organisation übt Tätigkeiten aus, die mit den Zielen des Programms Daphne III in Einklang stehen.

Informationen:

Die aktuelle Ausschreibung, das Antragsformular sowie das Arbeitsprogramm können von folgender Website heruntergeladen werden:
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne3/funding_daphne3_en.htm

Der Beschluss zur Auflegung des Programms:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:173:0019:0026:DE:PDF

Ansprechpartner:

Europäische Kommission
Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit
Referat JLS C/4 - Büro LX 46/07/122
B-1049 Brüssel
E-Mail: JLS-DPHNE@ec.europa.eu

Fristen:

Antragsfrist ist der 20. November 2008.



Aktionsprogramm "Europa für Bürgerinnen und Bürger": Unterstützung für Initiativen von zivilgesellschaftlichen Organisationen

Förderziel:
Im Mittelpunkt des Programms Europa für Bürgerinnen und Bürger steht das Konzept der "Aktiven Europäischen Bürgerschaft". Mit dem Programm möchte die EU-Kommission einen Brückenschlag zwischen den europäischen Bürgern und der EU herstellen. Die einzelnen Aktionen des Programms sollen zum einen den Dialog zwischen der EU und den Bürgern fördern und zum anderen sollen die Bürger dazu gebracht werden, sich aktiv an der Weiterentwicklung der EU zu beteiligen.

Die Aktionen des Programms (z.B. Begegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften) sollen auch dazu führen, dass die EU-Bürger der einzelnen EU-Länder - insbesondere die Bürger der alten und neuen EU-Staaten - einander näherkommen, indem sie Erfahrungen, Meinungen und Wertevorstellungen austauschen. Die Projekte, die gefördert werden, sollen die gemeinsame Geschichte und Kultur und die gemeinsamen Werte hervorheben. Der gemeinsame Wertekanon, der die einzelnen EU-Mitgliedstaaten trotz aller Unterschiede verbindet, soll herausgestellt werden. Bei den Bürgern soll so ein Zugehörigkeitsgefühl zur EU gefördert werden.

Im Rahmen des EU-Programms fördert die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur über Maßnahme 3 der Aktion 2 "Aktive Zivilgesellschaft in Europa" "Initiativen von zivilgesellschaftlichen Organisationen".

Förderfähige Maßnahmen:
Im Rahmen dieser Maßnahme fördert die EU-Kommission konkrete länderübergreifende Kooperationsprojekte von Organisationen der Zivilgesellschaft.

Als förderfähige Antragsteller benennt die EU-Kommission neben Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen auch religiöse Organisationen.

Über das Programm wurden mehrfach europäisch ausgelegte Projekte von kirchlichen und diakonischen Einrichtungen unterstützt. Inhalt der geförderten Seminare bzw. Konferenzen waren z.B. der Beitrag, den die Kirchen für die Weiterentwicklung des europäischen Projektes leisten können oder die gegenwärtigen Herausforderungen für die Wohlfahrt und die Rolle der Sozialwirtschaft in den einzelnen europäischen Gesellschaften.

Vorrangige Themen:

In Rahmen des Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" erhalten bestimmte Themen Vorrang, die nach Auffassung der Kommission für die Entwicklung der europäischen Bürgerschaft von besonderer Bedeutung sind. Antragsteller sollten in ihren Projekten eines oder mehrere dieser vorrangigen Themen behandeln:

  • Zukunft der Europäischen Union und ihre Grundwerte (z.B. Aktionen, die im Zusammenhang mit Grundwerten, wie Menschenrechte, Toleranz, Solidarität, Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stehen);
  • Aktive Europäische Bürgerschaft (hier geht es um Aktionen, die die Beteiligung und die Einbeziehung der Bürger in den Entscheidungsprozess fördern und so die Entwicklung einer europäischen Identität unterstützen);
  • Interkultureller Dialog (hier geht es um Aktionen, die die europäischen Bürger für das Konzept einer aktiven europäischen Bürgerschaft sensibilisieren, die sich weltoffen gibt, die kulturelle Vielfalt achtet und auf den gemeinsamen Werten der EU beruht);
  • Wohlbefinden der Menschen in Europa. Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung (es werden Aktionen - z.B. Debatten gefördert, die sich den heutigen Herausforderungen wie Globalisierung, demografische Entwicklung, Immigration, Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft etc. stellen);
  • Auswirkungen von EU-Politiken auf die Gesellschaft - Dieser Punkt hat zum Ziel, Europa den Bürgern näher zu bringen. Es geht darum, die Ergebnisse, die durch die europäischen Maßnahmen und Politiken erzielt werden, den europäischen Bürgern stärker bewusst zu machen.

