Der Bevollmächtigte des Rates der EKD

Europa-Newsletter Nr. 126

Ausschreibungen

(Harald Krauth)

Grundtvig - Erwachsenenbildung

Förderziel
Grundtvig ist das Programm für die allgemeine Erwachsenenbildung. Das Programm, das nach dem dänischen Theologen und Pädagogen Nikolaj Frederik Severin Grundtvig (1783-1872) benannt ist, fördert die Erwachsenenbildung im weitesten Sinn. Ziel von Grundtvig ist es, die europäische Dimension der Erwachsenenbildung durch die Kooperation zwischen europäischen Einrichtungen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, zu erhöhen. Mit Hilfe von Grundtvig sollen Austauschmaßnahmen in der Erwachsenenbildung gesteigert und qualitativ verbessert werden (Zielvorgabe: Förderung der Mobilität von 7000 an der Erwachsenenbildung beteiligten Personen jährlich bis 2013). Durch das Programm sollen auch marginalisierte und benachteiligte Bürger einen besseren Zugang zu Angeboten des lebenslangen Lernens erhalten.

Das Programm umfasst alle Bereiche der Erwachsenenbildung und steht allen Einrichtungen offen, die Lernangebote für Erwachsene auf der formalen, nicht formalen oder informellen Ebene anbieten.


Mobilität

Förderfähige Maßnahmen
Die individuellen Mobilitätsmaßnahmen richten sich an das Personal, das in der Erwachsenenbildung als Leiter, Lehrer, Ausbilder, Bildungsund Berufsberater, Pädagogen, Verwaltungsfachleute oder als Selbstständige tätig ist.

Das Personal in der Erwachsenenbildung kann Zuschüsse für Besuche und individuelle Fortbildungsmaßnahmen in einer ausländischen Partnereinrichtung erhalten. Es kann sich hierbei um Sprachkurse, Praktika, Hospitationen, um die Teilnahme an einer Konferenz bei einer Einrichtung der Erwachsenenbildung im Ausland handeln. Durch diese Aktion sollen die Lehr-, Trainings-, Beratungs- oder auch Managementfähigkeiten verbessert werden. Unterstützt werden auch individuelle Fortbildungsmobilitäten für Assistenten. Diese Aktion ermöglicht es dem Personal in der Erwachsenenbildung für eine Zeit von 12 bis 45 Wochen als Grundtvig Assistent in einer Erwachsenbildungseinrichtung in einem anderen EU-Land zu verbringen.

Die neue Aktion Grundtvig Workshops unterstützt erwachsene Lernende. Die Workshops bringen Einzelpersonen oder kleine Gruppen von Lernenden (10 bis 20 Lernende) aus unterschiedlichen Ländern in einer multilateralen Lernerfahrung zusammen. Die Aktion ist offen für alle Themen und alle Organisationen, die Aktivitäten für erwachsenen Lernende organisieren möchten.

Lernpartnerschaften

Grundtvig-Lernpartnerschaften dienen als gutes Einstiegsprogramm für Einrichtungen, die in europäischen Zusammenarbeit noch unerfahren sind. Kleinere Einrichtungen können in prozessorien-tierter Form zu einem Thema gemeinsamen Interesses mit europäischen Partnereinrichtungen zusammenarbeiten. Im Rahmen der Lernpartnerschaften sollen die Einrichtungen, Erfahrungen, Verfahren und Informationen in einem bestimmten Themenbereich austauschen und ggfs. gemeinsame Methoden und Vorgehensweisen entwickeln.

Die Themen der Kooperation sind für das Jahr 2009 frei wählbar.

Teilnehmen müssen Einrichtungen aus mindestens 3 Teilnehmerländern. Jede teilnehmende Einrichtung erhält einen Zuschuss in Form eines Pauschalbetrages Die Pauschalsummen richten sich nach der Anzahl der Fahrten zu den Partnereinrichtungen (für deutsche Einrichtungen beläuft sich die maximale Pauschalsumme auf 22.000 Euro) Die Lernpartnerschaften haben eine Dauer von 2 Jahren.

