Der Bevollmächtigte des Rates der EKD

Europa-Newsletter Nr. 125

Kurze Meldungen

Sozialpartner/Betriebsrat

Am 29. August 2008 haben die europäischen Sozialpartner eine gemeinsame Empfehlung zur Revision der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat vorgelegt, die Teil des Sozialpakets ist, das die EU-Kommission Anfang Juli vorgestellt hatte (vgl. Europa-Informationen Nr. 124). Nachdem die lange geplante Verbesserung der Richtlinie daran gescheitert war, dass sich die Sozialpartner nicht auf eine gemeinsame Position verständigen konnten, begrüßte Sozialkommissar Vladimir Spidla nun die gemeinsame Erklärung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Zum Kern der Vorschläge gehören genauere Definitionen der Begriffe "Information" und "Konsultation". Zu den Punkten, die die Gewerkschaften durchsetzen konnten, gehört die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter als externe Experten in bestimmte Verhandlungskommissionen zu entsenden und dem Europäischen Betriebsrat das (wenn auch nicht alleinige) Vertretungsrecht für die Mitarbeiterschaft zuzusprechen. Die Arbeitgeber konnten erreichen, dass die verpflichtenden Teile der Richtlinie nicht für die Unternehmen gelten, die vor dem ersten Inkrafttreten 1996 anderslautende Abkommen mit ihren Arbeitnehmervertretungen abgeschlossen haben - oder dies innerhalb der nächsten zwei Jahre tun. Auslaufende Vereinbarungen können verlängert werden und die Richtlinie greift erst, wenn dafür keine Einigung erzielt wird.

Spidla, der betont, dass die Richtlinie eine transnationale Dimension in den sozialen Dialog einbringt, ist nun "mehr als sicher", dass die Richtlinie noch vor Jahresende verabschiedet werden kann. Da nach der Vorlage durch die Kommission nun Parlament und Rat der EU am Zuge sind, rief der Kommissar die beiden Organe auf, die Empfehlungen im weiteren Legislativprozess einzubeziehen und die Richtlinie zügig auf den Weg zu bringen.

Die gemeinsamen Empfehlungen finden Sie z.B. unter:
http://212.3.246.117/docs/2/MIMHCCOCPGBLFCJOGIHAJEODPDBW9DW1PW9LTE4Q/UNICE/docs/DLS/2008-01528-E.pdf


Iran/Apostasie

Am 9. September 2008 verabschiedete das iranische Parlament ein Gesetz, dass die Abkehr vom Islam (Apostasie) verbietet und zur Bewehrung dieses Verbots sogar die Todesstrafe androht. Es tritt in Kraft, wenn auch der so genannte "Wächterrat" zugestimmt hat. Die internationale Gemeinschaft hat mit großer Empörung auf diese massive Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit reagiert. Für die EU gab die französische Ratspräsidentschaft eine Pressemitteilung heraus, in der sie das geplante Gesetz scharf kritisierte. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass sich die Situation der religiösen Minderheiten im Irak, namentlich der Bahai und der Christen, in den letzten Monaten merklich verschlimmert habe. Auch die Lage von Muslimen anderer Schulen (Sunni, Sufi) sei besorgniserregend. Als fundamentale Verletzung der Menschenrechte bewertete auch EKD-Auslandsbischof Martin Schindehütte das Gesetzesvorhaben. Die ohnehin angespannte Situation der Minderheiten werde im Falle eines Inkrafttretens verschärft. Die EKD werde daher ihre Konsultationen mit schiitischen Religionsgelehrten aus dem Iran überprüfen: Als Thema komme nur noch die Religionsfreiheit in Frage, so der Auslandsbischof.