Die EU-Kommission hat für das Programm einen Leitfaden veröffentlicht (siehe unten). Er informiert über den Gesamtrahmen des Programms und seine Umsetzung. Projektinteressierte müssen diesen Leitfaden bei der Ausarbeitung der Projekte durcharbeiten, da in ihm weitere Merkmale benannt werden, die für alle Aktivitäten gelten.

Die Projekte sollen mindestens eine der folgenden Formen annehmen:

  • Aktion: Seminare, Konferenzen, thematische Workshops, Informationskampagnen, Ausstellungen etc.;
  • Diskussion: Diskussionen über die Ziele, Prioritäten und Merkmale des Programms;
  • Studie: Studien über europäische Wertvorstellungen (Meinungsumfragen, gefolgt von Kolloquien mit anschließender Veröffentlichung);
  • Bildung von Netzwerken: das Projekt soll zur Entwicklung langfristiger Netzwerke zwischen mehreren Organisationen des Fachgebiets beitragen.

Die Projekte müssen transnational ausgerichtet sein, d.h., dass mindestens l Teilnehmer aus einem anderen EU-Land an dem Projekt beteiligt sein muss. Die Projekte müssen in einem EU-Land stattfinden. Kroatien gilt ab 2008 als teilnahmeberechtigtes Land.

Der Programmleitfaden (siehe unten) enthält eine Liste von Kriterien, die bei einem Antrag erfüllt werden sollen, sowie Tipps, die die Förderfähigkeit erhöhen: bevorzugt werden Projekte mit einer ausgeprägten transnationalen Dimension, die möglichst viele Teilnehmer, Referenten (eventuell auch EU-Beamte oder andere Entscheidungsträger) einbeziehen. Es sollten auch viele andere Organisationen, möglichst auch aus den neuen EU-Staaten miteinbezogen werden. In dem Leitfaden, in dem weitere qualitative und quantitative Kriterien für die Auswahl der Projekte aufgelistet sind, werden als ein positives Merkmal Projekte genannt, die eine große Anzahl oder eine große Vielfalt europäischer Bürger mobilisieren (z.B. aus verschiedenen Alters- und Religionsgruppen).

Förderung:
Es werden Zuschüsse für Veranstaltungsprojekte (Konferenzen, Seminare, Kolloquien, etc.) auf Basis von Pauschalsätzen gezahlt. Die Beträge berechnen sich unter Zugrundelegung der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer pro Tag der Veranstaltung. Die Teilnahme an einer Veranstaltung durch eine Person an einem Tag entspricht l Teilnehmertag. Die Höchstgrenze liegt bei 400 Teilnehmertagen. Zudem wird ein Pauschalbetrag für möglicherweise erstellte Endprodukte (DVD, Website etc.) gezahlt. Maximal 4.500 Euro. Die Kommission verlangt künftig keine Abrechnungsbelege mehr. Zur Abrechnung genügt die Übermittlung einer Liste mit der Angabe der Teilnehmeranzahl.

Die Anträge müssen einen Mindestzuschuss von 7.000 Euro aufweisen.

Bei anfallenden Produktions- und Realisierungsprojekten (Publikationen, Fernseh- und Radiosendungen, Meinungsumfragen, Studien) werden 60 % der Kosten erstattet. Mindestens 10.000 Euro, maximal 55.000 Euro. Hier verlangt die EU-Kommission eine ausführliche Abrechnung.

Informationen:

Allgemeine Informationen zu dem Programm und der Programmleitfaden (dient als Leitfaden für Antragsteller) finden sich unter:
http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm

Weitergehende Informationen erteilt:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Referat P/7 - Bürgerschaft, Unterstützung für Initiativen der Zivilgesellschaft
Büro: BOUR 00/13
Avenue du Bourget l
B-1140 Brüssel
Tel: 00322/295.26.85
Fax: 00322/296.23.89

Allgemeine Fragen:
E-Mail: eacea-p7@ec.europa.eu

Fragen zu Aktion 2:
E-Mail: eacea-p7-civilsociety@ec.europa.eu

Informationen über geförderte Projekte können im EKD-Büro angefragt werden.

