Bürger weiterhin schlecht über Europa informiert

(Andreas Abelein)

Eine aktuelle Eurobarometer Spezial-Umfrage im Auftrag des Europäischen Parlaments und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 7. Juli 2011 hat den weiterhin zu geringen Wissensstand der EU-Bürger über ihre eigenen Rechte und die EU-Verwaltung aufgezeigt.

 

So meint eine klare Mehrheit von 72 % nicht über die EU-Grundrechtecharta informiert zu sein und weitere 13 % der Befragten erklärten spontan, noch nie von der Charta gehört zu haben. Dagegen halten sich lediglich 14 % der EU-Befragten für informiert – davon gerade einmal 2 % für sehr gut informiert. Angesichts dieser Ergebnisse zieht die Studie ein besorgtes Fazit und stellt heraus, dass der Europäische Bürgerbeauftragte und die anderen EU-Institutionen verstärktes Augenmerk auf eine bessere Information der Bürger über die Charta und ihre Rechte legen müssen. Die Funktion des Bürgerbeauftragten hat derzeit Nikiforos Diamandouros inne. Dieser hat auch den Auftrag für die Umfrage unter 27.000 Bürgern aus allen 27 Mitgliedstaaten gegeben, um seine eigenen Dienste zu verbessern und die EU-Behörden zu ermutigen, ihre Leistungen zu steigern und ihre Dienstleistungskultur zu stärken.

 

Bei der Frage nach den wichtigsten europäischen Bürgerrechten liegt von den gegebenen Auswahlmöglichkeiten das Recht, sich innerhalb der EU frei bewegen zu können, mit 48 % an erster Stelle. Ebenfalls werden das Recht auf gute Verwaltung durch EU-Institutionen (33 %), das Recht auf Einreichung von Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten (32 %) sowie das Recht auf Teilnahme an Europawahlen beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat (21 %) als bedeutsam erachtet. 

 

Ähnlich schlecht wie beim Informationsgrad über die Grundrechtecharta fällt das Ergebnis bei der Einschätzung des Leistungsniveaus der EU-Verwaltung aus. So hält eine Mehrheit von 35 % der Befragten deren Effektivität für „nicht zufriedenstellend“, 31 % sind „mäßig zufrieden“ und nur 10 % „zufrieden“. Ebenso fällt die durchschnittliche Meinung zur Ausprägung der Dienstleistungsorientierung der Verwaltung aus. Schlechtere Werte erreicht nach öffentlicher Einschätzung die Transparenz des Verwaltungshandelns, hier zeigen sich ganze 42 % „nicht zufrieden“. „Mäßig zufrieden“ oder gar „zufrieden“ sind nach eigener Angabe insgesamt 34 %.

 

Die Umfrageteilnehmer wurden ebenfalls um eine Einschätzung bezüglich des Europäischen Bürgerbeauftragten gebeten. Seine Aufgabe, die Unionsbürger über ihre Rechte und deren Ausübung zu informieren, bezeichnen 52 % der Befragten als eine seiner Schlüsselfunktionen. 34 % erachten es für wichtig, dass der Europäische Bürgerbeauftragte mit seinen Kollegen in den einzelnen Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um eine wirksame Klärung der Bürgerbeschwerden über die EU zu gewährleisten, während 30 % die Förderung des Rechts auf gute Verwaltung in den EU-Institutionen durch den Bürgerbeauftragten würdigen. Diese Ergebnisse seien für den Beauftragten laut Studie Grund zur Ermutigung. Sie unterstrichen die Notwendigkeit, seine Rolle als entscheidendes Bindeglied zwischen den europäischen Bürgern und der EU-Verwaltung zu stärken und gegenüber den EU-Institutionen noch aktiver in Erscheinung zu treten, um das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung zu erhöhen. Außerdem sei er am besten in der Lage, Mängel in der EU-Verwaltung ausfindig zu machen und zusammen mit den Institutionen gezielt auf deren Behebung hinzuarbeiten. Grundsätzlich erklärt sich rund die Hälfte (49 %) für an den Aufgaben des Bürgerbeauftragten interessiert, die andere Hälfte (48 %) hingegen hat kein Interesse.

 

Den Bericht des Bürgerbeauftragten finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/



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