Finanzminister/MWSt

Auf ihrem Treffen am 12. und 13. September 2008 in Nizza haben sich die EU-Finanzminister in der Frage nach der Einführung ermäßigter Mehr wertsteuer s ätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen (u.a. Renovierung, Instandsetzung, Umbau, Wartung und Reinigung von Wohnungen und Gebetsstätten) uneins gezeigt. Rund die Hälfte der Minister, allen voran Peer Steinbrück, lehnt die Einführung, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, ab. Er befürchtet Steuerausfälle in Höhe von 12 Milliarden Euro jährlich, sollte der Vorschlag der EU-Kommission in Deutschland Realität werden.

Zwar ist die Anwendung der niedrigen Sätze fakultativ, aber auch wenn lediglich die Nachbarstaaten die Sätze senken würden, würde Deutschland unter Druck geraten, so der Minister. Deshalb zeigte sich Steinbrück über die kritische Haltung einiger seiner anderen Kollegen (z.B. Österreich, Dänemark) erfreut. Der Beschluss über die ermäßigten Mehrwertsteuersätze kann im Ministerrat nur einstimmig ergehen. Frankreich hatte angekündigt, die Pläne der Kommission (siehe auch EKD-Europa-Informationen Nr. 124) während der Präsidentschaft voranzutreiben. Auch die EU-Kommission will an ihrem Vorschlag, der von den Kirchen sehr begrüßt worden ist, da er in wichtigen Teilen ihren Forderungen entspricht, festhalten.


EU/Post-Haager Programm

Bis zum 20. November 2008 dürfen sich interessierte Kreise über einen Fragebogen an der Debatte über die künftigen EU-Politiken im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht beteiligen. Das Haager Programm für einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts läuft 2009 aus.

Während die auf dem Europäischen Rat von Tampere im Oktober 1999 beschlossenen Leitlinien zur Harmonisierung der Asyl- und Migrationsbestimmungen zunächst große Hoffnungen auf die Schaffung eines offenen und transparenten europäischen Systems im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention machten, hat die Praxis erwiesen, dass sich der restriktive Trend im Flüchtlingsschutz in Europa durch das 2004 beschlossene Haager Programm verfestigt hat. In diesem auf fünf Jahre ausgerichteten Programm für den Bereich Justiz und Inneres stehen Sicherheitsaspekte, Grenzschutz sowie die Verhinderung illegaler Einwanderung und der Kampf gegen den Terrorismus im Vordergrund.

Bereits jetzt soll die Debatte um die künftigen Prioritäten der Europäischen Union in diesem Bereich (2010—2014) initiiert werden, wobei die Europäische Kommission vor allem die Interessen der Bürger stärker einbinden will. Die Antwortmöglichkeiten des Fragebogens beschränken sich allerdings in den meisten Fällen auf ein simples "ja" oder "nein" oder "keine Meinung".

Den Fragebogen finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/justice_home/news/consulting_public/0001/consultation_questionaire_de.doc


EP/Menschenrechte

Am 4. September 2008 nahm das Europäische Parlament (EP) eine Entschließung zur Evaluierung der EU-Sanktionen als Teil der Aktionen und Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte an. Derweil man dem Text an der einen oder anderen Stelle seinen Kompromisscharakter anmerkt, ist er doch im Tenor recht deutlich: Die Parlamentarier fordern, dass

  • die EU-Sanktionspolitik Teil einer kohärenten Menschenrechtsstrategie sein muss,
  • auf alle gleichartigen Menschenrechtsverletzungen vergleichbar und ohne Rücksicht auf eigene politische oder wirtschaftliche Interessen reagiert wird,
  • eine Isolierung und Schädigung der Zivilbevölkerung vermieden wird,
  • die EU-Sanktionspolitik mit den internationalen Partnern koordiniert wird und auch politische Gespräche mit jenen Ländern geführt werden, die bisher keine Sanktionen in der Außen- und Wirtschaftspolitik anwenden.

Besonders deutlich wurde, dass eine Evaluation der Maßnahmen notwendig ist, weil bisher über Anwendung und Wirksamkeit keinerlei gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Eine solche Analyse soll dazu dienen, die oft schon als "Menschenrechtsklauseln" vorhandenen Instrumente in Handels- und Assoziierungsabkommen besser überprüfen zu können. Die Abgeordneten fordern in diesem Zusammenhang insbesondere einen Umsetzungsfahrplan, der von beiden Seiten abgestimmt und überprüft wird. Gerade dieser letzte Punkt scheint notwendig, um den Menschenrechtsklauseln auch eine Wirkung zu verleihen.

