Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel

Europa-Informationen Nr. 133

Aktionsprogramm „Europa für Bürger/innen“: Aktion 1 – Aktive Bürger/innen für Europa

Ausschreibungen

(Harald Krauth)

•     Maßnahme 1.1. Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften
•     Maßnahme 1.2. Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten

Förderziel:
Die erste Aktion des Programms „Europa für Bürger/innen“ bietet für Städte und Gemeinden die Möglichkeit, für grenzüberschreitende kommunale Partnerschafts- und Bürgerprojekte eine Kofinanzierung aus EU-Mitteln zu erhalten.

Im Rahmen von Städtepartnerschaften werden „Bürgerbegegnungen“ sowie Konferenzen und Workshops, die zur „Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten“ dienen sollen, finanziell unterstützt.

Vorrangiges Ziel der Städtepartnerschaften ist, dass die europäischen Bürger unterschiedlicher Herkunftsländer Gelegenheit bekommen, einander näher zu kommen. Die Teilnehmer sollen Erfahrungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten können. Der direkte Austausch zwischen den europäischen Bürgern soll zu einem größeren Bewusstsein über die gemeinsamen Werte und Ziele der Europäischen Union führen sowie zu einer stärkeren Achtung und Würdigung der kulturellen Vielfalt in Europa beitragen.


Maßnahme 1.1. Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften

Förderfähige Maßnahmen:
Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgern durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten zum Inhalt haben. An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 25 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden umfassen, wobei jede eingeladene Gemeinde mit mindestens fünf Teilnehmern vertreten sein muss. Die Höchstdauer der Begegnung beträgt 21 Tage.

Die Begegnungen sollten im Zeichen der  folgenden Merkmale stehen:
•     Engagement für die europäische Integration: Die Begegnungen sollen das Engagement der Teilnehmer für die europäische Integration stärken. Um dies zu erreichen, könnten sich die Teilnehmer z.B. über die Grundgedanken der Europäischen Union, ihre Zukunft und ihre Wertvorstellungen austauschen. Weitere Themen könnten z.B. die Auswirkungen der EU-Politik auf die Gesellschaft oder die Erfahrungen der europäischen kulturellen Vielfalt und die Entdeckung des gemeinsamen kulturellen Erbes in Europa sein.
•     Aktive Mitwirkung: Die Bürgerbegegnungen sollten so konzipiert sein, dass die lokale Gemeinschaft (lokale Vereine, Schulen, Freiwillige ...) aktiv in die Planung und Durchführung von Projekten anlässlich der Bürgerbegegnungen einbezogen werden.
•     Interkultureller Dialog: Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften sollen die Beteiligung eines jeden Bürgers am interkulturellen Dialog durch die strukturierte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft för-dern. Europäische Bürger sollten sich der Bedeutung der Entwicklung einer aktiven europäischen Bürgerschaft bewusst werden, die sich weltoffen zeigt, die kulturelle Vielfalt achtet und auf den gemeinsamen Werten der Europäischen Union beruht.

Förderung:
Die Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer und der Dauer des Treffens. Die Zuschusshöhe beträgt höchstens 22.000 Euro pro Projekt. Sollten mindestens 10 Städte an dem Projekt teilnehmen, kann ein Höchstzuschuss von 40.000 Euro pro Projekt vergeben werden. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 2.500 Euro pro Projekt. Die Zuschüsse für Bürgerbegegnungen sind zur Kofinanzierung der Organisationskosten der gastgebenden Stadt sowie der Reisekosten der eingeladenen Teilnehmer bestimmt. Die Zuschüsse werden auf Grundlage von Pauschalsätzen berechnet, d. h., ihre Höhe ist nicht an die konkreten Kosten geknüpft, über die somit nicht Buch geführt bzw. Rechenschaft abgelegt werden muss.

Antragsteller:
Antragsteller ist die Gemeinde, in der die Begegnung stattfindet oder sein Partnerschaftsverein/ -ausschuss mit Rechtsstatus mit Sitz in einem teilnehmenden Land.


Maßnahme 1.2. Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten

Förderfähige Maßnahmen:
Förderung der Entwicklung von Netzwerken, die im Rahmen von Städtepartnerschaften eingerichtet werden, da diese eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer strukturierten, intensiven und vielfältigen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden spielen. Von den Projektträgern wird erwartet, dass sie Projekte vorlegen, in denen eine Reihe von Aktivitäten, wie Bürgerbegegnungen, Sachverständigen-Workshops und Konferenzen im Rahmen des Netzwerkes zum selben Thema vorgesehen ist.

Die Aktivitäten sollten sich an eine bestimmte Zielgruppe richten, für die das ausgewählte Thema von besonderer Bedeutung ist, und Mitglieder der Gemeinschaft einbeziehen, die im jeweiligen Themengebiet tätig sind (z.B. Sachverständige, lokale Vereine und direkt von dem Thema betroffene Bürger/innen und Bürgergruppen).