Antragsfrist:

15. Februar 2009. Das Projekt muss zwischen 1. Juli und 1. Dezember 2009 beginnen. Das Projekt muss spätestens am 30 Juni 2010 abgeschlossen sein. Maximale Projektdauer 12 Monate.

Zur Erinnerung

Über Aktion l des Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" werden Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschafen und die Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten gefördert (siehe Europa-Informationen 123 vom Mai 2008).

Die nächsten Einreichungsfristen enden am 1. Dezember 2008. Der darauffolgende Einreichungstermin für Bürgerbegegnungen ist der 1. Februar 2009.



Europäischer Entwicklungsfonds - Programm zur Unterstützung der Kulturindustrie in den AKP-Staaten

Fördergegenstand:
Mit dem Programm zur Unterstützung der Kulturindustrie in den AKP-Staaten (Afrika, karibischer und pazifischer Raum), das aus dem europäischen Entwicklungsfonds finanziert wird, soll ein Umfeld geschaffen werden, das die Entstehung, den Austausch, die Unabhängigkeit und die Lebensfähigkeit des Kultursektors in den AKP-Staaten begünstigt und somit ein Beitrag zur Verringerung der Armut und zur nachhaltigen Entwicklung geleistet werden kann.

Die vorliegende Ausschreibung zielt insbesondere auf Folgendes ab:

  • Beitrag zur ökonomischen Strukturierung des Kultursektors in den AKP-Staaten durch die Professionalisierung der Kulturakteure und der Tätigkeiten der Kulturindustrie;
  • Unterstützung und Festigung des Austauschs, der Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den Kulturakteuren der AKP-Staaten;
  • Steigerung der Qualität der AKP-Kulturgüter und Kulturdienstleistungen, um ihre Verbreitung auf den regionalen, nationalen und internationalen Märkten zu fördern.

Förderfähige Maßnahmen:
Das Programm deckt mit Ausnahme des Kinos und des audiovisuellen Bereichs den gesamten Kultursektor ab. Förderfähig sind sämtliche Disziplinen aller Kultur- und Kunstgattungen, wie z.B. Theater, Musik, Tanz, Literatur, Verlagswesen, Malerei, Bildhauerei, angewandte Kunst, Schauspielerei und Inszenierungen, kulturelles Erbe (materiell und immateriell), Architektur, Design, Mode, Kulturtourismus und Kunsthandwerk.

Gefördert werden:

  • Mehrjährige Kooperationsprojekte:
    Die regional ausgerichteten Projektpartnerschaften, die die Fähigkeiten der in die Projekte eingebundenen Akteure steigern sollen, sollten auf folgende Ziele ausgerichtet sein:
    • Stärkung von bestehenden Strukturen und Künstlerorganisationen und -netzen, die in mehreren AKP-Staaten tätig sind, mit dem Ziel des verstärkten Austauschs und/oder
    • Verbesserung der technischen, künstlerischen, administrativen und wirtschaftlichen Fähigkeiten der Kunstakteure durch Bildung, Workshops etc.
  • Kooperationsmaßnahmen:
    Förderfähig sind sparteninterne oder spartenübergreifende innovative Pilotaktionen im Rahmen von Partnerschaften, die folgendes Ziel haben sollen:
    • Förderung der länderübergreifenden Mobilität der Kulturakteure und der Verbreitung und Zirkulation von Kunst- und Kulturinformationen sowie von künstlerischen und kulturellen Werken und Produkten;
    • Hervorhebung des Reichtums und der Vielfalt des kulturellen Erbes der AKP-Staaten (transnationale Themen).

Vorraussetzung:

Antragsteller aus den AKP-Staaten müssen Partnerschaften mit Beteiligten aus mindestens 3 verschiedenen AKP-Staaten aus mindestens 2 unterschiedlichen AKP-Regionen (Ostafrika, Zentralafrika, südliches Afrika, Karibik, Pazifik) bilden. Partner aus der EU können - müssen aber nicht - einbezogen werden.

Antragsteller aus der EU brauchen mindestes 3 Partnerorganisationen aus unterschiedlichen AKP-Regionen, die mindestens 2 geographischen AKP-Zonen (Afrika, Karibik, Pazifik) zuzuordnen sind.

Die Maßnahmen können in einem oder mehreren AKP-Staaten oder in der EU durchgeführt werden, außer in Südafrika und Kuba.