Die Entschließung des Parlaments ist zu finden unter:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2008-0405+0+DOC+XML+VO//DE&language=DE


Sozialminister/Antidiskriminierung

Der Vorschlag über eine neue horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie für das Zivilrecht (vgl. Europa-Informationen Nr. 124) stößt nicht nur bei Ministerin von der Leyen auf Skepsis. Auf dem Treffen der EU-Sozialminister in Luxemburg am 2. Oktober 2008 waren allein Großbritannien, Dänemark und Spanien mit dem Vorschlag einverstanden. Alle anderen Delegationen äußerten sich von vorsichtig skeptisch bis gerade heraus ablehnend. Heikel daran: Besonders zurückhaltend war das Heimatland des verantwortlichen EU-Kommissars Spidla, die Tschechische Republik.

Allen Kritikern gemeinsam ist die Sorge um die Rechtssicherheit: Zu viel in der Richtlinie sei unklar formuliert, werfe mehr Fragen auf als es Antworten gebe. Letztlich sei es deshalb am EuGH von Fall zu Fall zu klären, was die Bestimmungen umfassten. Das sei handwerklich unsauber und daher inakzeptabel. Allerdings gibt es auch grundsätzlichere Vorbehalte: So betreffe die Richtlinie Rechtsgebiete, die ausdrücklich von der Unionskompetenz ausgenommen seien und allein in der Verantwortung der Mitgliedstaaten lägen. Art. 13 EGV (die Rechtsgrundlage für Antidiskriminierungsmaßnahmen) dürfe nicht genutzt werden, um die Kompetenzordnung der EU zu umgehen. Diese Sorge hat insbesondere Deutschland, das mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) selbst schon eine entsprechende Regelung geschaffen hat, die allerdings den nationalen Besonderheiten Rechnung trägt. Dies betrifft zum Beispiel das Staatskirchenrecht.

Österreich machte sich hingegen insbesondere die Kritik vieler Behindertenverbände zu eigen, die bemängeln, dass eine horizontale Richtlinie ihren Anliegen nur ungenügend Rechnung trage. Eine spezifische Richtlinie für diesen Bereich (wie sie die Kommission ursprünglich vorgesehen hatte) sei erforderlich, die Ausweitung auf mehrere Diskriminierungsmerkmale führe zu einer Abschwächung des Schutzniveaus gerade für Menschen mit Handicaps.

Angesichts dieser vielschichtigen, zum Teil grundsätzlichen, zum Teil sehr detaillierten Kritik ist nicht zu erwarten, dass der Vorschlag noch unter französischer Ratspräsidentschaft verabschiedet wird. Nun soll zunächst der Rechtsdienst des Rates einige der Kritikpunkte bearbeiten. Deutschland fordert zudem noch eine Folgeabschätzung durch die Kommission. All dies wird wohl dazu führen, dass die Richtlinie auf der langen Bank landet - vermutlich bis nach den Europawahlen 2009.


EU/Irisches Referendum

Um die Gründe für das Wahlverhalten der Iren zu erörtern, hat die Irische Regierung eine Befragung bei dem irischen Umfrageinstitut Millard Brown IMS in Auftrag gegeben, die im September 2008 veröffentlicht worden ist. Die Umfrage weist sehr ähnliche Ergebnisse, wie die des Flash Eurobarometers (N 245) des Gallup-Instituts auf, das direkt nach der Abstimmung am 12. Juni 2008 ebenfalls von der irischen Regierung veranlasst wurde.