Zur Vorbereitung/Anbahnung von Lernpartnerschaften werden auch vorbereitende Besuche finanziert, der Zuschuss beträgt 1.000 Euro pro Person. Die Besuche haben eine Dauer von maximal einer Woche.

Für die Suche nach einer Partnereinrichtung steht eine Datenbank zur Verfügung:
http://www.na-bibb.de/partnersuche_415.html

Eine Übersicht über in 2007 und 2008 geförderten Lernpartnerschaften (auch Auflistung zahlreicher Projekte von kirchlichen und diakonischen Einrichtungen) findet sich unter:
http://www.na-bibb.de/gefoerderte_projekte_558.html

Als Beispiel für ein kirchliches Projekt kann das von der evangelischen Erwachsenenbildung Thüringen in Kooperation mit Partnern von der Caritas Ungarn und der Bibelschule in Martin/ Slowakei durchgeführte Projekt E.LI.S.E. (Europäisch leben im sozialen Engagement) angeführt werden. In dem Projekt wurden Bildungsstrategien zur Förderung von neuem Sozialengagement mit Schwerpunkt Arbeit und Arbeitslosigkeit entwickelt.

Das Projekt kann eingesehen werden unter: http://www.elisabethjahr-reinhardsbrunn.de/9.html

Die Herzogsägmühle, Diakonie in München und Oberbayern e.V., die seit Jahren sehr erfolgreich in der EU-Projektarbeit aktiv ist, hat die Lernpartnerschaft "Von EU bis Zivilcourage inklusive: ein Seminar-Projekt für Menschen mit und ohne Behinderungen" mit Partnern aus Thessaloniki, Griechenland und St. Polten, Niederösterreich, geschlossen. Im Rahmen der Partnerschaft fanden Workshops statt, die Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenführten. Ein Ergebnis dieser Partnerschaft ist, dass "barrierefreie Kommunikation", d.h. Kommunikation mittels Körpersprache, sowohl bei behinderten Menschen und nicht behinderten Menschen positive Auswirkungen haben kann. Bei einem Treffen in Griechenland konnten die Teilnehmer u.a. erfahren, dass der non-verbale Dialog Menschen motivieren kann aus dem Drogenkonsum auszusteigen.

Zwei kurze Beschreibungen der Lernpartnerschaft können eingesehen werden unter:
http://www.herzogsaegmuehle.de/!604.0.html?&cHash=01c3bc2e45&tx_ttnews[backPid]=15&tx_ttnews[tt_news]=440
http://www.club81.at/cms06/index.php?id=23,0,0,l,0,0

Eine sehr gute Hilfestellung zur Durchführung von Lernpartnerschaften bietet der "Navigator für Grundtvig Lernpartnerschafen":
http://www.na-bibb.de/uploads/grundtvig/grundtvig_navigator_may07_de.pdf


Freiwilligenprojekte älterer Menschen

"GIVE" (Grundtvig Initiative für den Europäischen Freiwilligendienst für Senioren) ist eine neue Aktion, die ab 2009 eingeführt wird. Diese Initiative ermöglicht es lokalen Einrichtungen, Freiwilligen-Projekte in Europa zu initiieren oder auszubauen. Freiwillig oder ehrenamtlich tätige Menschen ab 50 Jahren können zum einen ihr Erfahrungswissen weitergeben und selber neue Impulse erhalten und Lernerfahrungen machen. Der Begriff "Freiwilligenarbeit" bezieht sich auf alle Formen der ehrenamtlichen Tätigkeit, ob formal oder informal. Diese Form der Mobilität kann auch eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der entsendenden und aufnehmenden Einrichtung fördern.