Die mehrjährigen Kooperationsprojekte müssen eine Laufzeit von mindestens 24 und maximal 30 Monaten haben. Die Dauer der Kooperationsmaßnahmen soll zwischen mindestens 12 und maximal 18 Monaten liegen.

Förderung:
Insgesamt stellt die EU für die aktuelle Antragsrunde 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Für mehrjährige Kooperationsprojekte variiert der EU-Zuschuss zwischen 200.000 und 400.000 Euro.

Die Förderhöhe für Kooperationsmaßnahmen schwankt je nach Projekt zwischen 100.000 Euro und 200.000 Euro. Bei beiden Projektarten können mindestens 55 % und maximal 80 % der förderfähigen Kosten abdeckt werden.

Antragsteller:
Antragsberechtigt sind Nichtregierungsorganisationen, Kulturbetriebe sowie Unternehmen des Privatsektors, vorausgesetzt, dass sie seit mindestens 2 Jahren registriert sind, über einen Rechtsstatus verfügen, nicht gewinnorientiert sind und ihren Sitz in einem AKP-Staat oder in der EU haben.

Informationen:
Der in englisch und französisch verfasste Leitfaden für Antragsteller und die Antragsformulare können auf folgender Website eingesehen werden:
http://www.acpcultures.eu

(hier befindet sich auch eine Datenbank zur Suche nach potentiellen Partnereinrichtungen).

Der Aufruf findet sich auch unter:
http://ec.europa.eu/europeaid/cgi/framel2.pl  (auf der linken Seite unter "Please select search type" "By reference" auswählen und in die Zeile "Reference" die Ziffern 127205 eingeben).

Die Unterlagen müssen eingereicht werden bei:

Project Management Unit (PMU)
ECO-European Consultants Organisation
Support programme to cultural industries in ACP countries
Chaussee de la Hulpe, 150
B-1170 Brüssel.

Fragen zu der Aufforderung können per E-Mail gestellt werden an:
questions@acpcultures.eu

Fristen:

Anträge müssen bis spätestens 26. November

2008 eingereicht werden.



Maßnahmen im Bereich Umwelt -LIFE+ (2007-2013)

Fördergegenstand:
Das allgemeine Ziel von LIFE+ ist es, die Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der Gemeinschaft zu fördern und insbesondere die Durchführung des 6. Umweltaktionsprogramms (2002-2012) zu unterstützen. LIFE+ fördert die Bekämpfung des Klimawandels und des Verlustes der biologischen Vielfalt, die Reduzierung negativer Umweltauswirkungen auf die menschliche Gesundheit und den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und Abfällen.

LIFE+ gliedert sich in 3 Teilbereiche:

  • LIFE+ "Natur und biologische Vielfalt"
  • LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis"
  • LIFE+ "Information und Kommunikation"

Förderfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Studien, Erhebungen, Entwicklung von Modellen und Szenarien,
  • Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten,
  • Ausbildung, Workshops und Sitzungen,
  • Vernetzung und Plattformen für vorbildliche Praxis,
  • Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, Sensibilisierungsmaßnahmen für Umweltfragen,
  • Demonstration innovativer politischer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente,
  • Landschaftspflege,
  • Überwachung des Erhaltungsstands und Ausarbeitung und Umsetzung von Aktionsplänen zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen.

Aktionsbereich 1: LIFE+ "Natur und biologische Vielfalt"

Hauptziel:

Schutz, Erhaltung, Wiederherstellung, Überwachung und Erleichterung der unktionsweise von natürlichen Systemen, natürlichen Lebensräumen und wild lebenden Pflanzen und Tieren, mit dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt, einschließlich der Vielfalt genetischer Ressourcen, innerhalb der EU bis 2010 zu stoppen.

Prioritäre Maßnahmenbereiche

  • Beitrag zur Durchführung der Gemeinschaftspolitik und des Gemeinschaftsrechts für den Bereich Natur und biologische Vielfalt und Förderung ihrer Integration in andere Politikbereiche;
  • Unterstützung der Weiterentwicklung und der praktischen Anwendung des Natura-2000-Netzes;
  • Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von politischen Konzepten und Instrumenten zur Überwachung und Bewertung im Bereich Natur und biologische Vielfalt sowie der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die Auswirkungen auf die Natur und die biologische Vielfalt haben;
  • Verbesserung des Wissens über die Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen auf die Ökosysteme und die biologische Vielfalt: Methoden zur Risikobewertung.