Die Umfrage wurde unter 2.101 Erwachsenen, die zum Zeitpunkt des Referendums wahlberechtigt waren, im Juli 2008 durchgeführt. Als einer der Hauptgründe für die Ablehnung des Vertrags wurde der unzureichende Wissensstand der Wähler über den Inhalt des Vertrags angegeben. 42 % der Wähler (die Wahlbeteiligung lag bei 53 %), die gegen der Vertrag stimmten, fühlten sich nur unzureichend informiert, bzw. sahen den Vertrag als zu komplex an. Die Mehrheit der Nicht-Wähler - 46 % - gab denselben Grund für ihr Fernbleiben bei der Abstimmung an. Dies wurde auch in der Frage bezüglich des Inhalts des Vertrags deutlich: unter anderem gaben 33 % der Wähler an, dass sie davon ausgingen, dass sie über Gründung einer Europäischen Armee abstimmen würden.

Im Gegensatz dazu ist Irland ein Land, in dem die Bevölkerung die Zugehörigkeit zur Europäischen Union stark unterstützt. 73 % der Iren betrachten die Mitgliedschaft ihres Landes laut Eurobarometerumfrage als eine gute Sache. Wie die Studie zeigt, setzt sich diese positive Zustimmung auch unter den Wählern, die gegen den Vertrag gestimmt haben, fort: 63 % der Wähler, die gegen die Unterzeichnung stimmten, befürworten die Mitgliedschaft Irlands in der EU (der Durchschnitt unter den Bewohnern der Mitgliedsstaaten liegt bei 52 %).

Die irische Regierung sieht die Ursachen für die negative Abstimmung auch selbstkritisch bei der unzureichend durchgeführten Kampagne für das Referendum. Sie bekräftigt, dass es die Meinung der Bürger und damit das Ergebnis der Abstimmung, akzeptieren würde. Gleichzeitig werden verschiedene Strategien zur weiteren Vorgehensweise geprüft. Unter anderem bestände die Möglichkeit, einen Teil des Vertrages vom Parlament ratifizieren zu lassen und ein zweites Referendum zu den Teilen durchzuführen, welche die irische Verfassung betreffen würden.

Die Umfrage des Gallup-Instituts finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_245_en.pdf

Den ausführlichen Bericht des Umfrageinstituts Millard Brown IMS können Sie hier nachlesen:
http://www.mbims.ie/news/Millward_Brown_IMS_Lisbon_Research_Report.pdf


EP/WebTV

Am 17. September 2008 hat das Europäische Parlament sein eigenes WebTV-Programm in Betrieb genommen. Um seine Arbeit transparenter zu machen, hat das Europaparlament beschlossen, Informationen über seine Arbeit zur Verfügung zu stellen, die über vier WebTV-Sender von jedem Computer aus zugänglich sind, an dem schnelles Internet verfügbar ist. Das Projekt wurde von unterschiedlichen Seiten kritisiert, zum einen wegen der jährlichen Kosten von 9 Millionen Euro, insbesondere für die Übersetzung, aber auch weil es sich um bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen "bestellte" Berichterstattung handelt und nicht um unabhängige Inhalte der freien Presse.

Der Sender bietet den Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Service an, jeder Zeit einen Termin für eine Aufzeichnung von Videos zu vereinbaren und stellt umfangreiches Equipment und redaktionelle Betreuung zur Verfügung.

Alle Sender sind bislang in 23 Sprachen verfügbar und umfassen ein breitgefächertes Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen. So ermöglicht der interaktiv konzipierte Sender "Ihre Stimme" u.a. die Veröffentlichung von Zuschauerbeiträgen, während sich "Junges Europa" vornehmlich an Jugendliche richtet und zukünftige europäische Wähler erreichen möchte.

Der größte Teil des Angebots ist als sogenanntes Video-On-Demand jederzeit nach den Bedürfnissen der Zuschauer auf der Website abrufbereit. Ein Extrasender bietet Live-Berichterstattung über die Veranstaltungen des Europaparlaments.

