Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel

Europa-Informationen Nr. 131

Europa mitgestalten: Die Bürgerinitiative

(Patrick Roger Schnabel)

Am 11. November 2009 legte die Europäische Kommission (KOM) ein „Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative“ vor. In der Konsultation werden einige Fragen gestellt, die die Kommission für klärungsbedürftig hält, bevor sie Rat und Parlament einen Vorschlag über eine Verordnung für ein solches „Völkerbegehren“ unterbreitet.

Mit dem Inkrafttreten des Reformvertrags greifen auch Bestimmungen, die Europa seinen Bürgern näher bringen und die Entscheidungsprozesse demokratischer gestalten sollen. Gestärkt wird nicht nur die repräsentative Demokratie, indem das Europäische Parlament mehr Mitentscheidungsbefugnisse erhält. Gestärkt wird auch die partizipative Demokratie, die den Bürgern selbst mehr Mitspracherechte einräumt. Anders als bei Formen direkter Demokratie bringt die Partizipation den Bürgern keine direkten Entscheidungsbefugnisse wie z.B. über Volksabstimmungen. Stattdessen verpflichtet sie die EU-Institutionen, einen Dialog mit den Bürgern zu führen und sie an den Prozessen der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Das stärkste Instrument, das diesen dabei an die Hand gegeben wird, ist die Bürgerinitiative. Mit ihr können die Unionsbürger die Kommission auffordern, einen Rechtsakt zu einem bestimmten Bereich innerhalb ihrer Kompetenzen vorzulegen.

Nach den Vorgaben des Vertrages benötigt eine erfolgreiche Initiative eine Million Unterschriften von Unionsbürgern aus einer „erheblichen“ Anzahl von Mitgliedstaaten (siehe vorangehender Artikel zum Vertrag von Lissabon).
 Liegen diese vor, ist die KOM gezwungen, sich mit dem Anliegen zu befassen: Sie kann es allerdings auch verwerfen – wie im übrigen auch entsprechende Aufforderungen von Rat und Parlament; ihr Initiativmonopol bleibt unberührt.

Der Vertrag sieht vor, dass Details in einer Verordnung geregelt werden. Was ist etwa unter einer „erheblichen“ Zahl von Mitgliedstaaten zu verstehen? Sollte es Quoren geben, wie viele Bürger aus einem Mitgliedstaat teilnehmen müssen? Sollten die Initiatoren und die Herkunft der Finanzmittel offen gelegt werden? Sollte der KOM eine Frist für ihre Antwort gesetzt werden? – Bis zum 31. Januar 2010 möchte die Kommission von den Begünstigten der Initiative, den Europäischen Bürgern, Vorschläge zu diesen Fragen bekommen.

Homepage der öffentlichen Konsultation:
http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/index_de.htm



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