Der Bevollmächtigte des Rates der EKD

Europa-Newsletter Nr. 125

Europäisches Parlament stimmt gegen Klonfleisch

Sara Behr / Praktikantin

Am 03. September 2008 ist im Europäischen Parlament die Entschließung gegen das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung mit großer Mehrheit angenommen worden. 622 Abgeordnete stimmten für die Resolution, 32 dagegen und 25 enthielten sich der Stimme.

Die Resolution wurde von dem britischen Konservativen Neu Parish (EVP) als Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eingereicht.

Dass es ethische Bedenken bezüglich des Klonens von Tieren für die Lebensmittelversorgung gibt, wurde schon im Frühjahr 2008 deutlich, als die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (EGE) der Europäischen Kommission eine Stellungnahme diesbezüglich veröffentlichte (siehe auch EKD-Europa-Informationen Nr. 122). Die EGE sieht keine überzeugenden Argumente für die Rechtfertigung der Lebensmittelerzeugung aus Klontieren und ihren Nachkommen.

Neben der EGE wurde gleichzeitig auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von der Europäischen Kommission um eine wissenschaftlichen Stellungnahme gebeten. Diese wurde im Juli 2008 veröffentlicht. Demnach weißt eine große Anzahl der Klone Krankheiten und Missbildungen auf. Außerdem geht die Artenvielfalt immer weiter zurück, sodass die Tierbestände für Epidemien und Viren leichter empfänglich und weniger resistent sind. Das Leben von Klonen ist noch kaum erforscht. Ausgehend von den verfügbaren Studien, kommt die EFSA dennoch zu dem Schluss, dass es zu dem jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise gibt, dass der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten von Klonen oder deren Nachkommen Gesundheitsrisiken für den Menschen birgt.

Aufbauend auf diesen Gutachten und der Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere hat das Europäische Parlament sich gegen das Klonen von Tieren zur Lebensmittelversorgung ausgesprochen.

Dies beinhaltet das Verbot:

  • des Klonens von Tieren,
  • die Zucht von Klontieren und ihren Nachkommen,
  • die Vermarktung von Fleisch- und Milchprodukten, die von Klontieren oder ihren Nachkommen stammen
  • und die Einfuhr geklönter Tiere und ihrer Nachkommen sowie von Samen und Embryonen von Klontieren und ihren Nachkommen sowie von Fleisch und Milchprodukten, die von Klontieren und ihren Nachkommen stammen für die Lebensmittelversorgung.

Wissenschaftliche Erkenntnisse, die diesen Entscheidungen zu Grunde liegen, sind, dass zum einen Klonverfahren niedrige Überlebensraten für übertragene Embryonen und geklonte Tiere aufweisen und Klone eine höhere Sterblichkeitsrate und Krankheitsanfälligkeit als natürlich gezeugte Tiere aufweisen. Dadurch sind diese geklonten Tiere einem erheblich höherem Leiden ausgesetzt.. Zum anderen würde das Klonen im industriellen Ausmaß zu einem deutlichen Rückgang der genetischen Vielfalt bei Nutztierbeständen führen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ganze Herden für Seuchen deutlich anfälliger sind und durch diese ausgerottet werden können.

Da durch die derzeitigen selektiven Zuchtverfahren für Hochleistungsvieh Störungen und vermehrte gesundheitliche Probleme bei den gezüchteten Tieren auftreten, ist Skepsis gegenüber Klontieren angebracht, da sich diese Symptome vermehrt zeigen würden.

Unabhängig von ethischen Bedenken und der Tatsache, dass das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung mit nicht gerechtfertigtem finanziellem Aufwand verbunden ist, sieht das Europäische Parlament zusätzlich einen Imageverlust. Da die Konsequenzen und nachhaltige Wirkung des Klonens von Tieren für die Lebensmittelversorgung noch nicht ausreichend geprüft werden konnten, stellt das Klonen "eine ernsthafte Gefahr für Image und Charakter des europäischen Landwirtschaftsmodells dar".

Angesichts der ethischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bedenken und Nachteilen hat sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit gegen das Klonen von Tieren zur Lebensmittelversorgung ausgesprochen und ruft nun die Europäische Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, um die oben genannten Praktiken zu verbieten.

Nähere Informationen zum Gutachten der EFSA finden sie unter:
http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753824_1211902019540.htm

Die Entschließung ist zu finden unter:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2008-0400+0+DOC+XML+VO//DE&language=DE



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