Zu erreichen ist das WebTV des Europaparlaments unter:
http://www.europarltv.europa.eu


EP/Arbeitsprogramm der EU-KOM

Das Europäische Parlament konnte sich am 24. September 2008 nicht auf eine Entschließung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009 einigen. Der von der EVP, den Liberalen und der UEN- Fraktion vorgelegte Vorschlag einer gemeinsamen Entschließung zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments für das Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm 2009 der Kommission wurde von den Abgeordneten abgelehnt. Auch alle individuellen Fraktionsentschließungen scheiterten im Plenum. Streitpunkte waren u.a. ein Änderungsantrag, der die Kommission zur Vorlegung von Vorschlägen zu einer neuen Sozialgesetzgebung auffordert sowie ein Änderungsantrag, der die Bedeutung der Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei unterstrich. Die Kommission wird voraussichtlich im November ihr detailliertes Arbeitsprogramm für 2009 präsentieren.


Eurobarometer/Klimaschutz

Im September hat die EU-Kommission eine Eurobarometer Studie veröffentlicht, in der sie die Bürger zum Klimaschutz befragt hatte. Dabei stellte sich heraus, dass die Europäer dieses Thema an zweiter Stelle der wichtigsten Herausforderungen für die EU sehen — nur die Bekämpfung der Armut rangiert noch höher (68 % zu 62 %). Zur großen Zufriedenheit der EU-Kommission hält die Mehrheit der Bürger das Klimaschutzpaket der EU für richtig, teilweise aber sogar noch für unzureichend. Die Befürchtung, dass durch die strikteren Vorgaben Arbeitsplätze verloren gehen könnten, teilt die Bevölkerung nicht. Im Gegenteil nehmen 56 % an, dass sich eine gute Klimaschutzstrategie positiv auf die Wirtschaft auswirkt. Allein gelassen fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger hingegen mit Informationen, wie sie sich selbst im Alltag besser an den ambitionierten Schutzzielen beteiligen können. Hier brauche es mehr Informationen über Einsparmöglichkeiten und dergleichen, finden etwa 40 % der Befragten. Die Bereitschaft, eigene Anstrengungen zu unternehmen, ist der Umfrage nach hoch: Während 76 % von der Industrie mehr erwarten, sind es immerhin doch 67 %, die den Bürgern mehr abverlangen würden. Allerdings stimmen nur 44 % zu, wenn es darum geht, höhere Preise für alternativ produzierte Energie zu bezahlen. Positiv ist jedoch die Grundeinschätzung: 60 % der Befragten glauben, dass der Klimawandel noch zu stoppen ist.

Der Eurbarometer Bericht ist nachzulesen unter:
http://ec.europa.eu/public_opinion/index_en.html


Justiz- und Innenminister/Irakische Flüchtlinge

Der Rat der Justiz- und Innenminister hat auf seiner Tagung am 25. September 2008 in Brüssel zur großen Enttäuschung von Kirchen und von Menschenrechtsorganisationen erneut die Entscheidung über die Aufnahme irakischer Flüchtlinge vertagt. In den Schlussfolgerungen heißt es, man wolle auf der kommenden Minister r ats sitzung über die am besten geeigneten Formen der Solidarität mit den Irakern beraten. Man nehme zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission eine Fact-Finding Mission nach Syrien und Jordanien plane, um gemeinsam mit den UNHCR die Situation der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge in diesen Ländern zu bewerten und die Möglichkeiten von Resettlement-Programmen in Drittstaaten, die sich freiwillig bereit erklären, Flüchtlinge aufzunehmen, zu untersuchen.

Die EU-Kommission wird aufgefordert, die Mission so schnell wie möglich durchzuführen und über die Ergebnisse Bericht zu erstatten. Interessierte Mitgliedstaaten sind eingeladen, an der Mission teilzunehmen. Außerdem wird in den Schlussfolgerungen auf die Aussagen des UNHCR verwiesen, wonach die Mehrheit der irakischen Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren könnten, außer einigen, für die Resettlement (Neuansiedlung) als dauerhafte Lösung weiterhin notwendig sei. Die französische Ratspräsidentschaft sprach davon, dass die EU im Rahmen von Resettlement-Programmen 5.000 bis 10.000 Flüchtlinge aufnehmen könne.

