Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel

Europa-Informationen Nr. 133

„PRAXIS“- „Transnationale Qualifizierungsmaßnahmen mit Praktika in Frankreich für arbeitslose und benachteiligte junge Menschen“

Ausschreibungen

(Harald Krauth)

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ruft zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen des vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Projektes „Transnationale Qualifizierungsprojekte und Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung – grenzüberschreitende Qualifizierung für junge Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte junge Menschen“.

Förderziel:
Ziel der Projekte ist es, 18- bis 30-jährigen Arbeitssuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Menschen durch die Teilnahme an einer berufsorientierten Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland und Frankreich verbesserte Vermittlungschancen auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die Teilnehmer sollen im Rahmen der transnationalen Qualifizierungsmaßnahme zusätzliche berufliche, fremdsprachliche und soziale Kompetenzen erwerben.


Förderfähige Maßnahmen:
Das Programm sieht neben einer nationalen Qualifizierungsmaßnahme, in der die Teilnehmer intensiv auf den Auslandaufenthalt vorbereitet werden, einen mindestens sechswöchigen Frankreichaufenthalt vor, der sich in zwei Teile gliedert:
•    erster Teil: mindestens zweiwöchiger Sprach- und EDV-Kurs in Frankreich, wobei eine Dauer von vier Wochen empfohlen wird;
•    zweiter Teil: mindestens vierwöchiges Praktikum in einem französischen Betrieb.

Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich an alle Berufsfelder. Folgende Berufe passen besonders gut in den Rahmen des Programms: Hotel und Gaststättengewerbe, Touristikbranche, Fremdsprachensekretariat und ähnliche Berufe, kaufmännische Berufe, Transportberufe/Logistik, Berufe des Baugewerbes.

Förderung:
Je nachdem wo die Maßnahme durchgeführt wird, beträgt die ESF-Kofinanzierung zwischen 60 % und 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzung:
Vorrausetzung für die Förderung ist eine enge Zusammenarbeit  zwischen Projektpartner und der zuständigen Arbeitsagentur/ARGE bei der Auswahl und der Betreuung der Teilnehmenden.

Antragsteller:
Antragsberechtigt sind Träger der Jugendhilfe, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen.

Beispiel:
Die Schweriner Bildungswerkstatt e.V. hat an dem Programm partizipiert. Den kurzen Erfahrungsbericht einer Auszubildenden, die an dem Projekt „Hauswirtschaftliche Praxiserfahrung in Frankreich – ein Baustein zur Integration“ teilgenommen hat, findet sich hier:
http://schwerinerbildungswerkstatt.de

Informationen:
Informationen zu dem Programm finden sich auf den ESF-Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
http://www.esf.de
sowie auf der Homepage des DFJW:
http://www.dfjw.org/praxis-esf

Auskunft zu dem Programm erteilt das DWJW,
Frau Gwendolin Hoffmann-Hourie,
Tel: 030.288.757-0,
E-Mail: esf@djw.org

Frist:
Projekte können ganzjährig eingereicht werden.



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