Projekte sollen 2 Einrichtungen umfassen. Es wird erwartet, dass jede Einrichtung 2-6 Freiwillige während des 2-jährigen Förderzeitraums entsendet. Zwei Freiwillige werden als das absolute Minimum angesehen. Freiwillige können einzeln oder als Gruppe mobil sein. Die Freiwilligenaktivität in einem anderen Land wird in einer durchgängigen Periode von 3-8 Wochen ausgeführt. Antragsberechtigte entsendende und empfangende Einrichtungen kann jede Organisation sein, solange sie eine juristische Person ist und die Freiwilligentätigkeiten in dieser Organisation nicht gewinnorientiert sind.

Multilaterale Projekte
Multilaterale Projekte haben die Entwicklung und den Transfer von innovativen Konzepten und bewährten Praktiken im Bereich der Erwachsenenbildung zum Inhalt. Projekte werden vorrangig z.B. in den folgenden Bereichen gefördert:

  • Förderung der Erwachsenenbildung für marginalisierte und benachteiligte Bürger und für Migranten;
  • Lehren und Lernen im fortgeschrittenen Alter, generationsübergreifendes Lernen und Lernen in der Familie.

In einem multilateralen Projekt müssen Einrichtungen aus mindestens 3 Teilnahmestaaten vertreten sein. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre.

Der Zuschuss beträgt höchstens 150.000 Euro pro Jahr, mit denen bis zu 75 % der Kosten abgedeckt werden können.

Netzwerke
Die Netzwerke dienen zur Weiterentwicklung sowie zur Verbreitung von Innovationen und vorbildlichen Verfahren zu einem speziellen Fachgebiet oder spezifischer Themen der Erwachsenenbildung.

Sie fungieren als europäische Diskussionsplattformen für die Schlüsselbereiche der Erwachsenenbildung. Die Netzwerke bestehen aus großen Partnerschaften. An ihnen müssen mindestens Einrichtungen aus 10 Mitgliedstaaten teilnehmen. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre. Der Zuschuss beträgt höchstens 150.000 Euro pro Jahr, mit denen bis zu 75 % der Kosten abgedeckt werden können.

Informationen:
Die Mobilitäten und Lernpartnerschaften werden dezentral von der nationalen Agentur - in Deutschland: Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) verwaltet. Die multilateralen Projekte und Netze werden zentral von der EU-Kommission bzw. der in ihrem Auftrag handelnden Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Education, Audiovisual and Culture Agency - EACEA) abgewickelt.

Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für 2009 findet sich unter:
http://ec.europa.eu/education/llp/doc848_en.htm

Ansprechpartner für Grundtvig-Mobilität und Grundtvig-Lernpartner Schäften sowie Grundtvig-Freiwilligenprojekte älterer Menschen:

Nationale Agentur Bildung für Europa beim
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
Robert-Schuhmann-Platz 3, 53175 Bonn, Tel: 0228-107-1676
Internetseite der NA:
http://www.na-bibb.de/ueber_grundvig_l82.html

Ansprechpartner für Grundtvig-Multilaterale Projekte und Netze:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und
Kultur, Avenue du Bourget 1,BOUR, B-1140
Brüssel
Telefon: 00.322-295 07 95 (Ramunas
Kuncaitis - zu Grundtvig allgemein)
E-Mail: EACEA-LLPGRUNDTVIG@ec.europa.eu Internetseite: http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-programme/doc86_de.htm

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Aktionen von Grundtvig können auf folgender Website ab Seite 93 eingesehen werden:
http://ec.europa.eu/education/llp/doc/call09/fiches_de.pdf

Förderung:
Die Zuschüsse für die einzelnen Maßnahmen finden sich im Teil l des Leitfadens des Programms für lebenslanges Lernen:
http://ec.europa.eu/education/llp/doc/call09/partl_de.pdf

Antragsfristen:
Für Besuche und individuelle Fortbildungsmaßnahmen für das Personal in der Erwachsenenbildung gibt es mehrere Ein-reichungsfristen:

30.04.2009 - Zeitraum der Maßnahme: 01.09.2009 bis spätestens 30.04.2010
15.09.2009 - Zeitraum der Maßnahme: 01.01.2010 bis spätestens 30.04.2010.

