Der Bevollmächtigte des Rates der EKD

Europa-Newsletter Nr. 125

Industrieausschuss des Europäischen Parlaments verschärft Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe

Sara Behr / Katrin Hatzinger

Ein Anliegen der französischen Ratspräsidentschaft ist es, das Klimapaket 20 und 20 bis 2020: Chancen Europas im Klimawandel noch bis zum Ende des Jahres 2008 zu verabschieden. Ein Schritt auf dem Weg dorthin war die Abstimmung des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments (EP) am 11. September 2008 zu dem Richtlinienentwurf erneuerbare Energien, ein Bestandteil des Klimapaketes der Europäischen Kommmission. Der Berichtsentwurf des luxemburgischen Abgeordneten Claude Turmes (Die Grünen) stieß in wesentlichen Punkten auf die Zustimmung der Ausschussmitglieder.

So stimmten sie zwar mit großer Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission, den Anteil der nicht-fossilen Kraftstoffe im Transportwesen bis 2020 auf 10 % zu erhöhen. Gleichzeitig forderten sie allerdings, dass 4 Prozentpunkte durch Biokraftstoffe der zweiten Generation (diese werden aus Algen oder Abfällen gewonnen) und aus alternativen Kraftstoffen wie Strom, Gas oder Wasserstoff stammen sollen.

Mit der Abstimmung zeichnet sich ein Kompromiss bezüglich der Biokraftstoffnutzung ab. Das Europäische Parlament reagiert damit auf die stetig wachsende Kritik, dass die Herstellung von Biokraftstoffen mittels Pflanzen die Grundnahrungsmittelpreise in die Höhe treibt. Zugelassen werden sollen nach dem Willen der Parlamentarier nur solche Biokraftstoffe als erneuerbare Energiequellen, bei deren Nutzung mindestens 45 % weniger Kohlendioxid ausgestoßen wird, als mit fossilen Kraftstoffen. Diese Schwelle soll ab 2015 auf 60 % steigen. Mit dieser Forderung verschärft der Ausschuss die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe, da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen geringeren Zweistufensatz vertreten: zunächst eine Stufe von 35 % weniger Ausstoß, welche dann ab 2017 auf 50 % angehoben werden soll.

Auch wenn der Industrieausschuss das bisherige Ziel, den Biokraftstoffanteil bis 2020 auf 10 % zu erhöhen, grundsätzlich unterstützt, behält er sich vor, darüber 2014 noch einmal endgültig zu beraten. Ein Schwerpunkt soll dabei auf den Folgen der angestrebten Quote für die Artenvielfalt und die Nahrungsmittelsicherheit liegen. Als festes Ziel ist die Steigerung des Anteils der Biokraftstoffe auf 5 % bis 2015 gesetzt, wobei nach Auffassung des Industrieausschusses nur 4 % davon aus herkömmlichen Biokraftstoffen wie etwa Raps hergestellt werden dürfen. Die restlichen l % sollen durch einen Kraftstoff-Mix, nämlich der Verwendung von Biokraftstoffen der zweiten Generation sowie durch mit Strom und Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen erreicht werden.

Die Richtlinie über erneuerbare Energien sieht als Ziel für die EU-Länder auch vor, bis zum Jahr 2020 ein Fünftel der verbrauchten Energie aus umweltfreundlichen Quellen wie Sonne, Wasser und Wind zu beziehen. An diesem Ziel hält der Industrieausschuss unverändert fest. Gleichzeitig wandte er sich aber gegen die Einrichtung eines Systems für den Handel mit Zertifikaten für erneuerbare Energien. Stattdessen unterstützt der Ausschuss Vorschläge für neue Flexibilitätsmechanismen, wonach EU-Länder in gemeinsamen Projekten zusammenarbeiten, um ihre jeweiligen Ziele zu erreichen. Die Europaabgeordneten stimmten außerdem der Verhängung von Geldstrafen für die Länder zu, die ihre nationalen Ziele bis 2020 nicht umgesetzt haben.

Die EU-Mitgliedstaaten sind sich inzwischen weitgehend über die Kriterien einig, die verhindern sollen, dass der wachsende Biosprit-Verbrauch in der EU zu Umweltschäden und steigenden Nahrungsmittelpreisen führt. Das EP wird über den Bericht im Oktober 2008 im Plenum abstimmen. Durch Gespräche zwischen dem Berichterstatter, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission soll eine Einigung in erster Lesung erreicht werden.

Den Richtlinienentwurf finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=196665

Den Berichtsentwurf finden Sie unter:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/organes/itre/itre200809100900.htm



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