Ferner sollten die Konferenzen und Workshops als Grundlage für künftige Initiativen und Aktionen zu den behandelten Themen oder möglicherweise zu weiteren Themen von gemeinsamem Interesse zwischen den beteiligten Städten dienen.

An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestens vier Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat ist. Das Projekt muss mindestens drei Veranstaltungen vorsehen und mindestens 30 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden umfassen. Mindestens 30% der Teilnehmer jeder Veranstaltung müssen aus förderfähigen Ländern mit Ausnahme des Gastlands kommen. Die Projektdauer beträgt maximal 24 Monate. Die maximale Dauer der einzelnen Veranstaltungen beträgt 21 Tage.

Förderung:
Auch hier werden die Zuschüsse auf Grundlage von Pauschalsätzen bestimmt. Die Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer und der Dauer der Konferenz bzw. des Workshops. Der Mindestbeitrag der Kommission beläuft sich auf 10.000 Euro. Der Höchstzuschuss beträgt 150.000 Euro. Die Kommission gewährt darüber hinaus noch einen Pauschalbetrag in Höhe von maximal 4.500 Euro für Maßnahmen zur Veröffentlichung bzw. Bekanntmachung des Veranstaltungsprojektes. Mit dem Pauschalbetrag können Publikationen, DVD/CD-ROM oder Websites erstellt werden.

Antragsteller:
Bei dem Antragsteller muss es sich um eine Organisation mit Rechtsstatus handeln (Gemeinden; lokale, regionale Behörden, Verbände/Zusammenschlüsse lokaler Behörden oder gemeinnützige Organisationen sowie Partnerschaftsausschüsse mit Rechtstatus, die lokale Behörden vertreten). Außerdem muss sich der Sitz des Bewerbers in einem teilnehmenden Land befinden.


Informationen zu beiden Maßnahmen:
Ausführliche Informationen zu dem Programm erhalten Sie unter:
http://eacea.ec.europa.eu

Der Leitfaden für Antragsteller, der ausführliche Informationen zu den Maßnahmen enthält, findet sich unter:
http://eacea.ec.europa.eu

Die Antragsunterlagen und sämtliche Formulare sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://eacea.ec.europa.eu

Eine Übersicht über bereits geförderte Projekte im Rahmen der beiden Maßnahmen kann eingesehen werden unter:
http://eacea.ec.europa.eu

Projektbeispiel:
Die Stadt Detmold führte mit unterschiedlichen Organisationen (u.a. mit dem Lippischem Landeskirchenamt) die Städtepartnerschaftkonferenz "Werte im Wandel - Europäische Bürger verschiedener Religionen und Kulturen im Dialog“ im Rahmen der Aktion 1.2 durch. Die Konferenz zielte insbesondere darauf ab, die Werte und Ziele der EU bekannt zu machen und zu fördern sowie den Austausch zwischen den Bürgern der unterschiedlichen Herkunftsländer mit unterschiedlichen Religionen und kulturellen Erfahrungen zu intensivieren. Auf der Konferenz waren auch Vertreter der islamischen und jüdischen Gemeinschaft vertreten. In Workshops, kleinen Gesprächsrunden und Ausstellungen konnten sich die Teilnehmer u.a. über ihre religiösen und kulturellen Werte austauschen. Eine ausführlichere Beschreibung der Konferenz findet sich unter:
http://www.owl-viefalt.de/

Weitergehende Informationen zu beiden Maßnahmen erteilen: 
Kontaktstelle Deutschland Europa für Bürgerinnen und Bürger bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V.,
Weberstrasse 59 a, 53113 Bonn,
Tel.: 0228-201.67.21
Web: www.kontaktstelle-efbb.de,
E-Mail: info@kontaktstelle-efbb.de;
Christine Wingert-Beckmann,
Tel: 0228-201.67.29,
E-Mail: wingert@kontaktstelle-efbb.de;
Monika Lühn,
Tel: 0228-201.67.21,
E-Mail: luehn@kontaktstelle-efbb.de
Die Kontaktstelle berät auch Projektinteressierte bei der Antragstellung.

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA), Referat P/7 – Bürgerschaft,
Büro: BOUR 00/17,
Avenue du Bourget 1,
B-1140 Brüssel,
Tel: 00322/298.42.17
E-mail: eacea-p7@ec.europa.eu;

Fristen:
In 2010 gibt es für beide Ausschreibungen noch eine Antragsfrist:
• Bürgerbegegnungen:
1. September 2010
Projektlaufzeit: zwischen 01.01.11 und 30.09.11;

• Bildung der thematischen Netzwerke:
1. September 2010
Projektlaufzeit: zwischen 01.01.11 und 30.05.11



erweiterte Suche