Bundesinnenminister Schäuble signalisierte auf dem Treffen nach wie vor Aufnahmebereitschaft für Deutschland. "Es ist Zeit, die Versprechen in die Tat umzusetzen - nach dem nächsten EU-Minister-Treffen muss unverzüglich mit der Aufnahme begonnen werden", forderte der Bevollmächtigte des Rates der EKD, Prälat Reimers. Etwaige Vorbehalte und Widerstände aus den Bundesländern dürfen allerdings nicht zu weiteren Verzögerungen führen. "Die Bundesländer haben nun Zeit, sich auf die Aufnahme der Flüchtlinge vorzubereiten. Alle Probleme sollten jetzt aus dem Weg geschafft werden, so dass den Menschen endlich geholfen werden kann, so Reimers, der sich auf Reisen in die Region selbst ein Bild von der Lage der Flüchtlinge machen konnte.

Die Schlussfolgerungen finden Sie in englischer Sprache unter:
http://www.statewatch.org/news/2008/sep/eu-jha-prel-25-9-08.pdf


EU/Mali

Am 6. Oktober 2008 haben EU-Kommissar Louis Michel, zuständig für Entwicklung und humanitäre Hilfe, der Präsident der Republik Mali, Amadou Toumani Toure und der französische Minister für Einwanderung, Integration, nationale Identität und Entwicklungshilfe, Brice Hortefeux, ein Zentrum für Information und Migrationssteuerung (CIGEM) in Barmako, Mali, eingeweiht. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt, das mit 10 Millionen Euro aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds finanziert wird und in anderen westafrikanischen Ländern fortgeführt werden soll, um die Herausforderungen von legaler und irregulärer Migration besser zu meistern. Mali ist aufgrund seiner geographischen Lage zugleich Herkunfts-, Transit- und Zielland für Migranten. Zukünftig sollen rund 25 Mitarbeiter in dem Zentrum beschäftigt werden, die Informationen über legale Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland vermitteln und bei der Betreuung von potenziellen Migranten und Rückkehrern tätig sein sollen. Eine weitere Aufgabe wird darin bestehen, Aufklärungskampagnen gegen die irreguläre Einreise in die EU oder in andere Länder zu organisieren und potentielle Alternativen aufzuzeigen. Das Zentrum verfügt allerdings über keinerlei polizeiliche Befugnisse. Außerdem soll Migrationsforschung betrieben und die aktive Einflussnahme der im Ausland lebenden Malis auf die Entwicklung ihrer Heimat gefördert werden. Von den ca. 12 Millionen Malis leben schätzungsweise 3,5 Millionen in anderen Staaten Westafrikas und 200.000 in Europa. Es scheint zweifelhaft, ob das Zentrum durch seine Arbeit tatsächlich Ausreisewillige auf der Suche nach einer besseren Zukunft in Europa von ihrem Entschluss abhalten kann.

Näheres unter:
http://www.cigem.org


EP/Symbole

In seiner Plenartagung am 8. Oktober 2008 hat das Europäische Parlament (EP) einen Antrag des Ausschusses für konstitutionelle Fragen zur Nutzung der EU-Symbole mit großer Mehrheit angenommen. Danach soll die Geschäftsordnung des EP dahingehend geändert werden, dass das Parlament die Flagge, die Hymne und den Leitspruch "in Vielfalt geeint" anerkennt und übernimmt. So soll etwa die Flagge in allen Gebäuden des EP und bei offiziellen Anlässen gehisst werden. Die Hymne soll z.B. bei der Eröffnung jeder konstituierenden Tagung und anderen feierlichen Sitzungen gespielt werden. Außerdem ist vorgesehen, dass das Parlament den Europatag am 9. Mai begeht. Im Vertrag von Lissabon wurde auf die EU-Symbole verzichtet, da sie zu sehr an den verworfenen Verfassungsvertrag erinnern würden.



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