  • Assistentenstellen, Freiwilligenprojekte für ältere Menschen: 31. März 2009
  • Workshops: 20. Februar 2009
  • Lernpartnerschaften: 20. Februar 2009
  • Multilaterale Projekte und Thematische Netze: 27. Februar 2009

COMENIUS -Schulbildung

Förderziel:
Das COMENIUS Programm bezieht sich auf die erste Phase der Bildung in Vor-, Primär- und Sekundärschulen. Es unterstützt in diesem Zusammenhang alle Mitglieder der Bildungsgesellschaft: Schüler, Lehrer, lokale Behörden, Elternvereinigungen, NRO, Lehrerbildungseinrichtungen, Universitäten und alle weiteren Beschäftigten in der Bildung. Im Rahmen von COMENIUS kann folgendes gefördert werden:

Förderfähige Maßnahmen

Schulpartnerschaften
COMENIUS Schulpartnerschaften richten sich an Schulen aller Schulformen und -typen bis zur Sekundarstufe II sowie an vorschulische Einrichtungen.

Die Schulen arbeiten in erster Linie zu einem selbst gewähltem Thema von gemeinsamen Interesse. Die Themen, die im Rahmen der Partnerschaften behandelt werden, sind in der Antragsrunde 2009 frei wählbar.

Unterschieden wird zwischen zwei Typen von COMENIUS-Schulpartnerschaften: Multilaterale Partnerschaften: hier sind mindestens 3 Schulen aus 3 verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligt. Im Rahmen der multilateralen Partnerschaften liegt der Schwerpunkt wahlweise auf Schüleraktivitäten, d.h. auf die gemeinsame Durchführung von Projekten zu einem selbstgewählten Thema von Schülern und Lehrkräften mehrerer europäischer Schulen oder auf dem Gedankenaustausch auf Ebene des Kollegiums zu pädagogisch-didaktischen Fragestellungen oder Fragen des Schulmanagements. Bilaterale Partnerschaften: Bei den bilateralen Partnerschaften geht es um Gruppenaustausch zur Förderung des Fremdsprachenlernens. Die Partnerschaft beinhaltet einen mindestens 10-tägigen themenbezogenen Besuch einer Gruppe von mindestens 10 Schülern + Begleitlehrkräften bei der Partnerschule sowie einen entsprechenden Gegenbesuch der Partnereinrichtung.

Dauer:
Alle Partnerschaften - egal ob multilateral oder bilateral - dauern 2 Jahre.

Finanzielle Förderung:
Die EU-Zuschüsse werden als Pauschalbeträge gewährt. Ihre Höhe variiert je nach Anzahl der geplanten Mobilitäten. Unter Mobilität versteht man Hin- und Rückreise einer Person zu einer Partnerschule unabhängig von der Aufenthaltsdauer und Entfernung. Multilaterale Schulpartnerschaften: mindestens 4,8,12 oder 24 Mobilitäten. Hier gibt es keine Vorschriften hinsichtlich der Dauer oder Anzahl der Teilnehmer.

Bilaterale Schulpartnerschaften: mindestens 12 Mobilitäten (Gruppengröße 10 Schüler); mindestens 24 Mobilitäten (Gruppengröße: 20 Schüler). Dauer mindestens 10 Tage.