Aktionsbereich 1: LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis"

Dieses Teilprogramm dient der Verbesserung der Wissensbasis für die Entwicklung und Durchführung der Umweltpolitik. Gefördert werden Projekte zur Entwicklung und Demonstration innovativer Strategien, Verfahren und Instrumenten sowie das Monitoring von Umweltprozessen.

Für das Mehrjahresprogramm gelten folgende Hauptziele:

Hauptziel "Klimawandel": Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau, das eine globale Erwärmung von mehr als 2°C verhindert. Neben diesem Hauptziel sind folgende Ziele relevant (ausführliche Beschreibung in der Ausschreibung): "Wasser", "Luft", "Boden", "Städtische Umwelt", "Lärm", "Chemikalien", "Umwelt und Gesundheit", "Natürliche Ressourcen und Abfall", "Wälder", "Innovation", "Strategische Ansätze", sowie "Verwaltungspraxis".

Aktionsbereich 1: LIFE+ "Information und Kommunikation"

Hauptziel: Dieses Ziel ist auf die Gewährleistung eines regelmäßigen und effizienten Informationsflusses ausgerichtet, um die Basis für politische Entscheidungen im Umweltbereich herzustellen und den Bürgern Informationen über den Zustand der Umwelt zugänglich zu machen.

Prioritär werden Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen, Umweltgütezeichen, Sensibilisierung für Umweltfragen und Entwicklung besonderer Fähigkeiten in Umweltfragen gefördert.

Förderung:
Für 2008 stellt die EU-Kommission 207,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auf Deutschland entfallen über 24 Millionen Euro. Der Höchstsatz der finanziellen Förderung liegt bei 50 % der förderfähigen Kosten.

Antragsteller:
Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen mit Rechtsstatus und Sitz in der EU.

Informationen:

Informationen zu LIFE+ einschließlich der Leitfäden und der Antragsunterlagen finden sich unter:
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für 2008 kann eingesehen werden unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:178:0022:0024:DE:PDF

Auf der Homepage der Generaldirektion Umwelt befindet sich oben auf der rechten Seite auch eine Datenbank mit besonders guten Beispielen von abgeschlossenen und laufenden Projekten. Hier ist auch eine Datenbank eingestellt mit Projekten, die nach Ländern sortiert sind.

Ein Beispiel für ein Projekt aus dem kirchlichen Bereich ist das Projekt "Sustainable Churches", das durch das EU-Umweltprogramm LIFE und mit Mitteln der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert wurde. Im Rahmen des Projektes wurde in 10 kirchlichen Piloteinrichtungen (u.a. in der Akademie Bad Boll, der Ev. Landeskirche in Württemberg) in einer 3-jährigen Pilotphase das Nachhaltigkeitssystem EMASplus entwickelt. EMASplus ist Grundlage zum Aufbau und zur Zertifizierung eines Managementsystems, das für alle Branchen und Unternehmensgrößen geeignet ist. Mit diesem Managementsystem können Einrichtungen systematisch die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schlüsselfaktoren ihrer Organisationen verbessern. Neben der Verminderung der Umweltbelastungen sollen Kosteneinsparungen, Qualitätssteigerungen sowie eine höhere Mitarbeitermotivation mit EMASplus einhergehen.

Ausführliche Informationen zu dem Projekt "Sustainable Churches" können eingesehen werden unter:
http://www.kate-stuttgart.org/content/e823/index_ger.html

Nach EMASplus zertifizierte kirchliche Einrichtungen finden sich unter:
http://www.kate-stuttgart.org/content/e823/e4323/index_ger.html

(hier unter Zertifikate EMASplus eingeben, dann Ergebnisse abrufen)

Verfahrensweise und Fristen:
Die Anträge müssen erst bei den zuständigen nationalen Behörden eingereicht werden. Diese leiten die Anträge anschließend an die EU-Kommission bis 5. Januar 2009 weiter. Frühester Start der Projekte ist der 1. Januar 2010.

Für LIFE+ "Natur und biologische Vielfalt", das unter die Bundeszuständigkeit fällt, ist Einreichungsstelle:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Herr Holger Galas, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, Tel: 0228-305.2623, E-Mail: holger.galas@bmu.bund.de

Für LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" sowie für LIFE+ "Information und Kommunikation" sind die Umweltschutzministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig.

Einreichungsfrist:
21. November 2008



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