2013 als „Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger“

(Andreas Abelein)

Die EU-Kommission hat laut einer Mitteilung vom 11. August 2011 vorgeschlagen, das Jahr 2013 zum „Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ auszurufen. Auf diese Weise sollen der Bevölkerung die Vorzüge der Unionsbürgerschaft stärker ins Bewusstsein gebracht werden.

 

Im Jahr 2013 feiert die sog. Unionsbürgerschaft das 20-jährige Bestehen ihrer Verankerung im Vertrag von Maastricht von 1993. Sie ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt diese aber nicht, und begründet umfassende Rechte für die Unionsbürger, die sie in allen EU-Mitgliedstaaten wahrnehmen können. Dazu gehört nicht nur das unbürokratische und preiswerte Reisen in andere Mitgliedstaaten, sondern auch das Recht auf Zugang zu ausländischen Waren und Dienstleistungen sowie zur Gesundheitsversorgung, das Recht auf Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise sowie auf Erwerb oder Beibehaltung des Anspruchs auf Sozialleistungen. Die Hindernisse, die derzeit noch bei der Wahrnehmung dieser Unionsbürgerrechte für den einzelnen Bürger bestehen, will die EU-Kommission durch einen Aktionsplan endgültig beseitigen, der 2013 veröffentlicht werden soll.

 

Doch diese Hindernisse sind nicht die einzige Ursache dafür, dass die Unionsbürgerrechte in der Praxis immer noch viel zu selten genutzt werden. Der hauptsächliche Grund liegt darin, dass die Bürger immer noch zu wenige Kenntnisse über ihre Rechte haben. In einer Umfrage aus dem Jahr 2010 gaben knapp die Hälfte der europäischen Bürger an, über ihre speziell aus der Unionsbürgerschaft fließenden Rechte „unzureichend informiert“ zu sein. Aus diesem Grund ist es das Ziel des „Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013“, die Bevölkerung über ihren Unionsbürgerstatus und ihre Rechte aufzuklären und dafür zu sensibilisieren. Um dieses Ziel zu erreichen und das Europäische Jahr angemessen zu würdigen, ist eine Vielzahl von Veranstaltungen, Konferenzen und Seminaren auf Unionsebene sowie in den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen geplant.

 

Dem Vorschlag der Kommission muss gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren allerdings noch durch das Europäische Parlament und den Ministerrat zugestimmt werden.

 

Die Pressemitteilung finden Sie unter:

http://europa.eu/rapid



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