4 Mobilitäten: 8.000 Euro, 8 Mobilitäten 12.000 Euro; 12 Mobilitäten 16.000 Euro; 24 Mobilitäten 20.000 Euro.

Auf der Internetseite der Nationalen Agentur finden sich auch ausgefüllte Anträge von geförderten Schulpartnerschaften aus der Antragsrunde 2008. Diese können sehr hilfreich sein für die eigene Antragstellung:
http://www.kmk-pad.org/comenius/comenius-schulpartnerschaften/beispielantraege/

Die zuständigen Behörden für COMENIUS in den Bundesländern finden sich unter nachstehender Adresse. Diese erteilen auch Hilfe bei der Projektplanung und der Anntragstellung:
http://www.kmk-pad.org/COMENIUS/ansprechpartner-der-laender/COMENIUS-Regio

2009 wird erstmals COMENIUS-Regio eingeführt. Diese neue Aktion hat zum Ziel, die europäische Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf der Ebene von Regionen und Gemeinden zu fördern. Dabei können regionale Netzwerke von Schulbehörden, Verwaltungen, Einrichtungen der Lehreraus- und Fortbildung, Schulen und weiteren Institutionen Partnerschaften mit entsprechenden Einrichtungen in anderen europäischen Regionen eingehen. Die Partnerschaft bezieht sich auf Themen von gemeinsamem Interesse und den Austausch von Erfahrungen und zielt ab auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Regionen. Die Förderdauer beträgt zwei Jahre. Die Partnerschaften können eigenständig die Themen bestimmen. Projekte können z.B. auf Erprobung neuer pädagogischer Ansätze, Integration von Schülern mit Migrationhintergrund, Reduzierung der Schulabbrecherquote, Förderung von Unternehmergeist und Kreativität ausgerichtet sein.

Nähere Informationen zu COMENIUS-Regio unter:
http://www.kmk-pad.org/comenius/regio/

Fortbildungskurse im Ausland für Lehrkräfte

Die COMENIUS-Fortbildungskurse richten sich an:

  • Lehrkräfte aller Schulformen (auch aus dem vorschulischen Bereich) und Fächer, Personen aus dem Bereich Schulleitung / Schulverwaltung und pädagogische Fachkräfte
  • Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer, Lehrkräfte, die zukünftig Fremdsprachen unterrichten sollen oder wieder ins Berufsleben einsteigen, Lehrkräfte, die bilingualen Unterricht erteilen, Grund- und Hauptschullehrer, die in Zukunft Fremdsprachen unterrichten werden, Schulaufsichtsbeamte im Fremdsprachenbereich und Ausbilder von Fremdsprachenlehrern
  • Pädagogische Fachkräfte, die in der interkulturellen Erziehung oder mit Schülern mit besonderem Förderbedarf arbeiten. Pädagogisches Personal einer an einer COMENIUS-Schulpartnerschaft teilnehmenden Schule, das sich in der Sprache der Partner fortbildet

Die Fortbildungsmaßnahmen haben eine Dauer zwischen einer und sechs Wochen. Angeboten werden z.B. allgemein berufsbegleitende Fortbildungskurse: Bei den allgemein berufsbegleitenden Fortbildungskursen geht es um die Erweiterung der unterrichtsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Lehrer. (Kurse zu Fachthemen). Hier können Lehrer von den Unterrichtsmethoden anderer Lehrer lernen. An den Kursen müssen Teilnehmer aus mindestens 3 Telnehmerstaaten teilnehmen.

COMENIUS-Assistenzzeiten
Als COMENIUS-Assistenten können sich angehende Lehrer (ab dem 5. Semester) aller Fachrichtungen sowie zukünftige Lehrer, die einen Abschluss als Lehrkraft haben, aber noch nicht im Schuldienst sind, bewerben. Die Dauer des Aufenthaltes kann 3-10 Monate betragen.

Info:
Es gibt auch ein Merkblatt des PAD für COMENIUS-Assistenten. (auf Internetseite des PAD:)
http://www.kmk-pad.org/index.php?id=6

Multilaterale COMENIUS-Projekte

Die multilateralen COMENIUS-Projekte richten sich an alle Arten von Schulen, an Einrichtungen der Lehrerausbildung und der Lehrerfortbildung sowie an Organisationen, die im Bildungsbereich tätig sind. Die Projekte zielen u.a. auf die Entwicklung, Förderung und Verbreitung neuer Angebote und Inhalte hinsichtlich der Lehrerausbildung, neuer Lehrmethoden oder Unterrichtsmaterialien. An den multilateralen COMENIUS-Projekten müssen Projektpartner aus mindesten 3 Ländern beteiligt sein.

Vorrang genießen Projekte, die den strategischen Prioritäten entsprechen. Diese sind ausführlich erläutert unter:
http://ec.europa.eu/education/llp/doc/call09/prior_de.pdf

Die Förderung beträgt maximal 150.000 Euro pro Jahr, mit denen bis zu 75 % der Kosten abgedeckt werden können. Die Laufzeit beträgt höchsten 2 Jahre.

COMENIUS-Netzwerke

Die COMENIUS-Netzwerke bieten eine Plattform für die Zusammenarbeit von COMENIUS-Akteuren aus dem Bereich der multilateralen Projekte oder der Schulpartnerschaften. Sie sollen u.a. die Weiterentwicklung des Bildungsangebots in einem thematischen Bereich unterstützen. Die Netzwerke können sich mit Themen wie z.B. Einbindung der Eltern in die Schulbildung oder Entwicklung von Modellen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Schulbildung oder Förderung des Bürgersinns befassen. An den Netzwerken müssen Partner aus mindesten 10 Ländern beteiligt sein.

2009 genießen Projekte Vorrang, die den strategischen Prioritäten entsprechen. Diese sind ausführlich erläutert unter:
http://ec.europa.eu/education/llp/doc/call09/prior_de.pdf

Die Förderung beträgt maximal 150.000 Euro pro Jahr, mit denen bis zu 75 % der Kosten abgedeckt werden können. Die Laufzeit beträgt höchsten 3 Jahre.

Informationen:
Die Mobilitäten und Lernpartnerschaften werden dezentral von der nationalen Agentur - in Deutschland: Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz verwaltet. Die multilateralen Projekte und Netze werden zentral von der EU-Kommission bzw. der in ihrem Auftrag handelnden Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Education, Audiovisual and Culture Agency - EACEA) abgewickelt.

Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für 2009 findet sich unter:
http://ec.europa.eu/education/llp/doc848_en.htm

Ansprechpartner für COMENIUS-Schulpartnerschaften, COMENIUS-Regio-Partnerschaften, COMENIUS-Lehrerfortbildung, COMENIUS-Assistenzkräfte, Studienbesuche für Bildungsfachleute:

Nationale Agentur ist der Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz, Postfach 2240, 53012 Bonn. Telefon 0228/501-0. E-Mail: COMENIUS@kmk.org, pad.spielkamp@kmk.org Internetseite der NA: http://www.kmk-pad.org/

Ansprechpartner für COMENIUS-Multi-laterale Projekte und Netze:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, Avenue du Bourget 1,BOUR, B-1140 Brüssel Telefon: 00.322-298.79.79 (Brian Holmes - zu COMENIUS allgemein) E-Mail: brian.holmes@ec.europa.eu Internetseite: http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-programme/doc84_de.htm

Antragsfristen:
Mobilität
Für Berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung: gibt es mehrere Einreichungsfristen:
30.04.2009 - Zeitraum der Maßnahme: 01.09.2009 bis spätestens 30.04.2010
15.09.2009 - Zeitraum der Maßnahme: 01.01.2010 bis spätestens 30.04.2010.

  • Assistenzstellen: 30. Januar 2009
  • Schulpartnerschaften: 20. Februar 2009
  • Regio-Partnerschaften: 20. Februar 2009
  • Multilaterale Kooperationsprojekte und Netzwerke: 27. Februar 2009



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